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Der Fremde als Feind - Heimatlos, Ausgegrenzt

Auf ihrem Weg in die Europäische Union (EU) erfahren Flüchtlinge auf vielfältige, oft lebensbedrohliche Weise, dass sie unerwünscht sind. Das gilt auch für diejenigen, denen es gelingt, die EU zu erreichen. Nicht selten tragen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mitverantwortung für Fluchtursachen, wie Verfolgung und Armut. Die Konferenz thematisiert das Spektrum von Abschottung, Kriminalisierung und Diskriminierung von Flüchtlingen und MigrantInnen, aber auch von Widerstand und Solidarität sowie rechtliche Gegenstrategien und Forderungen.


Europäische Konferenz
Der Fremde als Feind? - Heimatlos, Ausgegrenzt
Migrants - Outlaws Everywhere

4. Mai 2013, 09:30 - 18:00
Ver.di Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin

Konferenzsprachen: Deutsch, Englisch – mit Simultanübersetzung


Programm:

Eröffnungsrede: Thomas Gebauer, Geschäftsführer Medico International, Frankfurt (Zusage)

1.Themenblock :

Verhinderte Fluchtversuche
- Immigration als Straftat, Gnade

ReferentInnen:
Karl Kopp, Pro Asyl, Deutschland (Zusage)
Marianna Tzeferakou, Griechenland (Zusage)
Diskussionleitung: Berenice Böhlo, Anwältin, Berlin

Kaffeepause

2. Themenblock:

Die Politik der Überwachung und Bestrafung
- Das Überleben als Straftat
Kriminalisierung von MigrantInnen und ihrer UnterstützerInnen in der EU (die “Anderen” geraten schneller in Verdacht)

ReferentInnen:
Volker Gerloff, Rechtsanwalt, Berlin (Zusage), Residenzpflicht
Kati Verstrepen, Anwältin, Antwerpen (eingeladen)
Diskussionsleitung: N.N.

3. Themenblock

Diskriminierung von MigrantInnen
- Die “keine gleichen Rechte für MigrantInnen Politik”

ReferentInnen:
Georg Classen, Flüchtlinsrat Berlin, (Zusage)
Bea Schwager, Sans Papier Anlaufstelle, Zürich (Zusage)
Diskussionsleitung: Ursula Mende, Anwältin, Krefeld

Mittagspause

4. Themenblock :

Vertreibung von MigrantInnen
- Die “wie werden wir sie wieder los Politik”

ReferentInnen:
Prof. Dr. Christine Graebsch, Dortmund (Zusage)
Pierre Robert, Anwalt, Brüssel (eingeladen)
Diskussionsleitung: N.N.

5. Themenblock :

Die Rechte von MigrantInnen anerkennen und durchsetzen
- Formen des Widerstandes: Juristische und politische Gegenbewegungen zur Verteidigung der Rechte der MigrantInnen

a. Die Rolle der Betriebsräte und Gewerkschaften
(Sonja Marko, ver.di BVerw, Bereich Migration, Berlin (Zusage); Dr. Sylwia Timm, DGB, Berlin (angefragt))

b. Die Rolle der Zivilgesellschaft: Flüchtlingscamps, Demonstration zum 20. Jahrestages des „Asylkompromisses“ (Einschränkung des Grundrechts auf Asyl)
(Marei Pelzer, Pro Asyl, Frankfurt (angefragt); VertreterIn des Flüchtlingscamps oder der Vorbereitungsgruppe „Protest gegen 20 Jahre Asylkompromiss“

c. Die Rolle der Gesetzgebung: Alternativen zum Dublin System
(N.N.)

d. Die Rolle der Rechtsprechung: z.B. Grundrechtskonforme Anwendung der Dublin II Verordnung, Standardsetzung durch den EuGH
(Dr. Silvia Velikova, Anwältin, Berlin (eingeladen); Adrian Berry, Barrister, London (Zusage))

Abschlussresümee und Schlussfolgerungen:
Rechtspolitische Forderungen an die Politik

Abschluss – Apéro

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Auf ihrem Weg in die Europäische Union (EU) erfahren die Flüchtlinge auf vielfältige, oft lebensbedrohliche Weise, dass sie unerwünscht sind. Das gilt auch für diejenigen, denen es gelingt, die EU zu erreichen. Nicht selten tragen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Mitverantwortung für Fluchtursachen, wie Verfolgung und Armut.

Die gegen Flüchtlinge und andere MigrantInnen aufgebauten Barrieren werden oft in eine rechtliche – aber keineswegs menschenrechtliche oder rechtsstaatliche - Form gebracht. Bei der Anwendung internationalen Flüchtlingsrechts, soweit es überhaupt beachtet wird, wird häufig suggeriert, es handele sich um einen Gnadenakt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben sich in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen mit der Abschottungspraxis, der Asylgewährungspraxis und der Überstellungspraxis der EU und ihrer Mitgliedsstaaten auseinandergesetzt. .

Im Bemühen der deutschen Bundesregierung, wenigsten eine rechtliche Form zu wahren, wurde vor 20 Jahren das Asylrecht in der Verfassung gestutzt. In Erinnerung an diesen Menschenrechtsskandal werden in diesem Jahr zahlreiche Proteste stattfinden. Die EJDM und die VDJ – gemeinsam mit zahlreichen Mitveranstaltern – reihen sich in diese Protestfront ein.

Auf der Konferenz werden die ReferentInnen auf die verschiedenen Etappen von Flucht und Migration eingehen und auf die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.

1. Die unrechtmäßige und unmenschliche Kriminalisierung von Flüchtlingen und MigrantInnen noch vor Ankunft in der EU.. Die staatlich organisierte Abschottung der Fluchtwege, insbesondere durch Frontex. Tausende Flüchtlinge haben dies mit dem Leben bezahlt.

2. Die Kriminalisierung von Flüchtlingen und MigrantInnen allgemein sowie ihrer Helfer, z.B. Abschiebehaft, Zugriff der Polizei auf die Fingerabdruckdatei der EU

3. Die Diskriminierung von Flüchtlingen und MigrantInnen, z.B. durch den Zwang zur Aufnahme prekärer und sittenwidriger Beschäftigungsverhältnisse, durch ethnic profiling h der Polizei, durch umfassende Datenbanken über Flüchtlinge und MigrantInnen

4. Die diversen Methoden zur Vertreibung von Flüchtlingen und MigrantInnen. Dazu gehört auch der unzureichend bekämpfte oder sogar geduldete Rassismus, der neben seinen Demütigungen in aggressiver Form das Leben der Flüchtlinge und MigrantInnen bedroht.

5. Es werden aber auch Beispiele geliefert von Widerstand und Solidarität

· Rechtsprechung, welche Flüchtlingen und MigrantInnen ihre Rechte zuspricht.
· Gewerkschaften und andere Verbände, die sich an die Seite der Flüchtlinge stellen
· Parlamentsabgeordnete, welche versuchen, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen,

* für ein faires – nicht verkürztes – Asylverfahren, in dem Flucht nicht als Verbrechen angesehen wird
* für humane Arbeits- und Lebensbedingungen für Flüchtlinge
* für eine wirksame Bleiberechtsregelung, welche eine mittelfristige Lebensplanung erlaubt
* gegen die Rücküberstellung im Rahmen von Dublin II in Länder, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen.

Bei den TeilnehmerInnen und ReferentInnen handelt es sich um JuristInnen im Ausländer- und Asylrechts, SozialwissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen, andere AktivistInnen aus Deutschland und dem europäischen Ausland. Die Konferenzsprachen sind Deutsch und Englisch mit Simultanübersetzung.

Veranstalter:

Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.(EJDM)
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

In Kooperation mit:

Ver.di Bundesverwaltung, Bereich MigrantInnen
Rosa Luxemburg Stiftung
PRO ASYL
Flüchtlingsrat Berlin
Flüchtlingsrat Brandenburg
Medico International
AED-EDA Europäische Demokratische Anwälte

Für die Teilnahme wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 30,- (Nicht Erwerbstätige kostenlos) beim Einlass auf der Konferenz fällig.

Die Anmeldung ist notwendig für die organisatorische Planung und für den verbindlichen Anspruch auf Einlass.

Verbindliche Anmeldung zur Konferenz bitte per eMail an Konferenzanmeldung@ejdm.eu

mit
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Anschrift:
Telefon Nr.:
Email:

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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