hans litten

Portrait: Hans Litten

Von Norman Paech

Am 5. Februar 1938 nahm sich Hans Litten, Rechtsanwalt der "Roten Hilfe", im KZ Dachau das Leben. Er konnte nicht mehr die permanenten Demütigungen, Folter und Qualen in den Konzentrationslagern ertragen, durch die er in den letzten fünf Jahren geschleppt worden war. Es gab keine Perspektive auf Erleichterung, keine Aussicht auf Befreiung mehr. Noch in der Nacht des Reichstagsbrandes war Hans Litten früh morgens am 28. Fe­bruar 1933 verhaftet - in Schutzhaft genommen worden, wie es auf Grund der Verordnung vom gleichen Tag hieß. Die in den Mittagszeitungen veröffentlichten Namen der mit ihm Verhafteten kannte jeder: kommunistische Abgeordnete wie Fritz Emmerich, Ottomar Geschke , Willi Kasper, Ernst Schöller und Walter Stoecker, Schriftsteller wie Egon Erwin Kisch, Ludwig Renn, Carl von Ossietzky, bürgerliche Intellektuelle wie Erich Baron und Felix Rosenheim und neben Hans Litten seine Kollegen Ludwig Barbasch und Prof. Felix Halle.

1. Ein Sohn aus bürgerlichem Haus

Warum Hans Litten, ein gerade erst 30 Jahre alt gewordener Rechtsanwalt aus bürgerlichem Haus? Dieses Elternhaus stand zunächst in Halle, wo er am 19. Juni 1903 als Ältester von drei Söhnen geboren wurde, ab 1906 in Königsberg. Es wurde nach außen durch die professorale Dominanz des Vaters repräsentiert: Ordinarius für römisches und bürgerli­ches Recht, zeitweilig Dekan der juristischen Fakultät und Rektor der Universität, Ge­heimer Justizrat und Berater der preußischen Regierung, aus Karrieregründen getauf­ter Jude, jovial und geistreich, erzkonservativ und Gegner der Republik. Der "Litten­sche Hof" wie ihn Hans und seine Freunde nannten, war nach der gescheiterten Novem­berrevolution Treffpunkt der verunsicherten Bourgeoisie. Monarchisten aus Angst vor der Demokratie, waren sie allenfalls der deutschen Volkspartei Hugo Stinnes' und Gu­stav Stresemanns verbunden.

Diesem Milieu wich Hans bereits frühzeitig aus, für ihn wurde der Einfluss der Mutter, ihre humanistische und der Kunst aufgeschlossene Haltung bestimmend, in der ein star­kes Gerechtigkeitsgefühl gegenüber Bedrohten, Verfolgten und Entrechteten vor­herrschte. Beide sahen in der Antikriegsdemonstration vom 1. Mai 1916 in Berlin nicht "den Verrat vaterlandsloser Gesellen", konnten die Verhaftung Liebknechts nicht be­grüßen und erblickten auch nicht in den revolutionären Ereignissen von 1918 den Dolchstoß in den Rücken der Nation, wie es in den Kreisen des Vaters üblich war. Sein Einfluss musste sich darauf beschränken, den Sohn vor der Entfernung aus dem Gymnasium zu bewahren, als dieser anlässlich einer Diskussion darüber, ob man das Bild des "Siegers der Schlacht von Tannenberg" Hindenburg in der Klasse aufhängen solle, meinte, er sei schon immer dafür gewesen, ihn aufzuhängen.

Die Bauernkriege, Thomas Müntzer und die Schrift Friedrich Engels über den Bauern­krieg spielten in der Gruppe des jüdischen Jugendvereins, in der er seinen engsten Freund Max Fürst kennenlernte, die beherrschende Rolle. Sie nannten sich "Schwarzer Haufen", und ihre Wanderungen und Sommerlager ließen eher auf romantische, denn auf sozialkritische Begeisterung für die revolutionären Kämpfe schließen, wenn man nicht auch gleichzeitig die ernsthafte Auseinandersetzung mit den sozialistischen Ge­danken der Jugendbewegung und den politischen Tagesereignissen berücksichtigt. Ne­benbei beschäftigte sich Hans stark mit jüdischer Mystik - wohl nicht allein aus Protest gegen den Vater, der sich hatte taufen lassen. Welche politische Klarheit allerdings schon damals in der Auseinandersetzung mit so gegensätzlichen Traditionen vorhanden war, zeigt, dass er nicht dem zionistischen Anspruch eines jüdischen Staates und der These vom "auserwählten Volk" verfiel, sondern sich mit seinen Freunden von zionisti­schen Gruppen distanzierte. Dennoch, die Spannung, die aus der politischen Distanz und späteren Gegnerschaft zum Vater und der intellektuellen und emotionalen Nähe zur Mutter erwuchs, vermochten in den zugespitzten Auseinandersetzungen der Kriegs- und Revolutionszeiten vorerst nur vage weltanschauliche Orientierungen hervorzurufen, in denen die antidemokrati­schen Kunst- und Elitevorstellungen Stefan Georges wie die sozialkritischen Werke Gerhart Hauptmanns oder die Lektüre der kommunistischen "Rote Fahne" und der Schriften Rosa Luxemburgs Platz finden mussten. Wie so oft in Biographien bürgerli­cher Herkunft - etwa bei Brecht und Becher - konnte sich der spätere Bruch hier erst in der Verworrenheit der Jugendeindrücke nur andeuten. Auch nachdem er als junger An­walt bereits mit seinen ersten Prozessen für die "Rote Hilfe" eindeutig und unverrück­bar Position bezogen hatte, blieb der Widerspruch aus bildungsbürgerlicher Tradition und sozialistischer Perspektive in seinen philosophischen Anschauungen erhalten. Aber er prägte nicht mehr seine Lebensentscheidungen wie noch zur Zeit seiner Ausbildung: das Studium der Rechtswissenschaft, das er entgegen seinen Neigungen begann, ging noch auf das Konto väterlicher Tradition, seine Freunde, die er sich wählte, waren junge Kommunisten oder standen der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutsch­lands (USPD) nahe.

2. . . . zur Roten Hilfe Deutschland

Die Justizrealität der 20er Jahre bot anschaulicheres Material über das Verhältnis von Justiz, Legalität und Demokratie als die Seminare an der Universität: der Kapp-Putsch vom März 1920, deren Führer ohne Ausnahme strafrechtlich unbehelligt blieben; die ungesühnten Morde der Konterrevolutionäre an über 300 Arbeitern, während die An­hänger der bayerischen Räterepublik zu insgesamt 973 Jahren Festungshaft, 368 Jahren Zuchthaus und 3502 Jahren Gefängnis verurteilt wurden; der Hitler-Putsch vom 9. No­vember 1923, der Hitler lediglich vier Jahre Festungshaft einbrachte und dem Ende No­vember das KPD-Verbot und der Terror der Reichswehr folgte; das Ermächtigungsge­setz vom 8. Dezember 1923, welches mit dem Ausnahmezustand die Grundrechte be­schnitt; die Aufhebung des Acht-Stunden-Tages etc.

Als sich Hans Litten im Jahre 1928 mit dem zehn Jahre älteren Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei beim Berliner Kammergericht niederließ, hatte er diese Lektionen der Weimarer Klassenjustiz ebenso gründlich gelernt wie die Strafprozessordnung, die seine wirksamste Waffe war. Bereits die ersten Aufgaben bestimmten den Charakter seiner weiteren Tätigkeit, für die er nur fünf Jahre Zeit haben sollte. Er vertrat Arbeiter, die im März 1921 wegen organisierten Widerstandes gegen den vom preußischen Innenminister Severing (SPD) befohlenen Polizeieinmarsch in die mitteldeutschen Industrieorte zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Bei einigen gelang ihm die Anerkennung als politische Täter, die damit unter das Amnestiegesetz vom August 1920 fielen.

Ludwig Barbasch gehörte zu den etwa 130 Anwälten, die der Roten Hilfe Deutschland (RHD) zur Verfügung standen. Diese Organisation, die seit 1921 in örtlichen Komitees unter Leitung von Wilhelm Pieck und Clara Zetkin notleidende Arbeiterfamilien unter­stützte und Speisestellen für streikende und arbeitslose Arbeiter einrichtete, wurde mit der Ausdehnung der Arbeitslosigkeit, der Verschärfung des Vorgehens der Polizei gegen die Arbeiter und schließlich des faschistischen Terrors zu einer der wichtigsten Hilfsorganisationen der Arbeiterbewegung. Der Rechtsschutz und die Verteidigung an­geklagter Arbeiter wurden zunehmend wichtiger. Bereits 1924 hatte die Justiz ca. 7000 Arbeiter in die Gefängnisse gebracht und gegen ca. 18 000 war Anklage erhoben. Von den 822 Hochverratsprozessen der Jahre 1923 -1931 richteten sich mehr als 800 gegen kommunistische Arbeiter. Bis Mitte 1929 hatte die Rote Hilfe knapp 16 000 inhaftierten Arbeitern juristischen Beistand und in weiteren 27 000 Fällen Rechtsschutz gewährt.

3. Gegen Zörgiebel und Hitler

Auch Hans Litten übernahm sofort Mandate von der Roten Hilfe, die ihn zwangsläufig in die öffentlichen politischen Auseinandersetzungen hineinzogen. Die Auflösung der Demonstration am 1. Mai 1929, die unter das allgemeine Verbot politischer Veranstal­tungen durch den Polizeipräsidenten Zörgiebel fiel, forderte nicht nur 30 Tote und Hunderte von Verletzten, sondern führte auch zu 1200 Verhaftungen und zahlreichen Prozessen. In ihnen verteidigte Litten Arbeiter, die wegen schweren Landfriedens­bruchs in Tateinheit mit Aufruhr angeklagt worden waren. Gleichzeitig beteiligte er sich gemeinsam mit Alfred Döblin, Heinrich Mann und Carl von Ossietzky an dem "Aus­schuss zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge". Er förderte derart viel Beweismit­tel an den Tag, dass Litten Anzeige gegen Zörgiebel wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen erhob:

"Zörgiebel ist seit vielen Jahren Mitglied der sozialdemokratischen Partei: er weiß daher, dass die Ar­beiterschaft sich das Recht zur Maidemonstration selbst im kaiserlichen Deutschland und zaristischen Russland niemals durch ein Polizeiverbot hat nehmen lassen. Er weiß auch, dass eine sozialistisch erzo­gene Arbeiterschaft sich niemals dieses Recht nehmen lassen wird. Wenn also der Beschuldigte trotz­dem das Demonstrationsverbot aufrecht erhielt, so wusste er, dass dennoch demonstriert werden würde. Als normalbegabter Mensch wusste aber der Beschuldigte, dass die Aufhebung des Demon­strationsverbotes keine auch nur annähernd so fürchterliche Wirkung hätte haben können, wie die gewaltsame Durchsetzung des Demonstrationsverbots sie gehabt hatte."

Staatsanwaltschaft und Kammergericht blockten ab, aber Litten ließ in der ihm eigenen Konsequenz und Zähigkeit nicht locker. In weiteren Prozessen beschuldigte er den Poli­zeipräsidenten öffentlich des Mordes, um ihn zu einer Beleidigungsklage zu zwingen. Zörgiebel zog aber lieber einen Arbeiter vor Gericht, der ihn geohrfeigt hatte. Litten verteidigte ihn und trieb den Prozess bis vors Reichsgericht, welches schließlich den von Litten angebotenen Wahrheitsbeweis für die Schuld des Polizeipräsidenten am Mord der 33 mit der Begründung ablehnte, dass man den Inhalt als wahr unterstellen könne. Seine Prozessstrategie in den zahlreichen Verfahren gegen die Opfer der Polizeieingriffe war klar. Ihm ging es nicht nur um die Aufdeckung der bürgerkriegsähnlichen Methoden der Polizei, sondern um die Demonstration der Verantwortlichkeit bis in die höch­sten politischen Chargen. Dazu benutzte er nicht nur die immer stumpfer werdenden Waffen der Prozessordnung, sondern gleichzeitig die öffentlichen Veranstaltungen der Roten Hilfe, die er durch ausgiebige Vernehmungen von Zeugen zu öffentlichen Tribu­nalen der Wahrheitsfindung ausbaute. Die gleiche Strategie wandte er auch in den Ver­fahren an, in denen er als Nebenkläger oder Verteidiger von Opfern faschistischer Überfalle tätig wurde. Am 22. November 1930 hatte ein Rollkommando des wegen seiner Brutalität berüchtig­ten Sturm 33 der SA ein Tanzlokal in Berlin-Charlottenburg, das "Eden", überfallen. Mit dem Ruf "Schlagt die Hunde tot" wurden etliche Mitglieder eines Arbeitervereins vor dem Lokal niedergeschlagen und weitere Besucher durch Pistolenschüsse verletzt. Die faschistischen Attacken waren planmäßig und die polizeilichen Ermittlungen voll­kommen unzureichend, wie sich drei Tage später herausstellte, als die empörten Arbei­ter im "Türkischen Zelt" zusammenkamen und Hans Litten öffentlich Zeugen ver­nahm. Im anschließenden Prozess gegen vier von den insgesamt 20 beteiligten Nazis ver­trat Litten die Nebenkläger. Er ergriff die Gelegenheit, den Terror als planmäßige Tak­tik der Nazi-Führung unter Beweis zu stellen, um die kurz zuvor von Hitler in seiner Vernehmung vor dem Leipziger Reichsgericht beschworene Legalität der "Nationalen Revolution" als plumpe Finte zu entlarven. Es gelang ihm, Hitler als Chef der Partei und Strategen des Terrors in den Zeugenstand zu bekommen. Mit einer Fülle von Zitaten aus Nazi-Pamphleten und Goebbels-­Broschüren, die das Terror- und Gewaltprogramm beschrieben, mit der die "Bewe­gung" "die Gegner zu Brei zerstampfen" wollte, konfrontierte er Hitler, der sich prak­tisch von Goebbels distanzieren musste und wiederum seine Verfassungstreue beschwor. Obwohl die Ausweichmanöver Hitlers sehr durchsichtig und unglaubwürdig gewesen sein müssen, kamen sie offensichtlich den Angeklagten zugute: einer wurde freigespro­chen, bei den übrigen Drei erkannte das Gericht auf Gefängnis wegen schwe­ren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch, vom Vorwurf des versuchten Totschlags wurden sie freigesprochen.

4. Die Justiz der Sondergerichte

Mehrere Prozesse schlossen sich an, in denen es um bewaffnete Überfälle des berüchtigten SA-Sturms 33 ging - mit der immer häufigeren Konstellation, dass nicht die Täter, sondern die Opfer auf der Anklagebank saßen. So im Röntgenstraßen-Prozess. Vor dem SA-Lokal in der Röntgenstraße 12 wurde am Abend des 29. August 1932 eine Gruppe Ar­beiter angegriffen, die von einer Versammlung kam. Zwei SA-Leute blieben verletzt, einer tot zurück. Auf die Anklagebank kamen neun der Arbeiter wegen Totschlags aus politischen Motiven, worauf die Todesstrafe stand. In umfangreichen Recherchen und immer neuen Beweisanträgen gelang es Litten, die Nazi-Zeugen zu demontieren, die verkehrten Fronten umzudrehen und die Anklage zu Fall zu bringen. Die SA-Män­ner waren von ihren eigenen Leuten verwundet bzw. erschossen worden. Am 6. Okto­ber wurden alle Angeklagten freigesprochen. Zur fälligen Anklage der Nazis wegen Landfriedensbruch kam es allerdings nicht.

Dies war ein Prozess, der zu dieser Zeit allerdings schon atypisch verlaufen war. Denn die Son­dergerichte, die durch eine Notverordnung der Regierung Papen geschaffen worden waren, um "politische Gewaltakte" ohne Berufungsmöglichkeiten abzuurteilen, hatten wenig Anstalten gemacht, ihrer Arbeit wenigstens den Anschein politischer Neutralität zu geben. Die Rote Hilfe hatte vom August bis Dezember 1932 869 Prozesse gegen 3640 Arbeiter und Antifaschisten gezählt, von denen 604 freigesprochen, einer zum Tode und 3035 zu insgesamt 2318 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden waren. Gleichzei­tig waren nur 263 Prozesse gegen Faschisten anhängig mit insgesamt 422 Jahren Frei­heitsentzug. Litten hatte in diesem Stadium der Erosion der Weimarer Republik überhaupt keine Illusionen mehr über den politischen Charakter der Weimarer Justiz, die er offen als Klassenjustiz bezeichnete. Es mag zwar zutreffen, was Kurt Hiller, der damals Leiter der Gruppe revolutionärer Pazifisten war und in der "Weltbühne" schrieb, über Hans Litten meinte:

"Seine Lebensanschauung war ein eigenartiges Gemisch aus anarchosozialistischen, katholisch-abso­lutistisch-barocken und urchristlichen Elementen, aus 20., 17. und 1. Jahrhundert. Er war ein präziser Jurist, ein klarer Philosoph, dabei die Güte selbst."

An klarer Einsicht in die faschistische Unterhöhlung der Republik, den Beitrag der Ju­stiz zur atemberaubenden Rechtsdrift und Zerstörung demokratischer Legalität und vor allem die Notwendigkeit des antifaschistischen Bündnisses, übertraf er aber viele links-bür­gerliche Intellektuelle bei weitem. Nicht das Vokabular, die Radikalität der Worte, ja nicht einmal die Zugehörigkeit zu einer Partei, die für ihn wohl nie wirklich in Frage gestanden hat, können so aufschlussreiche Indizien seiner politischen Philosophie sein wie die eindeutige und nie in Zweifel gezogene Konsequenz seiner Entscheidung für die Verteidigung der Arbeiter gegen Justiz und Faschismus. Ob er sich selbst einmal als "links von der KPD stehend" bezeichnet hat oder von Freunden als "erfüllt von einem fast inbrünstigen mittelalterlichen Madonnenkult" geschildert wurde - ein Mann, der einen seiner letzten großen Prozesse in der AIZ vom 11. September 1932 mit folgenden Worten analysierte, muss auch philosophisch ziemlich klar im Kopfe gewesen sein:

"Der Satz von Karl Marx, dass das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten sei, erweist seine Richtigkeit besonders in Zeiten verschärfter Klassengegensätze. In solchen Zeiten ändern sich die gesellschaftlichen Grundlagen so schnell, dass die Gesetzgebungsmaschine mit der Entwicklung nicht immer Schritt hält. An einem Prozess, der monatelang dauert, kann man in solchen Zeiten besonders deutlich beobachten, wie die Verhandlungsweise sich der wirtschaftlichen und politischen Entwick­lung anpasst. Der Felsenecke-Prozess, der am 20. April 1932 begann, bildet heute den letzten Überrest ordentlicher Gerichtsbarkeit in politischen Sachen inmitten der Arbeit der Sondergerichte. Aber die Entwicklung konnte auch an dem schwebenden Verfahren nicht vorbeigehen. Was in Sondergerichts­verfahren durch Gesetzgebung im Notverordnungswege eingeführt wurde, erreichte man im Felsen­ecke-Prozess auf anderem Wege. In politischen Prozessen widerspricht die Aufklärung der Hinter­gründe häufig dem Interesse der herrschenden Klasse."

5. Der letzte Überrest ordentlicher Gerichtsbarkeit

Litten spielte hiermit auf die wiederholten Versuche an, ihn als Verteidiger zu diskredi­tieren und mit Ausschlussverfahren zu überziehen, da man in ihm einen der wirksamsten und gefährlichsten Prozessgegner sah. Knapp einen Monat zuvor hatte das Landgericht Litten von der weiteren Verhandlung als Verteidiger und Vertreter der Nebenklage aus­geschlossen: Er habe eine "hemmungslose parteipolitische Propaganda im Prozess ent­faltet" und "den Gerichtssaal zum Tummelplatz politischer Leidenschaften" gemacht. In der Tat handelte es sich wiederum um einen hochpolitischen Prozess.

In der Nacht vom 18. zum 19. Januar 1932 hatten etwa 150 Sturmbannmänner der Ber­liner SA die Laubenkolonie "Felsenecke" überfallen, in der nur zum geringsten Teil Kommunisten, vor allem Sozialdemokraten und Parteilose wohnten. Ein Kolonist wurde erschossen, ein SA-Mann im Handgemenge getötet. Unmittelbar danach er­klärte die Staatsanwaltschaft, dass es sich um einen kommunistischen Überfall auf durchziehende SA gehandelt habe. Es kommt zu zahlreichen Protestaktionen: Ver­sammlungen, Demonstrationen, Streiks vor allem in den Betrieben Reinickendorfs. Der sofort nach dem Überfall gebildete Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge an der Laubenkolonie wurde von 300 Nazis überfallen, was die Polizei zum Anlass nahm, die Versammlung zu verbieten. Auf der Anklagebank saßen dann ledig­lich fünf der über 150 SA-Leute, aber 19 Bewohner der "Felsenecke"-Kolonie. Litten widmete fast seine gesamte Zeit diesem Prozess und vor allem den eigenen Ermittlungen im Rahmen der Roten Hilfe, um die Versäumnisse der Voruntersuchung und die ge­fälschten Beweise der Polizei und des Untersuchungsrichters aufzudecken. Die Veran­staltungen der Roten Hilfe, auf denen Hans Litten regelmäßig auftrat, wurden von der SA gestürmt - und auch im Gerichtssaal spitzte sich die Konfrontation zwischen Vorsit­zendem und Verteidigung zu. Litten wurde nicht nur vom Mandat, sondern auch vom Zu­hörerraum ausgeschlossen. Er legte erfolgreich Beschwerde ein. Als Antwort ließen sich der Vorsitzende und der Berichterstatter vom Richterkollegium ihr Ausscheiden anordnen, der Prozess war geplatzt, er musste noch einmal von vorne beginnen! Auch der neue Vorsitzende ließ Litten nicht als Verteidiger zu, und dessen Beschwerde wurde diesmal vom Kammergericht verworfen - es war Anfang November 1932, die NSDAP hatte in den Reichstagswahlen vom 6. November zwei Mio. Stimmen verloren, war aber mit 33% der Wählerstimmen immer noch stärkste Partei, die KPD war mit 17% drittstärkste Partei geworden. Zwei Tage vor Weihnachten wurde das Verfahren auf Grund eines Amnestiegesetzes der kurz zuvor eingesetzten Schleicher-Regierung gegen alle Angeklagten eingestellt, nur zwei Arbeiter der Kolonie wurden wegen Diebstahls zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt und einer wurde freigesprochen.

Das war kein Sieg, aber wohl das äußerste, was dieser Justiz noch abzuringen war. Es war Littens letzter Prozess. Seine Konzessionslosigkeit aber auch seine Intelligenz und forensischen Fähigkeiten hatten ihn zu dem wohl gefürchtetsten und meist attackierten Moabiter Anwalt gemacht. Die Rote Hilfe gab ihm einen Begleitschutz aus Arbeitern, aber die Vorschläge, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lehnte er ab: "Die Millionen Arbeiter können nicht hinaus, also muss ich auch hierbleiben." Er sah das Ende des Rechtswesens klar voraus, aber das seine nicht.

6. Fünf Jahre Konzentrationslager

Litten wurde sofort nach seiner Verhaftung nach Spandau gebracht. Dort konnte ihn Margot Fürst, die Frau seines Freundes Max Fürst, mit denen er bis zuletzt zusammengewohnt hatte, als seine Sekretärin telefonisch und manchmal auch persönlich erreichen. Die Praxis musste aufrechterhalten werden. Doch sie verwaiste, Margot Fürst fand niemand, der sie fortführen wollte oder konnte. Die von ihr angesprochenen Anwälte waren obendrein auch nicht bereit - es wäre zu gefährlich gewesen -, die Verteidigung in einem möglichen Prozess, der nie stattfand, zu übernehmen.

Hier begann nicht nur der fünfjährige qualvolle Leidensweg durch die Konzentrations­lager und Zuchthäuser, hier begann auch die Geschichte des Kampfes einer Mutter um ihren Sohn, der ohne Beispiel ist. Sie hat darüber in ihrem Buch "Eine Mutter kämpft gegen Hitler" berichtet, wie sie alle ihre Verbindungen noch aus Königsberger Zeit mo­bilisierte, um ihren Sohn zu befreien. Vom Reichswehrminister von Blomberg über den Prinzen August Wilhelm, der hoher SA-Führer geworden war, den späteren Reichsbi­schof Ludwig Müller ("Die Kommunisten müssen überhaupt mit Stumpf und Stiel aus­gerottet werden"), Furtwängler, Carl Jakob Burckhardt, selbst Freisler und Göring: alles vergebens. Den Kronprinzen soll Hitler angebrüllt haben: "Wer für Litten eintritt, fliegt ins Lager, selbst wenn Sie es sind." Ihr gelang es, dass namhafte Persönlichkeiten aus England einen Appell an Hindenburg richteten, dass im Oktober 1935 mehr als 100 englische Juristen für Litten eintraten - es war alles vergebens, Hitler hatte den Eden-Prozess nicht vergessen.

Die Methoden der Konzentrationslager, die Folterungen, Demütigungen und Ent­menschlichungen sind bekannt. Litten war immer unter denjenigen, denen sie am furchtbarsten zusetzten. Schon Mitte April 1933 kam er in das KZ Sonnenburg, welches nicht zu Unrecht als wahre Folterkammer bekannt wurde. Obwohl Litten hier nur we­nige Monate verbrachte, richtete man ihn fürchterlich zu, ehe er wieder nach Spandau verlegt wurde. Hier versuchte man mit erpressten Geständnissen den Felsenecke-Prozess wieder aufzurollen und in ein Verfahren gegen die Kolonisten umzudrehen. Die Ge­stapo-Verhöre im Columbia-Haus müssen so grausam gewesen sein, dass Hans Litten am 9. August 1933 einen Selbstmordversuch unternahm. Vom Krankenhaus kam er im Oktober 1933 in das Zuchthaus Brandenburg, wo er und der Anarchist Erich Mühsam besonders brutal behandelt wurden, bis er im Februar 1934 in das "Moorlager" Ester­wege im Emsland und wenige Monate später ins Zuchthaus Lichtenburg verlegt wurde. Schwer gezeichnet durch die Torturen, mit Ohnmachtsanfällen und Herzkrämpfen, das Gehör und ein Auge für immer verletzt, ein Bein steif, auf Stöcken gestützt fand er hier zum ersten mal in der Buchbinderei und der Bibliothek etwas Ruhe. Er konnte seiner Neigung, der sprachvergleichenden Forschung nachgehen, er beschäftigte sich mit mit­telalterlicher Literatur und widmete sich der Weiterbildung seiner Mithäftlinge.

In Lichtenburg blieb Hans Litten drei Jahre und zwei Monate. Alle Versuche der uner­müdlichen und nie aufgebenden Mutter blieben erfolglos. Das von dem konservativen Lord Allan of Hurtwood verfasste Ersuchen englischer Juristen wurde von Ribbentrop im Namen Hitlers im Dezember 1935 abgewiesen:

"Der Rechtsanwalt Litten war einer der geistigen Führer des Kommunismus in Deutschland ... Er ist wegen staatsfeindlicher Betätigung inhaftiert, und seine geistige Einstellung lässt eine Enthaftung unter diesen Umständen nicht zu . . . Ein Regierungs- und damit Rechtssystem, das unverbesserliche Feinde der menschlichen Gesellschaft, die ein Volk dem Kommunismus ausliefern wollen, hinter Schloss und Riegel setzt, kann kein schlechtes Rechtssystem sein, wenn dadurch gleichzeitig ein Volk von 65 Millionen wieder glücklich gemacht wurde."

Die "Europäische Konferenz für Recht und Freiheit", von Delegierten aus acht Staaten im November 1937 in Paris veranstaltet, forderte die Freilassung Hans Littens - verge­bens. Er war bereits im Sommer 1937 nach Buchenwald verlegt worden, wo das Konzentrationsla­ger im Aufbau war, in dem etwa 56 500 Häftlinge ums Leben kommen sollten. Er blieb dort nur wenige Monate, bis er im Oktober 1937 nach Dachau verschleppt wurde, hier ging der Tod als blanker, offener Mord um.

Von Schicksalsgenossen, die Dachau entkommen konnten, erfuhr die Mutter erst später über die letzten Monate ihres Sohnes. Aber nicht alles, da sie selbst noch unter dem Eindruck des Terrors standen und ihnen die furchtbarsten Strafen angedroht waren, wenn sie über ihre Hafterlebnisse berichteten. Auch aus den verschlüsselten Briefen, die sie noch gelegentlich erhielt, konnte sie die ganze Brutalität seiner Tortur wohl nur ahnen. Am 5. Februar 1938 erhielt sie die Nachricht, dass sich ihr Sohn in der Nacht erhängt habe. "Einen kleinen Zettel hinterließ er, nur ein paar Worte des Abschieds und der Versicherung, dass er aus eigenem Entschluss in den Tod gegangen wäre ..." berichtete später sein Freund Alfred Dreifuß.

Fast fünf Jahre lang ist Hans Litten systematisch und qualvoll in den Tod gehetzt wor­den. Genauso lange wie sein Kampf für die Arbeiter in Berlin gedauert hatte: sein un­nachgiebiger und kompromissloser Einsatz aller juristischen Prozessmittel gegen Staats­anwaltschaft und Gericht, deren geteiltes Maß gegenüber Arbeitern auf der einen und Nazis auf der anderen Seite er bekämpfte, und sein Kampf um die Aufdeckung der Plan­mäßigkeit und der langfristigen Zielsetzung des faschistischen Terrors und die Zerstö­rung der Legende von der Legalität der "Bewegung", deren politische Gefährlichkeit er erkannte. Unerbittlich gegenüber seinen Gegnern, aber auch gnadenlos gegenüber sich selbst - ein Zeuge für die andere Tradition der Juristen.

Es gibt nur selten Gelegenheit, an eine Tradition deutscher Juristen zu erinnern, die in den Justizklassenkämpfen nicht auf jener Seite gestanden haben oder zu ihr übergelau­fen sind, die wir viel eher mit dem Begriff Tradition assoziieren und die in der Bezeich­nung "furchtbarer Jurist" (Rolf Hochhuth) ihren Ausdruck gefunden hat. Das liegt viel­leicht weniger daran, dass es ihrer so wenig gegeben hätte - denn in jedem der zahlrei­chen politischen Prozesse der Weimarer Republik und des Faschismus hat es auf der Gegenseite von Richterbank, Staatsanwaltschaft und später nationalsozialistischen An­wälten Verteidiger der Angeklagten und Vertreter der verfolgten Nebenkläger gegeben - vielmehr sind sie in Vergessenheit geraten, besser gebracht worden. Nur wenige Namen haben überlebt wie Karl Liebknecht, Kurt Rosenfeld, Felix Halle, Ernst Hege­wisch, Rolf Helm, Franz Neumann, Hilde Neumann. Schon die Bezeich­nung proletarischer Anwalt oder Anwalt der Arbeiterbewegung sperrt sich dem bürger­lichen Traditionsbemühen, welches sich allenfalls Radbruchscher Ethik aber in keinem Fall Liebknechtscher Radikalität verpflichten lässt. Dass aber diese Radikalität gerade im Kampf um das Recht nicht an die proletarische Herkunft gebunden war - welcher Arbeitersohn oder gar -tochter hatte schon die Chance eines Jurastudiums -, sondern aus der national-konservativen Bürgerlichkeit sich löste und die Partei der Gegenseite ergriff, dafür steht der in der damaligen BRD, nicht aber in der DDR, lange Zeit so gut wie unbekannte Hans Litten. Wo nicht einmal die Chroniken von Hugo Sinzheimer und Ernst Fränkel in der Zeitschrift des republikanischen Richterbundes "Die Justiz" die Prozesse und das Wirken des Hans Litten berücksichtigten, und die zag­hafte juristische Spurensuche nach antifaschistischem Widerstand in den Rechtsberufen immer wieder durch die deprimierenden Geröllhalden der Kollaboration ver­schüttet wurde, mag dieses Vergessen eine zusätzliche Erklärung finden. Aber immer noch nicht Erklärung genug. Denn schon 1940 hatte seine Mutter Irmgard Litten einen Bericht über die qualvollen KZ-Stationen ihres Sohnes und ihre vergeblichen Versuche, ihn zu befreien, unter dem Titel "Eine Mutter kämpft gegen Hitler" veröffentlicht. Er erschien in England, Frankreich, USA, Mexiko und China. Nach dem Krieg, schon im Jahre 1947, brachte ihn der Greiffen-Verlag zu Rudolstadt heraus, und 1984 wurde er vom Röderberg-Verlag in Frankfurt neu aufgelegt. 1975 erschien in Berlin-DDR eine Biographie von Carlheinz Brück: "Ein Mann, der Hitler in die Enge trieb. Hans Littens Kampf gegen den Faschismus". Die umfassendste Aufarbeitung des Lebens und Wirkens von Hans Litten ist 2007 von Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich und Stefanie Schüler-Springorum vorgelegt worden.

Dieser Text ist die leicht überarbeitete Fassung des Artikels "Ich habe nur als proletarischer Anwalt meine Pflicht den angeklagten Proletariern gegenüber erfüllt." Hans Litten, Rechtsanwalt (1903-1938), in: Demokratie und Recht 1/1988, S. 70 ff.

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