Erklärung

Stellungnahme zur Lage der Pandemie: Gesellschaftliche Freiheit verteidigen - soziale Schieflage verhindern!

Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen vom 12.05.2021

Gesellschaftliche Freiheit verteidigen - soziale Schieflage verhindern!

Gerade in Pandemiezeiten müssen Grundrechte nicht nur formal gelten, sondern wirksam sein. Kommt es zu Zielkonflikten zwischen grundrechtlich geschützten Bereichen wie dem Gesundheitsschutz, dem Zugang zu Bildung und der allgemeinen und vielseitigen Lebensgestaltung muss dieses Spannungsverhältnis nachvollziehbar und unter Berücksichtigung aller Grundrechtspositionen aufgelöst werden. Auch in Zeiten gesundheitlicher Bedrohung muss staatliches Handeln grundrechtssensibel und jede Grundrechtsbeschränkung im Einzelnen verhältnismäßig sein.

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen fordert eine Beendigung und Rücknahme aller Maßnahmen, die elementare Grundrechte beeinträchtigen, insbesondere mit Blick auf Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungsverbote und Überwachungsmaßnahmen, sobald die Pandemie abgeklungen sein wird und eine die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gefährdende Überlastung nicht mehr zu erwarten ist. Insbesondere hoheitliche Kontrollwünsche, wie die Regulierung von privaten Kontakten oder ein Verbot von Nachtaktivitäten, dürfen die Pandemie nicht überdauern. Sobald allen ein nutzbares Impfangebot gemacht ist und ein wachsender Teil der Bürger*innen immunisiert ist, dürfen Freiheitsbeschränkungen nur noch lokal auf Grundlage einer umfassenden Gefahrenanalyse erfolgen, die alle gesellschaftlichen Belange ernsthaft in den Blick nimmt. Ein Verweis auf Inzidenzzahlen ersetzt das nicht.

Diese Zahlen stehen derzeit allein im Fokus. Als am 22.04.2021 mehrere Ministerpräsident*innen im Bundesrat die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Grundrechtsbeschränkung der „Bundesnotbremse“ in Zweifel zogen, nur um sie schlussendlich passieren zu lassen, ließ sich ermessen, dass sich das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit gefährlich verschoben hat. Absichtsvoll oder nicht hat die Novelle des § 28b IfSG Schluss gemacht mit der Prüfung von Ausgangssperren und anderer Schutzmaßnahmen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die für die Überprüfung eines Bundesgesetzes nicht zuständig ist. Zuvor hatten verschiedene Gerichte Ausgangssperren mit dem Argument gekippt, dass Ausgangssperren nicht schon deshalb ein erforderliches Mittel zur Durchsetzung von Kontaktbeschränkungen sind, weil sie ein bequemes Mittel sind (OVG Lüneburg, 7.4.2021 - 13 ME 166/21; OVG Bautzen 4.4.2021 - 3 B 26/21).

Seit über einem Jahr beobachten wir eine rechtliche und biopolitische Einhegung des Privaten in allen Einzelheiten. Die Genauigkeit der staatlichen Handlungsanweisungen nimmt bizarre Züge an. Die obrigkeitsgläubige Festlegung, was erlaubt und was verboten ist, die Arbeitgeber*innen und ihre wirtschaftlichen Interessen sowie die Beschäftigung in Großraumbüros, Baustellen und Produktionshallen, Logistik und Warenverkehr trotz Infektionsrisiko für die Beschäftigte grundsätzlich schont, aber bei Kleingruppen im Park in Hysterie verfällt, muss beendet werden. Selbst unter der Prämisse der Kontaktreduzierung gilt: Eine Gesellschaft lässt sich nicht kontaktfrei organisieren. Die zulässigen Kontakte müssen deshalb auf alle Sphären des gesellschaftlichen Lebens verteilt werden: Natürlich auch auf Freizeit, Freundschaft, Kultur, nicht einzig und allein auf die Erwerbsarbeit. Es ist den Regierenden in den letzten 14 Monaten selbstverständlich geworden, über die Handlungsmöglichkeiten aller zu bestimmen. Und es ist zu vielen Menschen selbstverständlich geworden, sich das gefallen zu lassen. Das gefährdet die Demokratie auch dann, wenn bestimmte Freiheitsbeschränkungen zum Schutz vor schweren Erkrankungen gerechtfertigt sein können.

Die Ausübung bürgerlicher Freiheitsrechte wird mittlerweile mit dem feudalen Begriff des „Privilegiums“ beschrieben. Auch sonst haben sich Maßstäbe bedenklich verschoben: Mit Ausgangssperren und einer unabhängig von konkreten Gefährdungssituationen verhängten Maskenpflicht im Freien treten Maßnahmen hervor, die zur Vermeidung von Infektionsgefahren wenig beitragen und eher symbolisieren sollen, wie „ernst die Lage“ weiterhin ist.

Für die VDJ ist die Verteidigung bürgerlicher Freiheitsrechte die Grundlage für eine in die Zukunft weisende Demokratisierung der Gesellschaft. Diese Zukunft sehen wir doppelt bedroht: Erstens durch eine postpandemische Fortwirkung der Freiheitsbeschränkung, wie wir dies bei anderen Einschränkungen oft erlebt haben. Die Anzeichen verdichten sich, dass die ausgeweitete Überwachung und Regulierung des Sozialen in absehbarer Zeit nicht zurückgenommen werden soll. In der Rede vom „Ausnahmezustand“ (Brinkhaus) und der „Neuen Normalität“ (Scholz) werden die rhetorischen Pfeiler gelegt, den eingerichteten Zustand in der einen oder anderen Form beizubehalten.

Zweitens durch die Vernichtung von „Zukunft“ durch endgültige Zerstörung von sozialen, karitativen, kulturellen aber auch wirtschaftlichen Ressourcen. Die verschwundenen Einrichtungen, Arbeitsplätze, Szeneorte werden so wenig zurückkommen, wie die zufälligen Begegnungen, der Austausch, das Lächeln, die in den letzten 14 Monaten ausgefallen sind. Betroffen ist die Existenz von tausenden Kleinunternehmer*innen, Solo-Selbständigen, Künstler*nnen, die Einkommensausfälle von Kurzarbeiter*innen, Verluste von Arbeitsplätzen mit langer Betriebszugehörigkeit und insgesamt das Leben aller. Man möchte nicht daran denken, wie viele Menschen aufgrund von Kontaktbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ohne Kontakt zu Nahestehenden gestorben sind. Das Argument, dass ansonsten „noch mehr“ Menschen gestorben wären, hilft den Betroffenen nicht, zeigt aber, wie sehr sich die Sicht verengt hat. Was die weitgehende Schließung von Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen, sowie das Verbot einer selbstbestimmten Ausübung von Sport nicht nur, aber vor allem mit Kindern und Jugendlichen machen, wird seit Monaten breit diskutiert, ohne dass diese Belange in politischen Entscheidungen ihren Niederschlag gefunden hätten. Hier fehlte und fehlt es an Kreativität und dem politischen Willen die Bedürfnisse der Menschen mit den Anforderungen des Gesundheitsschutzes in Einklang zu bringen.

Was uns mit Blick auf die Zukunft bedenklich stimmt, ist, dass die Freiheitseinschränkungen jeder Krise nachwirken. Die herabgesetzten Ansprüche an Selbstbestimmung, Nicht-Überwachung und freiheitliche Lebensgestaltung erzeugen Gewöhnungseffekte. Oft bleiben uns Einschränkungen erhalten, nachdem die Gefahren, vor denen sie uns schützen sollten, verschwunden sind. Angesichts dieser Bedrohung müssen Jurist*innen und zivilgesellschaftliche Verbände alles daran setzen, zu einem Zustand zurückzukehren, der nicht durch Notstand und Sonderrechte geprägt ist, sondern durch eine Verpflichtung auf die gegenseitige Anerkennung von Freiheit, Gleichheit, Solidarität und Selbstbestimmung.

Eine „neue Normalität“ sieht das Grundgesetz nicht vor. In ihrem Namen werden nicht nur etablierte betriebliche und soziale Strukturen zerschlagen. Arbeit, Schule und Hochschule, örtliche Geschäfte, Lokale, Cafés und Kneipen, Museen und Konzerthäuser sind Orte eines sozialen Lebens, das auf kulturellem, sozialem, und intellektuellem Austausch beruht. Dieser Austausch macht den Kern des Menschen als einem sozialen Wesen aus und betrifft damit den unantastbaren Gehalt der Menschenwürde. Diese Würde ist verletzt, wenn Menschen über Monate hinweg auf ihre Brauchbarkeit im wirtschaftlichen Leben reduziert werden.

Zugespitzt ist diese Entwicklung in der Arbeitsquarantäne von osteuropäischen Saison-Erntehelfer*innen, deren Gesundheitsschutz aus Profitgründen zurücktreten muss, während Wachdienste darauf achten, dass sonstiges Privatleben und soziale Kontakte nicht stattfinden können.

Erschreckend ist aus unserer Sicht, wenn, durchaus auch in rassistischer Tonlage, darüber diskutiert wird, dass in migrantisch markierten Bezirken höhere Inzidenzwerte erreicht werden, ohne dass die auf der Hand liegende Tatsache thematisiert wird, dass es beengte Wohnverhältnisse und kontaktintensive Arbeitsbedingungen sind, die zu höheren Infektionszahlen führen. Dieselbe soziale Schieflage zeigt sich, wenn große Unternehmen mit enormen Summen unterstützt werden, um Dividendenzahlungen an Aktionär*innen und Bonuszahlungen an Vorstände leisten zu können und sie gleichzeitig die Belegschaften abbauen. Das Gefühl, dass die Corona-Politik einigen mächtigen Interessengruppen in die Hände spielt, während sie Millionen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet, bietet das Potential einer fortschreitenden gesellschaftlichen Spaltung.

Jenseits aller Kritik hat uns die Krise spüren lassen, wie wertvoll das ist, was uns lange selbstverständlich war: Sozialer Austausch, Bewegungsfreiheit, Unbefangenheit im Umgang mit Bekannten und Fremden, Kultur und Bildung. Diese gesellschaftliche Freiheit zu verteidigen, sehen wir als Kernaufgabe fortschrittlicher Rechtspraxis. Zu dieser Kernaufgabe gehört auch nach dem Abklingen der Pandemie nicht zu ruhen, bis alle Einschränkungen der Grundrechte und Ausweitungen von Exekutivkompetenzen sowie Überwachungsmaßnahmen beseitigt sind und das kulturelle und soziale Leben ohne Einschränkung wiederhergestellt ist.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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