Mitgliedsbeiträge

§ 1
Die zur Erfüllung der Aufgaben der Vereinigung erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht. Darüber hinaus können Teilnahmegebühren und Entgelte für besondere Leistungen gefordert werden.

§ 2
Die Verwaltung der Geldmittel des Bundesvorstands erfolgt durch die Bundeskassiererin oder den Bundeskassierer. Die Verwaltung der Geldmittel der Regionalgruppen erfolgt durch die Regionalgruppenkassiererinnen oder -kassierer, die der Arbeitskreise durch deren vom Bundesvorstand bestimmte Leiterinnen und Leiter. Alle diese führen ein Kassenbuch, in dem die Einnahmen und Ausgaben chronologisch aufgezeichnet werden. Sie sind zur jährlichen Vorlage von Kassenberichten und den Bankauszügen an die Bundeskasse zur Erstellung des Jahresabschlusses verpflichtet, die Kassiererinnen oder Kasssierer der Regionalgruppen berichten auch der regionalen Mitgliederversammlung .

§ 3
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4
Die Beiträge der Mitglieder sind halbjährlich berechnet und in folgender Weise gestaffelt:

1. Stufe
Studentinnen und Studenten
12,00 €
2. Stufe
Referendarinnen und Referendare
36,00 €
3. Stufe
Praktikerinnen und Praktiker
72,00€
Solidaritätsbeitrag nach Wahl, mindestens
100,00 €

Die Bundeskassiererin/der Bundeskassierer wird ermächtigt, nach Abstimmung mit dem Bundessekretär/der Bundessekretärin die Beiträge auf begründeten Antrag um bis zu einer Stufe zu reduzieren, dies gilt insbesondere für die Beiträge der Referendarinnen und Referendare sowie nicht mehr oder nicht voll beruftstätiger Praktikerinnen und Praktiker. In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinausgehende Reduzierungen vorgenommen werden.

§ 5
Die Mitglieder zahlen ihren Beitrag je bis zum 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres an die Kasse des Bundesvorstands.  

Die Kassierung erfolgt grundsätzlich im Wege der Abbuchung vom Konto der Mitglieder. Die Mitglieder unterzeichnen mit Beitritt zur Vereinigung bzw. bei jeder folgenden Kontoänderung ein entsprechendes Lastschriftmandat zur Gläubiger-Identifikationsnummer DE04ZZZ00000599454 und übersenden dieses unverzüglich der Bundeskasse.

Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt je zwei Wochen nach Fälligkeit gemäß S. 1                                        

Kommt es wegen unrichtiger Bankverbindungen oder sonstiger, vom Mitglied zu vertretender Gründe zu Rücklastschriften, so trägt das Mitglied die hierdurch entstehenden Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 €. Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich halbjährlich.

§ 6
Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen werden wie folgt zwischen dem Bundesvorstand und den Regionalgruppen aufgeteilt: 60 % des jeweiligen regionalen Sollaufkommens verbleibt bei dem Bundesvorstand, die über diesen Beitragsanteil hinausgehenden eingegangenen Beiträge werden den dies anfordernden Regionalgruppen gegenüber nach Erstellung des jährlichen Abschlusses der Bundeskasse abgerechnet und überwiesen, sofern deren Kassenbericht und Bankauszüge rechtzeitig vor Erstellung des Jahresabschlusses der Vereinigung bei der Bundeskasse vorgelegt und die Auszahlung angefordert wurde.

§ 7
Die Regionalgruppen wählen eine Kassiererin oder einen Kassierer und richten auf den Namen der Vereinigung lautende Bankkonten ein. Die Regionalgruppen unterstützen den Bundesvorstand bei der Kassierung der Mitgliedsbeiträge, indem sie dafür Sorge tragen, dass alle Mitglieder Einzugsermächtigungen unterzeichnen. Des Weiteren tragen die Regionalgruppen dafür Sorge, dass alle Veränderungen bei den Mitgliedern, die für die Führung der Mitgliederdateien oder die Kassierung von Bedeutung sind, unverzüglich an den Bundesvorstand gemeldet werden. Des Weiteren unterstützen sie den Bundesvorstand bei der Beitreibung säumiger Zahlungen.

§ 8
Die Änderung der Beitragsordnung wirkt ab dem 01.06.2014.

calendar icon
Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern und die Nutzung der Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie Datenschutzrichtlinie