Erklärung

Die VDJ fordert Julian Assange als politischen Flüchtling anzuerkennen

Gegen das Vergessen von Assange! - Stoppt seine physische und psychische Vernichtung

Seit Mai 2019 sitzt WikiLeaks Gründer Julian Assange eine fast einjährige Haftstrafe im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ab. Ihm wird vorgeworfen durch seine Flucht in die ecuadorianische Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen zu haben. Ecuador hatte ihm für über 6 Jahre Asyl und Aufenthalt in der Londoner Botschaft gewährt, um ihn vor der drohenden Auslieferung in die USA zu schützen. Auf Druck der USA nach dem Regierungswechsel in Ecuador wurde ihm dieser Schutz wieder entzogen.

Von den während des Aufenthaltes von Julian Assange durchgeführten illegalen Abhörmaßnahmen in der Botschaft durch eine spanische Sicherheitsfirma waren Anwälte, Ärzte und Journalisten betroffen, darunter auch Journalisten des Norddeutschen Rundfunks. Der NDR hat deswegen Strafanzeige erstattet. Ein formeller Auslieferungsantrag ist 2018 von der Trump-Regierung gestellt worden und von der britischen Regierung anerkannt worden.

In den USA wird Assange als WikiLeaks Gründer wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente nach einem Spionagegesetz aus dem 1. Weltkrieg angeklagt, wonach ihm eine Freiheitsstrafe bis 175 Jahre droht. Assange und WikiLeaks haben die Weltöffentlichkeit über Kriegsverbrechen der USA im Irak und Afghanistan informiert. Nicht diejenigen, die diese Verbrechen befahlen und begangen haben, sollen nun vor Gericht gestellt werden, sondern diejenigen, die sie öffentlich gemacht haben.

Die jahrelange Isolierung in der Botschaft und jetzige Haft haben den Gesundheitszustand von Assange dramatisch verschlechtert, wie vom UNO-Sonderberichtserstatter Nils Melzer nach einem Besuch von Assange im Oktober berichtet wurde. Er wirft dem Westen vor, seine Dissidenten zu verfolgen, sie in politischen Schauprozessen mit drakonischen Strafen zu belegen und wie gefährliche Terroristen in Hochsicherheitsgefängnissen unter entwürdigenden und unmenschlichen Bedingungen wegzusperren.

  • Die VDJ schließt sich deshalb dem Appell von mehr als 60 Ärzten an die britische Innenministerin an, in der eine Verlegung von Assange aus dem Hochsicherheitsgefängnis in eine medizinische Einrichtung verlangt wird. Eine weitere Inhaftierung ist unverhältnismäßig und bedroht das Menschenrecht auf Gesundheit von Assange.
  • Wir fordern die Anerkennung von Julian Assange als politischen Flüchtling.
  • Wir fordern insbesondere von Großbritannien die Einhaltung seiner Verpflichtung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, die ein Verbot unmenschlicher Behandlung und Bestrafung verbietet (Art. 3) und damit das Verbot der Auslieferung an einen Staat, in dem eine solche Behandlung droht und in dem er keine Chance auf ein faires Verfahren hat.
Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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