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2025
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10:30
Uhr

Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht

Wir laden euch herzlich ein zur Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht am 11. Oktober 2025 (10:30 Uhr - 16:00 Uhr)

in der IG Metall Vorstandverwaltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main, Konferenzraum 2 Konferenzbereich 3. Stock

Und das sind unsere Programmpunkte:

I. Arbeitszeit – Dreh- und Angelpunkt der arbeitsrechtlichen Debatte

Bekanntlich will die neue Bundesregierung die tägliche Höchstarbeitszeit („Regelfall“: 8-Stunden- Tag) zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abschaffen. Die Unternehmerseite verspricht sich davon neue Spielräume, insbesondere bei Schicht- und Projektarbeit. Gleichzeitig haben sich die Koalitionäre vorgenommen, eine Arbeitszeiterfassung verpflichtend einzuführen, allerdings wollen sie dabei die sog. „Vertrauensarbeitszeit“ ausnehmen. Überstundenzuschläge sollen steuerlich freigestellt werden - jedenfalls für Vollzeitbeschäftigte.

Mit diesem Themenfeld rund um die für das alltägliche Arbeitsleben so elementaren Fragen der Arbeitszeit wollen wir uns gründlich befassen:

1.) Arbeitszeit – zentraler Faktor für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie menschengerechte Gestaltung von Arbeit

Referent: Frank Brenscheidt, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund

Als langjährig für die BAuA tätiger Wissenschaftler ist unser Referent prädestiniert dafür, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Folgen langer und überlanger Arbeitszeiten sowie häufiger Überstunden vorzustellen. Weitere Gefährdungsmomente stellen Schicht- und Wochenendarbeit sowie verkürzte Ruhezeiten dar. Die verschiedenen Formen der Flexibilisierung die u.a. Ort und Zeit der Arbeit betreffen, sind Gegenstand wissenschaftlicher Analyse. Die vom Referenten vorgestellten Ergebnisse jahrelanger wissenschaftlicher Forschungsarbeit bilden eine unverzichtbare Grundlage, um die jetzige Diskussion um die von der Politik und interessierten Wirtschaftsverbänden forcierten Forderungen nach Abschaffung geltender Arbeitszeitgrenzen kompetent einschätzen zu können.

Frank Brenscheidt ist Diplom Wirtschaftsinformatiker und seit 1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen der BAuA tätig. Seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten liegen im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit dem Schwerpunkt der Arbeitszeitgestaltung. Neben der Politikberatung betreut er div. Projekte der Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsgestaltung. Im Rahmen der Arbeitszeitberichterstattung befasst er sich mit den aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

2.) Kurzvorstellung der „Reformvorhaben“ aus dem Koalitionsvertrag

Referent: RA Jens Peter Hjort, FAArbR, Hamburg

Wie ist der Stand der Diskussion um die Vorhaben der Bundesregierung? Wie weit sind die Pläne gediehen? Auf Stellungnahmen der Gewerkschaften und der VDJ wird auszugsweise eingegangen.

3.)  Verpflichtende und verlässliche Zeiterfassung – unverzichtbar?

Referentin: RAin Regine Steiner, FAArbR, Frankfurt a.M.

Die neue Bundesregierung möchte Überstundenzuschläge steuerfrei stellen und Vertrauensarbeitszeit ohne Arbeitszeitaufzeichnungen möglich machen. Dieser Vorschlag geht angesichts von ca. 650 Millionen unbezahlten Überstunden im Jahr 2024 an der Realität vorbei. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz bleibt auf der Strecke. Das Vorhaben setzt sich über die bestehende Rechtsprechung hinweg. Arbeitgeber sehen allerdings in der Ausnahmevorschrift des Art. 17 der RL 2003/88/EG eine Möglichkeit, ihre Interessen durchzusetzen. Was können wir dem auf der Basis geltenden Rechts und der Rechtsprechung entgegensetzen?

4.) Gesetzliche Ruhezeiten als „Rettungsanker“? – Drohen Experimentier-Klauseln und andere „Unschärfen“?

Referent: RA Micha Heilmann, Berlin

Die Bundesregierung will sich vom 8-Stunden-Tag verabschieden. Wie lange darf dann künftig gearbeitet werden? Welche Grenzen setzen 11 Stunden Ruhezeit nach Art. 3 der EU-Arbeitszeit-Richtlinie? Welche Regeln und welche Ausnahmen gelten bei der Ruhezeit und wie sehen Pläne zu deren weiteren Relativierung aus? Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei – angeblich – arbeitszeitrechtlich zu vernachlässigenden Arbeitsunterbrechungen? Welche Auswirkungen hätten weitere Einschränkungen der Ruhezeit z. B. auf Gefährdungsbeurteilungen?

5.)  Eignen sich europa- und völkerrechtliche Normen als wirksame Haltelinien bei „übergriffiger“ Gesetzgebung?

Referent: RA Nils Kummert, FAArbR, Berlin

Die Bestrebungen nach Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit (über 12 Stunden hinaus) und nach einer Verkürzung der Ruhezeit über die Aufnahme einer "Experimentierklausel" in § 7 ArbZG werden darauf gestützt, dass die einschlägige Richtlinie 2003/88/EG diesen Spielraum geben würde und andere Staaten diesen auch schon (erfolgreich) genutzt hätten. In der Literatur wird konstatiert, dass derartige Bestrebungen mit verbindlichen völkerrechtlichen Vorgaben kollidieren würden: u.a. dem UN-Sozialpakt, Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Europäischen Sozialcharta… Nach einem kurzen Überblick über den Gang der Argumentation soll eine Einordnung und der Versuch einer Bewertung vorgenommen werden. Am Ende steht die Frage: Wie können diese möglichen Verstöße einer zukünftigen Gesetzgebung gegen völker- und insbesondere europarechtliche Vorgaben in der juristischen Auseinandersetzung von wem, wann und wie aufgegriffen und in der Auseinandersetzung nutzbar gemacht werden?

II. Aktuelle Rechtsprechung zu Tarifregelung und -anwendung

Referentin: Frau Saskia Klug, RiBAG

Die unterschiedliche Wirkung der Geltung von Tarifverträgen kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit einerseits und deren Anwendung aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme andererseits bereitet in der Praxis häufig Probleme. Gleichzeitig ist die Reichweite arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln Gegenstand vieler Rechtsstreitigkeiten. Besonders schwierig zu beantworten sind sowohl die Frage der Tarifgeltung als auch der -anwendung aufgrund von Bezugnahmeklauseln in tarifpluralen Betrieben. In diesem schwierigen Terrain wird unsere Referentin verlässliche Orientierung liefern.

Unsere Referentin war nach Eintritt in den Justizdienst in NRW zunächst als Richterin am ArbG Bochum, im Landesjustizprüfungsamt sowie im Rahmen einer nachfolgenden Abordnung an das BAG tätig. Sie war abgeordnet am LAG Hamm und wurde 2018 schließlich zur Richterin am Bundesarbeitsgericht berufen und dort Mitglied des für Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen zuständigen Vierten Senats. Seit Februar 2023 ist sie zudem stellvertretende Pressesprecherin des Bundesarbeitsgerichts.

Moderation der Tagung: Nils Kummert und Jens Peter Hjort

Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:

Für Fachanwälte/innen gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und nach der Tagung versandt. Der Tagungsbeitrag beträgt EUR 150,00 sowie EUR 50,00 für Studierende, Referendare/innen, Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn sowie Berufsaussteiger (Rentner u. Pensionäre ohne zusätzliches Erwerbseinkommen).

Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.

Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift: AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de erforderlich.

Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.

Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde. Wir bitten um Verständnis.

Bitte rasch und zahlreich anmelden. Es ist nicht mehr lange hin bis zu unserer Tagung!

Mit besten kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt Jens Peter Hjort
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -    

Rechtsanwalt Nils Kummert
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -

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