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Mitteilung

Barbara Degen, keine Wachsflügelfrau, sondern eine, die fliegt

von Sibylle Raasch


Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Frauen haben in diesem Jahr Konjunktur bei Preisen: Im Januar 1996 das Bundesverdienstkreuz für Alice Schwarzer, im November nun der Hans-Litten-Preis für Barbara Degen. Haben „wir Frauen" es damit geschafft? Dürfen, ja sollen Frauen jeden Preis freudig empfangen? Ich meine: Vorsicht! Vor jeder Annahme muß die Frage stehen: was wird da anerkannt und was einfach bloß vereinnahmt, und wem dienen Anerkennung bzw. Vereinnahmung?

Wenn Feminismus als staatstragend prämiert wird, ist Zurückhaltung geboten. Denn Feminismus mag alles mögliche sein und darstellen, staatstragend war er nie und darf er nie werden, zumindest soIange der zu tragende Staat ein patriarchalischer ist. Insofern überzeugt es mich nicht, wenn Frau Schwarzer ihre Annahme des höchsten deutschen Ordens damit rechtfertigt: „Stimmt einerseits, aber andererseits kann eine Feministin auch Ehre verlieren, wenn sie sich mit falschen Ehren dekorieren läßt? Die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Alice Schwarzer scheint mir vor allem zu signalisieren, daß dieser unverändert patriarchalische Staat den Feminismus vereinnahmen möchte. Das Bundesverdienstkreuz: ein lila Punkt auf der Verpackung des Patriarchats vergleichbar dem grünen Punkt auf heutigen Plastikverpackungen und Einwegflaschen.

Ist Barbara Degen eine Feministin? Droht sie über die anstehende Preisverleihung zum lila Punkt auf der „Roten Robe" der VDJ zu werden? Ich möchte das erste bejahen, das zweite verneinen. Der Hans-Litten-Preis ist ein Preis für widerständiges Verhalten, für diejenigen, die sich gerade nicht vereinnahmen lassen von den herrschenden politischen Kräften, sondern sich für die Wahrung der Rechte gesellschaftlich Unterdrückter einsetzen. Der Preis würdigt die „andere" juristische Berufstradition, die über bloße Betätigung hinausgeht und gesellschaftliche Verantwortung mit Tatkraft paart.

So arbeitete und starb Hans Litten, der Namensgeber dieses Preises, als Anwalt der roten Hilfe gegen Naziterror. So soll durch die Würdigung weiterer widerständiger Juristinnen und Juristen an Hans Littens Leben und Sterben erinnert werden.

Der Preis wurde gleich beim ersten Mal zu gleichen Teilen an zwei Frauen vergeben: Felicia Langer und Barbara Hüsing. Vier Jahre später ging er an Helmut Kramer. Ausgezeichnet wurden der zähe Kampf von Barbara Hüsing und Helmut Kramer, die widerstrebende bundesrepublikanische Justiz zu einer angemessenen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, gerade auch des Justizunrechts, zu zwingen. Geehrt wurde in der Person Felicia Langers der Einsatz einer israelischen Rechtsanwältin zugunsten palästinensischer Rechte.

Auch Barbara Degen steht in dieser Tradition des Widerstandes, eines Kampfes gegen Unterdrückung. Dieser wogt inzwischen schon Jahrhunderte, ja Jahrtausende. Ich meine den Kampf der Frauen nicht nur um Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes, sondern um eine Existenz als Freie und an Rechten Gleiche in jeder Gesellschaft, der antiken, der feudalen und der heutigen bürgerlich-kapitalistischen. Wenn ich in meiner Überschrift zu diesem Vortrag behaupte, sie sei keine Wachsflügelfrau, sondern flöge, hat dies mit dieser Tradition zu tun - und damit, daß ich glaube, daß Barbara Degen dieses Bild vom Fliegen besonders entspricht und auch gefällt.

Bevor ich also zu Barbara Degen komme, werde ich von ihrer Vorläuferin , der „Wachsflügelfrau" berichten. „Die Wachsflügelfrau" ist ein Roman, den die Historikerin Evelyne Hassler über die erste deutschsprachige Juristin, die Österreicherin Emily Kempin-Spyri, geschrieben hat. 1853 als Tochter des äußerst konservativen Pfarrers Spyri und Nichte der Schriftstellerin Johanna Spyri („Heidi") geboren, starb sie 1907 im Alter von nur 48 Jahren in einer Basler lrrenanstalt. Zwischendurch ein Leben, in dem sie gegen den heftigsten Widerstand erst ihres Vaters, später der patriarchalischen Schweizer Justiz und der Züricher Rechtsfakultät immer wieder versuchte, ihre juristischen Schwingen zu entfalten, ein weiblicher Ikarus.

Das Jurastudium erst im Alter von 31 Jahren, 1884 bis 1887, an der Universität Zürich, als Emily schon verheiratet ist und Mutter dreier Kinder; Abschluß als Doktorin der Rechte. Aber das Schweizer Bundesgericht lehnt ihre Zulassung als Rechtsanwältin ab, weil ihr als Frau das aktive Bürgerrecht in Gestalt des Wahlrechts fehle; Verweigerung der venia legendi durch die juristische Fakultät Zürich, weil sie Frau ist; Arbeit als bloße Gehilfin im Hinterzimmer eines Anwalts, um die Familie zu ernähren, als ihr Mann seine Pfarrstelle verliert.

1888 wandert die ganze Familie Kempin in die Vereinigten Staaten nach New York aus. 1889 gründet Emily Kempin-Spyri mit Unterstützung amerikanischer Frauen die „Emily Kempin's Law School for Women", finanziell nur ein mäßiger Erfolg. 1890 hält es ihr Mann nicht mehr aus und kehrt mit zwei der drei Kinder nach Zürich zurück. Emily Kempin-Spyri bleibt allein mit der jüngsten Tochter und erhält an der University of City New York noch im selben Jahr die Erlaubnis, eine „Woman’s Law Class" zu eröffnen, die im Gegensatz zur Law School gut einschlägt.

Als ihr Sohn in der Schweiz schwer erkrankt, bricht sie dennoch nach einem Semester alles ab und kehrt zu Mann und Kindern nach Zürich zurück. Dort hat sich die Lage der Frauen im juristischen Bereich etwas verbessert. Die Universität Zürich verleiht ihr endlich die venia legendi, allerdings für Veranstaltungen, die finanziell kaum etwas einbringen. Emily bietet deshalb zusätzlich Privatunterricht an und arbeitet wieder als Anwältin, wohl dieses Mal ihr Mann die Fälle vor Gericht vertreten muß.

Einen zweiten Höhepunkt nach der New Yorker Zeit bilden Vortragsreisen in Deutschland. Sie findet Anschluß all die deutsche Frauenbewegung; beteiligt sich vor allem an der Diskussion um das geplante Bürgerliche Gesetzbuch. 1897 erscheint ihr „Rechtsbrevier für deutsche Ehefrauen".

Gesundheit und Nerven halten jedoch der ständigen Belastung nicht stand. Immer fühlt sie sich zerrissen zwischen Beruf und Mutterrolle, Familienernährerin und Juristin einerseits und Frau, die liebt und geliebt werden will, andererseits. Ihre Flügel verlieren Feder um Feder: 1896 wird ihr die Züricher Lehrerlaubnis wieder entzogen, weil sie nicht regelmäßig genug Lehrveranstaltungen anbiete. Die Ehe scheitert, die Kinder entfremden sich ihr. 1899 in Alter von 46 Jahren dann der Absturz: Nervenzusammenbruch, Einweisung in eine Berliner Nervenklinik, danach Irrenanstalt Basel, Friedmatt. Zwei Jahre später ist sie tot.

Barbara Degens Lebenslauf folgt in mancher Hinsicht derselben Flugbahn: allein erziehende Mutter zweier Töchter, Rechtsanwältin, Publikations- und Lehrtätigkeit, Mitbegründung einer Rechtsschule für Frauen. Die Widerstände sind nicht mehr dieselben, aber schwer wird es auch Barbara Degen noch gemacht. Doch die Absturzstelle ihrer Vorgängerin Kempin-Spyri hat sie inzwischen längst überflogen und ihre Schwingen tragen hoffentlich noch viel weiter in unbekanntes juristisches Neuland.

1941 in Posen geboren, studiert Barbara Degen 1961 bis 1966 in Frankfurt und Göttingen Rechtswissenschaft. Den Frankfurter Weiberrat des SDS erlebt sie noch ganz aus dem Hintergrund. Ihr Engagement gegen das Abtreibungsverbot (§ 218 StGB) läßt sie in die SPD eintreten. In der Referendarzeit findet sie auch Anschluß an die Gewerkschaftsbewegung, der sie sich bis heute stark verbunden fühlt.

1972, als die Sozialdemokratie sich anschickt, staatstragend zu werden, und den Ministerpräsidentenerlaß gegen sogenannte Radikale im öffentlichen Dienst initiiert, wechselt Barbara Degen zur DKP - „aus Neugier", wie sie heute sagt, und „ohne Rücksicht auf Verluste". Die Verluste lassen nicht lange auf sich warten: Seit 1971 ist Barbara Degen Leiterin der Kreisvolkshochschule Friedberg. 1973 beginnt sich die örtliche CDU-Fraktion auf „die Kommunistin" einzuschießen, verbreitet in Pressekampagnen Zweifel an ihrer Verfassungstreue. DGB und GEW leisten solidarische Unterstützung, aber die örtliche SPD knickt langsam ein. Ende 1974 ist Barbara Degen nicht mehr zu halten und wird der erste Berufsverbotsfall in Hessen.

Es folgt ein Lektorat im Luchterhand-Verlag. Die Herausgabe einer Zeitschrift für Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht befriedigt sie aber nicht. Deshalb wechselt sie zum gewerkschaftseigenen Bund-Verlag. Dort wird Barbara Degen noch während der Probezeit gekündigt, weil sie als Kommunistin in einem Tendenzbetrieb nicht tragbar sei und ein Autor die Zusammenarbeit mit ihr verweigert habe. Der Widerspruch des Betriebsrates, zahlreiche Solidaritätserklärungen und gewerkschaftliche Interventionen sowie der Rechtsschutz der HBV bewirken nichts: 1978, nur drei Jahre später, verliert Barbara Degen erneut ihre Arbeit aus politi-schen Gründen. Verwitwet mit zwei Kindern steht sie buchstäblich vor den Nichts. Anlaß, ihre politische Überzeugung zu ändern, war das nicht. Die DKP verläßt Barbara Degen erst Mitte der 80er Jahre, als sie sich in ihren Augen als reformunfähig erwiesen hat, weil der parteiinterne Demokratisierungsprozeß gescheitert ist.

Ihr Geld verdient sie nun sieben Jahre als Rechtsberaterin und Geschäftsführerin des Bonner Mietervereins. Den Alltagskampf für Mieter/innenrechte bezeichnet sie selbst eher als „friedliche Pause" in ihrem Leben. Die Gewerkschaftsbewegung läßt sie auch hier nicht los. Barbara Degen baut ihre Referentinnentätigkeit in der Bildungsarbeit aus, schult Betriebsräte und allmählich auch die eingesetzten Frauenbeauftragten.

Frauenförderung und Gleichstellungspolitik werden Themen, über die sie nun auch an verschiedenen deutschen Universitäten lehrt. 1987 eröffnet sie eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Bonn, die Frauenbewegung zieht sie immer stärker in ihren Bann. Nach ersten Veröffentlichungen über das Betriebsverfassungsgesetz (1972) und den Arbeitskampf (1979) wird sie 1993 von der Universität Bremen mit einer Arbeit über „Gleichberechtigung im Arbeitsrecht" promoviert. Diese Doppelorientierung zwischen dem Alltagskampf um Frauenrechte in ihrer Anwaltspraxis und ihrer reflektierenden, auf Perspektiven bedachten wissenschaftlichen Tätigkeit ist seither kennzeichnend für Leben und Arbeit von Barbara Degen geblieben.

Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz wird auf beiden Ebenen immer stärker ihr ureigenstes Thema. Hier überschneidet sich alles: eigene Betroffenheit, Arbeitnehmerorientierung, Engagement für die Sache der Frauen. Sexuelle Belästigung, wie dieses Problem in der Fachliteratur verharmlosend benannt zu werden pflegt, „meint nicht den Flirt am Arbeitsplatz", „ist keine Annäherung, die auf Gegenseitigkeit beruht". Sie ist nach Ansicht Barbara Degens „eine Form sexueller Gewalt und des Mißbrauchs von Frauen. Sie bedeutet psychische und physische Gewalt. Der Belästiger begeht einen Übergriff, um seine Macht zu demonstrieren. Damit verletzt er sein Opfer zutiefst." Barbara Degen wird Rechtsbeistand dieser Opfer in einer Vielzahl außergerichtlicher Verhandlung und Gerichtsverfahren; immer unnachgiebig und zäh, oft erfolgreich. 1991 ist sie in diesem Tätigkeitsfeld so bekannt, daß sie um ein Rechtsgutachten des Bundesfrauenministeriums über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gebeten wird.

Zunehmend werden Barbara Degen die tradierten Politikformen suspekt: die Trennung von Privat und Öffentlich, welche weibliche Lebenszusammenhänge zerreißt; das männliche Dominanzgebaren, das Frauen nicht ernst nimmt und am liebsten als bienenfleißige Zuarbeiterinnen sieht, die ständige Abwertung und Unterordnung des Fraueninteresses unter ein angebliches Allgemeininteresse, das sich bei näherer Betrachtung immer wieder als Männerinteresse entlarvt. Barbara Degen wünscht sich demgegenüber politische Bezüge, welche die ganze Person einbeziehen und die Aufhebung der Frauenunterdrückung in den Mittelpunkt stellen, ohne den Rest der gesellschaftlichen Auseinandersetzung darüber aus den Augen zu verlieren. Ihr politischer Traum wird eine andere Beziehungskultur, in der die Potenzen der Frauen sich entwickeln und endlich praktisch wirksam werden können. Das gegenwärtige Recht klassifiziert sie inzwischen als nicht mehr nur als frauendiskriminierend, sondern auch als Sprache, Logik, und Verhaltensvorgaben „unsinnlich" also lebensfeindlich. Über die Beseitigung von Frauendiskriminierung hinaus gilt ihr Suchen deshalb immer stärker einem neuen feministischen Recht, das ihren Ansprüchen von Sinnlichkeit, Beziehungskultur und spezifisch weiblicher Moral zum Leben verhelfen könnte. Ohne die Arbeit an einer besseren Rechtsdogmatik aufzugeben, sucht sie seither auch neue, unkonventionelle Wege, beginnt Mythen und Mystik als Bestandteile verschütteter Frauenkultur ernster zu nehmen.

Nach außen dokumentiert sich diese Entwicklung in der Mitgründung des feministischen Rechtsinstituts 1992. Dieses von etwa acht bis zehn Frauen getragene Institut soll ein Ort sein, „an dem andere, vom herrschenden System abweichende feministische Ideen eines Regelungssystems diskutiert und entwickelt werden können". Seine Arbeit konzentriert sich auf die Bereiche: Dokumentation frauenrelevanter Gerichtsentscheidungen und Literatur, feministischer Weiter- und Fortbildung in konkreten Rechtsfragen; Vernetzung der verschiedenen Handlungsebenen von Frauen im Recht durch ein Handbuch, Arbeitsgruppen zu verschiedenen Bereichen feministischer Rechtskritik (derzeit: Feministische Rechtstheorie, Familienrecht, Rechtsgeschichte der sexuellen Gewalt gegen Frauen, lesbische Lebensformen). Dabei arbeitet das Institut eng mit der feministischen Rechtszeitschrift „Streit" und dem „Feministischen Juristinnentag" zusammen, ist quasi die dritte Säule dieser Bewegung.

Doch Barbara Degen ist viel zu sehr gewerkschaftliche Kämpferin geblieben, um einfach in der Bläue des feministischen Rechtsutopiehimmels zu entschwinden.

Beratung bei Betriebsvereinbarungen gegen sexuelle Belästigung, Kommentierung des Rechts und der Kampf vor den Gerichtsschranken gehören weiter zum Alltag. So gelang es ihr, den ersten professoralen Grabscher der Bundesrepublik Deutschland vom Dienst an der Universität Hohenheim suspendieren zu lassen, in einem anderen Fall auf Entlassung des Belästigers aus dein Dienst zu klagen.

Jüngster Erfolg ist eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1996, nach der Barbara Degen als Anwältin gestattet ist, von ihren Mandantinnen behauptete sexuelle Belästigungen als glaubhaft zu bezeichnen und anwaltlich zu vertreten. Damit konnte der Versuch eines Belästigers abgewehrt werden, über eine Klage gegen die Anwältin Degen die Herausgabe der Namen von Mandantinnen zu erzwingen, die anonym bleiben wollten, weil sie wegen ihrer Aussagen Pressionen am Arbeitsplatz befürchteten.

So hat Barbara Degen, um bei der „Wachsflügelfrau" zu bleiben, mit Kanzlei und Rechtsinstitut all das erreicht, worum ihre Vorgängerin Kempin-Spyri so qualvoll vergeblich kämpfen mußte. Gewissen Fortschritt erlebt die Sache der Frauen eben doch innerhalb von 100 Jahren. Aber leicht hatte es auch die linke feministische Juristin Barbara Degen nicht im Wechselspiel zwischen Kommunistenhaß, fortbestehender Frauendiskriminierung und immer in der Zerreißprobe zwischen Beruf, gesellschaftlichem Engagement, Mutterschaft und dem Wunsch, sich selbst zu verwirklichen.

Widerstände scheinen von Barbara Degen jedoch eher als Aufwind erlebt zu werden. Sie träumt nicht den Traum von „überall Frieden", wie ihn noch die erschöpfte, vereinsamte Emily Spyri gehabt haben mag. Privat und gesellschaftlich setzt Barbara Degen auf die „Erotik der Differenz". Ihrer Freude an Wechsel, Unerwartetem und Unkonventionellem dürfte es auch zuzuschreiben sein, daß sie noch Zeit und Lust zu einer eigenen Kabarettgruppe, der „Juxtitia", findet. Und wenn ihre letzte Programmnummer aus „Justitia kotzt" „Raus mit dem Männern" hieß, so hat sie damit hoffentlich nicht die Männer der VDJ gemeint, welche ihr heute gerade zusammen mit den Frauen der VDJ und auch noch aus der Hand einer Frau den Hans-Litten-Preis verleihen. Ich freue mich, daß die Wahl der VDJ auf eine so kämpferische, unkonventionelle, von Ideen sprühende, lebensvolle Juristin aus der Frauenbewegung gefallen ist. Mit Barbara Degen erfahren auch die Rechtskämpfe ihrer Vorkämpferinnen und Mitstreiterinnen Anerkennung und Ehrung durch die VDJ.


Anmerkung:
Sibylle Raasch ist Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg.
Die laudatio ist entnommen: "ansprüche" 1/97

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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