20.03.2010: Frühjahrstagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
herzlich einladen möchte ich zur Frühjahrstagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht.
Diese findet statt am
Samstag, 20. März 2010, 10:30 Uhr – 16:00 Uhr,
IG Metall Vorstandsverwaltung (Main-Forum),
Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main,
Konferenzraum 2 / Konferenzbereich 3. Stock.
Besonders freue ich mich, dass es gelungen ist, für unser Forum neue Referentinnen bzw. Referenten zu gewinnen, deren profunde Ausführungen sicherlich jeweils eine spannende Debatte versprechen.
Folgendes sind die Themen:
1. Compliance - Datenschutz - Mitbestimmung: ein juristisches Bermudadreieck
Referent: Prof. Dr. Olaf Deinert,
Institut für Arbeitsrecht, Georg-August-Universität Göttingen
Nachdem aufgrund zahlreicher Datenskandale zunächst eine Grundsatzregelung zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis in das BDSG eingefügt wurde, wird diese Bestimmung von interessierter Seite als Behinderung rechtlich gebotener Maßnahmen zur Sicherstellung von Compliance gebrandmarkt und mit dieser Überlegung weiteren Forderungen nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, wie es zuletzt von Arbeitsminister Scholz a. D. In einem Diskussionsentwurf (vgl. die mit Mail des Arbeitskreises Arbeitsrecht vom 15.09.2009 umfangreich verschickten Unterlagen aus dem BMAS) vorgelegt worden war und nunmehr offensichtlich als besonderer Abschnitt im BDSG von der Koalition angestrebt wird, rechtspolitisch entgegengetreten. Dabei wird unterstellt, dass Datenschutz sich betrieblichen Compliance- Bemühungen ebenso unterzuordnen habe wie die betriebliche Mitbestimmung. Demgegenüber wird zu zeigen sein, dass es sich hier um wechselseitig einander begrenzende Rechtsmaterien handelt. In diesem Zusammenhang soll besonders
auch der neue § 32 BDSG unter die Lupe genommen werden.
2. Weiterentwicklung des AGG in der Praxis:
- Rechtsprechung und offene Fragen zur diskriminierenden Kündigung
- Die Rolle des Betriebsrats beim Schutz vor Diskriminierung
Referentin: Christiane Nollert-Borasio, RiArbG München
Im Sommer wird das AGG vier Jahre alt. Es hat inzwischen laufen gelernt und durch Gerichtsentscheidungen an Profil gewonnen. Der Themenschwerpunkt widmet sich der Weiterentwicklung des AGG in der Praxis mit einem doppelten Fokus: Individualarbeitsrechtlich auf die Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen des AGG bei Kündigungen (insbesondere die noch offene Frage nach einem Anspruch auf Entschädigung sowie z.B. die Frage der Berücksichtigung des Alters bei der Gestaltung von Sozialplanregelungen) und kollektivrechtlich auf die Möglichkeiten des Betriebsrats, innerbetrieblich (Stichwort: Beschwerdestelle, § 13 AGG) und außerbetrieblich (Stichwort: Beschlussverfahren) gegen Diskriminierungen vorzugehen.
Die gemeinsame Debatte zum AGG wird darüber hinaus sicherlich auch weitere Facetten
hervorbringen. Insbesondere möchte ich die Kolleginnen und Kollegen ermuntern, Fallbeispiele aus ihrer forensischen und beratenden Praxis mit in die Erörterung einzubringen.
3. Ein neues Zeitschriftenprojekt im Beck Verlag unter Beteiligung von
arbeitnehmerorientierten Juristen: ArbR
Referent: Mitherausgeber Rechtsanwalt Friedrich Schindele,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Landshut
Der Kollege Schindele wird Chancen und Möglichkeiten dieser neuen Zeitschrift, die
ihren Schwerpunkt in der Online-Veröffentlichung hat, darstellen.
Moderation der Tagung: Rechtsanwalt Jens Peter Hjort
Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:
Ein Teilnahmenachweis für Fachanwälte gemäß § 15 Fachanwaltsordnung wird erstellt. Der Tagungsbeitrag beträgt € 75,00 (€ 25,00 für Studenten, Referendare und Rechtsanwälte in den ersten zwei Jahren ihrer Zulassung). Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen.
Aus technischen und Planungsgründen ist eine vorherige Anmeldung nötig (am besten per E-Mail: kanzlei@anwaelte-mkhb.de). Ferner ist aus organisatorischen Gründen eine VorabÜberweisung des Tagungsbeitrags erforderlich (Bankverbindung: Hamburger Sparkasse BLZ 20050550 Kto.-Nr.: 1152 805 204)!
Arbeitsrecht wird auch im Jahre 2010 unter neuen politischen Rahmenbedingungen sich erneut bewähren müssen. Umso wichtiger, dass die fachbezogene und zugleich rechtspolitische Diskussion auch von unserer Seite aus geführt wird.
Bis zum 20. März 2010 in Frankfurt!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Peter Hjort