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Aktuelles

Eröffnungsrede unseres Vorsitzenden zur Feier 50 Jahre VDJ

Joachim Kerth-Zelter, Bild: Thomas Schmidt

Begrüßungsrede zum 50. Geburtstag der VDJ von Rechtsanwalt Joachim Kerth-Zelter, Vorsitzender der VDJ

Liebe Mitglieder, liebe Freund*innen und Kolleg*innen,

ich darf Sie / euch herzlich im Namen der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen zu unserer 50 Jahre-Feier begrüßen. Ich hoffe, dass wir heute gemeinsam einen interessanten Tag mit spannenden Beiträgen erleben werden.

50 Jahre ist es nun her, dass unsere Organisation im März 1972 in Düsseldorf gegründet wurde. Das ist ein langer Zeitraum, der von einer Reihe politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen geprägt war. 50 Jahre sind auch an uns nicht spurlos vorbeigegangen. Seither ist es nicht nur zu einigen Änderungen und Ergänzungen in unserer Satzung gekommen. Auch unser Name, der ursprünglich als „Vereinigung Demokratischer Juristen in der Bundesrepublik Deutschland e.V.“ eingetragen worden ist, wurde etwas dem Zeitgeist angepasst, weshalb wir jetzt Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen heißen.

Was sich aber nicht verändert hat, sind unsere Ziele. Von Beginn an ist unsere Vereinigung für den Frieden, für die internationale Verständigung und Solidarität und gegen Faschismus und Rassismus eingetreten. Vielleicht darf ich kurz aus unserer ersten 1972 beschlossenen Satzung den § 2 zitieren:

„Die Vereinigung unterstützt zur Sicherung des Friedens in der Welt die Bestrebungen für eine friedliche Koexistenz zwischen Staaten mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Systemen. Sie tritt ein für internationale Verständigung auf der Grundlage nationaler Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Sie unterstützt den Kampf gegen imperialistische Unterdrückung sowie gegen nationalistische und rassistische Politik. Sie übt internationale Solidarität mit allen, die sich für die Durchsetzung dieser Prinzipien einsetzen. Sie fordert die Verwirklichung der Menschenrechte, wie sie in der UN-Charta niedergelegt sind.
Die Vereinigung unterstützt in der BRD alle Bestrebungen gegen die autoritäre Formierung und Manipulation durch fortschreitende wirtschaftliche und politische Machtkonzentrationen für die Herstellung und Verteidigung des demokratischen Rechts und Freiheiten der arbeitenden Bevölkerung.
Sie tritt dafür ein, daß die arbeitende Bevölkerung und ihre Organisationen in sämtlichen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens die Kontrolle und Entscheidungsgewalt im Wege demokratischer Willensbildung erringen. Sie bekämpft den Faschismus in allen Ansätzen und in seinen versteckten und offenen Erscheinungsformen.“


Auch wenn weitere Themen in den Jahren hinzugekommen sind und die Wortwahl den damaligen Gebräuchen und Verhältnissen geschuldet ist, so meine ich doch, dass die Vereinigung sich bis heute treu geblieben ist.

Sicherlich muss man sich auch in die damalige Zeit zurückversetzen. Es gab damals zwei deutsche Staaten, die durch den so genannten eisernen Vorhang getrennt waren, weil sie den jeweils anderen Macht- und Militärblöcken angehörten. In Westdeutschland herrschte ein großes Misstrauen gegen alles, was links war. Es war die unrühmliche Zeit der Berufsverbote. Lange Jahre hat uns der Kampf gegen diese leidige Praxis, die sich im Wesentlichen gegen Linke wandte, beschäftigt. Dabei haben wir bis heute die Schicksale der Betroffenen im Blick, waren nicht wenige davon doch auch bei uns Mitglied. Denn bis zum heutigen Tage ist es nicht gelungen, diese Praxis der Berufsverbote als solche als rechtsstaatswidrig zu brandmarken und deren Auswirkungen zu beseitigen. Ja, heute wird erneut – unter dem Deckmantel der Bekämpfung rechtsradikaler Umtriebe – über die Wiedereinführung der Regelanfrage beim sogenannten Verfassungsschutz diskutiert.

Der Bau der Berliner Mauer war bei unserer Gründung gerade einmal vor 11 Jahren erfolgt. Der Antikommunismus feierte fröhliche Urständ. Dass es jemals zu einer Wiedervereinigung in Deutschland kommen würde, war lange Zeit undenkbar. Die Art und Weise, wie diese Wiedervereinigung letztlich in die Tat umgesetzt wurde, ist durchaus kritikwürdig und es gab seinerzeit auch einige andere Ideen, wie das in die Tat umgesetzt werden könnte. Aber die fortschrittlichen Kräfte waren nicht mächtig genug, hier etwas konkret durchzusetzen. Das ist und bleibt eine verpasste Chance auf eine bessere Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland.

Es war auch meines Erachtens richtig und wichtig, dass unsere Vereinigung von Anfang an ihr Augenmerk auf die Themen wie Nationalismus und Rassismus aber auch auf die internationale Solidarität gerichtet hat. Hier ist es insbesondere zusammen mit der EJDM gelungen, eine kontinuierliche internationale Solidarität unter anderem durch Prozessbeobachtungen zum Beispiel in der Türkei aber auch durch die Teilnahme an Aktionen wie dem Tag der bedrohten Anwältin/des bedrohten Anwalts aufrecht zu erhalten. Ein Stichwort, das immer wieder in unserer internationalen Arbeit zum Tragen kam, ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das unter anderem durch die UN-Charta anerkannt wird. Deshalb haben wir uns gegen die Unterdrückung in den verschiedensten Teilen der Welt gewandt. Als Beispiele nenne ich nur Nordirland, das Baskenland und die Westsahara aber auch Palästina.

Aus unserer Ausrichtung auf internationale Fragen resultierte auch, dass wir uns immer wieder mit Fragen der Verfasstheit der EU beschäftigt haben und eine deutliche Stärkung der demokratischen Willensbildungsprozesse in der EU gefordert haben. Auch die eklatanten Defizite der EU-Flüchtlingspolitik, die man nur unter dem Begriff “Festung Europa“ zusammenfassen kann und deren menschenverachtende Wirkung nicht zuletzt an den vielen Toten im Mittelmeer deutlich wird, war immer wieder Gegenstand unserer Aktivitäten und Stellungnahmen. Es bleibt einfach richtig, dass auch dann Recht und Gesetz gelten müssen, wenn es schwierig wird. Illegale „Push-Backs“ an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei oder zwischen Belarus und Polen werden nicht dadurch legalisiert, dass selbst Kommissionspräsidentin von der Leyen diese Aktionen gutheißt. Denn auch sie steht nicht über dem Gesetz. Angesichts dessen, dass es bis zum heutigen Tage nicht gelungen ist, eine befriedigende Lösung des Flüchtlingsthemas zu finden, wird uns diese Problematik leider weiter erhalten bleiben und es ist wichtig, dass wir hier unsere Stimme erheben und notwendige Kritik üben.

Von Beginn an hat sich unsere Organisation darüber definiert, dass sie an der Seite der Arbeiterbewegung steht. Und ich denke, dass diese klare Positionierung bis zum heutigen Tage zu unserer DNA gezählt werden muss. Nicht zuletzt deshalb ist ein wichtiges Standbein unserer Aktivitäten der regelmäßig tagende Arbeitskreis Arbeitsrecht, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine zunehmende Bedeutung für die Verteidigung einer Arbeitnehmerposition im Arbeitsrecht hat. Er hat damit eine notwendige Gegenposition zu neoliberalen Positionen in der Politik und Wirtschaft bezogen.  
Unser Engagement für die Arbeiterbewegung ist aber auch stets eng verbunden gewesen mit der Frage der sozialen Gerechtigkeit. Diese Frage ist heute umso bedeutender, als sie aufgrund der Preisentwicklung nicht zuletzt im Bereich der Energieversorgung mittlerweile für viele Haushalte zur entscheidenden Frage geworden ist. Hier ist eine klare Entlastung gerade der Haushalte mit geringem Einkommen zwingend geboten. Eine Verteilung von Geldern mit der Gießkanne, die insbesondere wieder die Besserverdienenden bevorteiligt, ist abzulehnen. Vielmehr verlangt gerade diese sozial schwierige Situation, dass es endlich zu einer konsequenten Umverteilung von oben nach unten kommt und damit diejenigen wirklich entlastet werden, die es besonders nötig haben. Gleichzeitig würde man durch eine solche Politik im Energiebereich auch etwas gegen den Klimawandel tun, weil übermäßiger Verbrauch überproportional teuer würde.

Auch die Verankerung unserer Organisation in einem demokratischen Rechtsverständnis ist von entscheidender Bedeutung gewesen. Wobei für mich die Betonung ausdrücklich auf dem Wort „demokratisch“ liegt. Gerade hier mussten wir im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erleben, dass zum einen zum Beginn der Pandemie aus einer Art Panikreaktion heraus plötzlich alle bürgerlichen Freiheiten komplett eingeschränkt wurden. Es war damals noch nicht einmal möglich, seinen demokratischen Willen auf der Straße im Rahmen von Demonstrationen darzustellen und wahrzunehmen. Erst nach und nach und insbesondere auch über die Einschaltung von Gerichten ist es dann gelungen, die schlimmsten Eingriffe in die Freiheitsrechte wieder zurück zu drängen.
Das aber zeigt erneut deutlich, wie wichtig eine aufmerksame Öffentlichkeit für den Erhalt der Demokratie ist.

Und es sei mir noch eine wesentliche Anmerkung erlaubt. Es heißt immer, dass die Krise die Zeit der Exekutive ist. Schön und gut. Aber was bedeutet es für eine Gesellschaft, wenn sie praktisch ständig im Modus der Krise lebt. Ich behaupte deshalb, dass sich ein demokratischer Rechtsstaat gerade in der Krise als solcher hervortun und beweisen muss.

Und es erscheint mir auch noch einmal notwendig, auf die Rolle des Verfassungsgerichts aufmerksam zu machen. Sicherlich hat eine Mehrheit der aufgeklärt und fortschrittlich Gesinnten seinerzeit die so genannte Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, weil die Politik aufgrund dieser Entscheidung gezwungen war, die unzureichenden Klimaregelungen deutlich nachzuschärfen.

Gleichwohl kommen wir nicht umhin festzustellen, dass das Verfassungsgericht mit seiner Konstruktion eines intergenerationellen Freiheitsrechts seine Auslegungsbefugnisse bis an den Rand ausgeschöpft hat. Immerhin müssen wir feststellen, dass das Verfassungsgericht im Gegensatz zum Parlament und damit auch der Regierung sich keiner demokratischen Wahlen stellen muss. Wir sehen daher die Rolle des Verfassungsgerichts kritisch. Und welche gesellschaftlichen Verwerfungen sich hieraus ergeben können, kann man deutlich an der Entwicklung des Supreme Court in den USA aber auch des polnischen Verfassungsgerichts erkennen. Hier werden diese Verfassungsgerichte als Speerspitze der konservativen Gegenrevolution missbraucht, wenn beide Gerichte zum Beispiel das Recht auf Abtreibung aus der Welt schaffen wollen. Die Folgen für die betroffenen Frauen sind unmittelbar spürbar.

Wie ich bereits erwähnt habe, soll heute auch das Buch „Streit ums Recht“, das wir mit Blick auf die letzten 50 Jahre rechtspolitischer Auseinandersetzungen zusammengestellt haben, vorgestellt werden. Dabei ging es uns nicht darum, alleine historische Linien nachzuzeichnen. Vielmehr soll dieser Band aufzeigen, dass viele Themen, die schon zu Zeiten der Gründung der VDJ relevant und umstritten waren, bis heute aktuell und umkämpft sind. Es freut mich sehr, dass es uns gelungen ist, in diesem Band viele verschiedene Autor*innen zusammen zu bringen.
Und insbesondere darf ich noch hier an dieser Stelle auf einen der Autoren, Martin Kutscha, aufmerksam machen, der dort unter dem Titel „Jagd auf `Verfassungsfeinde` und `Extremisten`“ unter anderem über die unselige deutsche Praxis der Berufsverbote geschrieben hat. Martin Kutscha ist stets dafür eingetreten, das Bonner Grundgesetz als antifaschistisch geprägtes Gesetz zu verstehen. Daraus folgte für ihn der Auftrag, sich als Jurist auch im Alltag gegen rechte Bestrebungen einzusetzen und sich dort zu Wort zu melden, wo dies zur Verteidigung der Gerechtigkeit und Humanität notwendig war. Wir hatten gehofft, ihn heute hier auf dem Podium als Redner begrüssen zu können. Das ist leider nicht möglich, weil er zwischenzeitlich verstorben ist. Ich darf insoweit auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich mein tiefes Bedauern über diese Entwicklung kundtun.

Alle diese Fragen und Themen, die ich hier genannt habe, haben bis zum heutigen Tage nichts an ihrer Aktualität verloren. Deshalb ist es weiterhin wichtig, dass sich unsere Organisation auch heute  noch mit all ihrer  Kraft  hier einsetzt  und  deutlich macht, dass es  möglich ist, mit den Mitteln des  Rechts  für einen demokratischen und sozialen Fortschritt  zu kämpfen. Es ist deshalb wichtig, dass man sich immer wieder mit Elan und Nachdruck hierfür einsetzt und nicht nachlässt, für eine gerechte Gesellschaft und deren Umsetzung im Recht zu kämpfen.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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