VDJ Info 08/2015 vom 11.06.2015
1. Vorratsdatenspeicherung: "Ein Misthaufen bleibt auch dann einer, wenn man drei Packungen Lametta hineinschüttet"
Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages haben unmittelbar vor der am 12.06.2015 beginnenden Beratung im Bundestag in zwei Gutachten moniert, dass der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfüllt. Dabei geht es unter anderem um die Information der Betroffenen und um den Schutz von Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern.
Sie greifen dabei besonders an, dass die Eingriffsvoraussetzungen für Datenverwendung, -löschung oder -weitergabe die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht erfüllen würden, weil sie zu unklar formuliert seien und kritisieren außerdem, dass die Vorgabe des BVerfG, dass Betroffene grundsätzlich vor der Datenerhebung von dieser unterrichtet werden müssten, "nicht richtig" umgesetzt werde.
http://www.sueddeutsche.de/politik/gutachten-juristen-des-bundestags-ruegen-gesetz-zur-vorratsdatenspeicherung-1.2515347
Drastisch-treffend denn auch der Kommentar von Heribert Prantl: Indirekte Zitate und Formulierengen aus dem Urteil des BVerfGs zur Vorratsdatenspeicherung, "machen aus einem schlechten Gesetz kein gutes. Um es deftig zu sagen: Ein Misthaufen bleibt auch dann einer, wenn man drei Packungen Lametta hineinschüttet."
"Ein unklares Gesetz freilich, in dem es um tiefe Grundrechtseingriffe geht, ist ein verfassungswidriges Gesetz. Sollten die Unklarheiten im Gesetzgebungsgang bereinigt werden, wird sich in großer Klarheit zeigen, dass man die Speicherei drehen und wenden kann, wie man will: Sie ist immer zu viel, weil sie die Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte aufhebt und die Überwachungsgesamtbilanz unzuträglich verschärft."
http://www.sueddeutsche.de/politik/vorratsdatenspeicherung-falscher-flitter-1.2514027
4. Synopse: "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" vom 25. Februar 2015"
Von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. sind die zu erwartenden Änderungen im Aufenthaltsgesetz eingearbeitet, farblich gekennzeichnet und in eine lesbare Form gebracht worden. Grundlage ist der Entwurf zum "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" vom 25. Februar 2015. Den nach jetzigem Stand zu erwartenden vollständigen Gesetzestext zum Download hier.
http://www.ggua-projekt.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Aufenthaltsgesetz-Entwurf_als_Fliesstext.pdf
5. An die Mitglieder der VDJ: Nach Sendung - Nachsendung
Gerade ist der Grundrechte-Report 2015 bei Ihnen/ Euch, den Kolleginnen und Kollegen der VDJ, eingetroffen, erreicht uns - bisher in überschaubarer Zahl - die Nachricht, die erwähnte Rechnung für den GRR habe nun entgegen den Angaben im Rundschreiben vom 08.06.2015 nicht beigelegen. Stimmt. So ein Versehen ist aber heilbar. Wir werden Ihnen/ Euch für die erbetene freiwillige Spende zur Deckung der Kosten der VDJ die gewünschte Rechnung alsbald gesondert zuschicken.
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