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2023
ab
10:30
Uhr

Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht in Frankfurt/M

Einladung zur Herbsttagung 2023 des Arbeitskreis Arbeitsrecht

am 4. November 2023, 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr, im IG Metall Vorstandverwaltung (Main-Forum), in der Wilhelm-Leuschner-Straße 79,  Frankfurt am Main, Konferenzraum 2 / Konferenzbereich 3. Stock.

 

Auch diesmal mit einem hochkarätigen und spannenden Programm:

  1. Klimaschutz und soziale Frage: Zusammen denken/zusammen handeln...?

Referent: Prof. Dr. Wolfgang Däubler

Am 3. März 2023 riefen die Gewerkschaft ver.di und Fridays for Future gemeinsam zu Streikaktionen auf: Ver.di zu Warnstreiks im ÖPNV, FFF zum Klimastreik. Zeichnet sich hier eine dauerhafte Zusammenarbeit ab? 

Lassen sich Mitbestimmung und Tarifverträge auch für mehr Klimaschutz einsetzen? Welche Möglichkeiten vermittelt das BetrVG? Geben scheinbar für andere Zwecke geschaffene Beteiligungsrechte etwas her für das Agieren in Sachen Klimaschutz? Der Kampf um Klimaschutz macht um die Betriebe keinen Bogen, sondern prägt zunehmend wirtschaftliche Entwicklungen. Was können hier Gewerkschaften und die Träger der Mitbestimmung unternehmen, damit Klimaschutz nicht zum Vehikel wird, die bestehende Schieflage in der gesellschaftlichen Verteilung des erarbeiteten Reichtums noch zu verstärken und die soziale Spaltung zu vertiefen? Kann überhaupt die soziale Frage noch getrennt von der existenziellen Dimension des Klimawandels angegangen werden? Diese und weitere elementare Fragen stehen zur Diskussion.

Unser Referent ist Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Bremen. Wie kaum ein anderer prägt er mit seiner regen wissenschaftlichen Tätigkeit und einer unglaublichen Fülle an fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen (die hier auch nur ansatzweise aufzuzeigen, den Rahmen dieser Einladung bei weitem sprengen würde) aber auch einer sehr aktiven Vortragstätigkeit die arbeitsrechtliche Debatte der vergangenen Jahrzehnte aber auch der Jetzt-Zeit. So ist für ihn Arbeitsrecht immer auch Ausdruck historischer Verhältnisse und eingebettet in politische Entwicklungen. Zuletzt war Wolfgang Däubler als Referent bei uns auf der Herbsttagung 2020 zur Bestandsaufnahme 100 Jahre Betriebsverfassung. Er hat jetzt in der HSI-Schriftenreihe (Bd. 49) in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung „Klimaschutz und Arbeitsrecht“ den rechtlichen Rahmen und die Handlungsmöglichkeiten aufgearbeitet. Wir freuen uns außerordentlich mit Wolfgang Däubler über diese grundlegenden Fragen debattieren zu können.

 

  1. Entgeltgleichheit - auf dem Prüfstand der EU und der Gerichte

Referentin: Dr. Regine Winter, RiBAG a.D.

Der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit für Männer und Frauen ist seit mehr als 65 Jahren als Anspruchsgrundlage im Unionsrecht enthalten (heute: Art. 157 AEUV). Seit Mitte der 1970er Jahre gibt es dazu Konkretisierungen in Richtlinien, die in Deutschland spät und wechselhaft (mal besser, mal schlechter) ins nationale Recht umgesetzt wurden. Tatsächlich blieb es ein „Prinzip ohne Praxis“ (Dank an Wolfgang Däubler für den Slogan). Erst seit dem EntgTranspG gibt es auch im nationalen Recht eine sichtbare Anspruchsgrundlage, die zu Rechtsprechung geführt hat. Nun kommt auf den nationalen Gesetzgeber eine neue Umsetzungsverpflichtung zu: Die Entgelttransparenz-Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023. Mit ihr erfolgt ein Perspektivwechsel zur Proaktivität, der die Akteure der Entgeltpolitik viel stärker als bisher in die Pflicht nimmt. Die Umsetzung stellt Herausforderungen, denen sich nicht nur der Gesetzgeber, sondern insbesondere auch die Sozialpartner und die Betriebsparteien frühzeitig stellen sollten, damit die erforderlichen Veränderungen für die Tarifpolitik und die betriebliche Praxis unionsrechtskonform und gleichzeitig ohne „Sand im Getriebe“ ablaufen.

Im Vortrag werden die Entscheidungen des 8. Senats zum EntgTranspG vorgestellt sowie die Entgelttransparenz-Richtlinie, die viel Bedarf bietet, über gute, für die deutsche Situation passende Umsetzungswege zu diskutieren.

Unsere Referentin hat nach dem Studium der Sozialpädagogik und entsprechender Berufstätigkeit Rechtswissenschaften studiert. Während des Referendariats in einer Station in Washington D.C. ‑ in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Antidiskriminierungsrecht – stieß sie auf das Thema „Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“. Nach der Promotion an der Universität Bremen (betreut von Ulrich Mückenberger/Wolfgang Däubler) und einer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FU Berlin, Fachbereich Politische Wissenschaft, wurde Regine Winter Richterin in der Arbeitsgerichtsbarkeit Brandenburg. Es folgte eine Abordnung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BAG. Von 2001 bis Januar 2009 war sie als Rechtsreferentin in verschiedenen Kabinetten am EuGH tätig (u.a. bei der Richterin Ninon Colneric und der Generalanwältin Verica Trstenjak). Im Februar 2009 wurde Regine Winter Richterin am BAG, zunächst im 4. und dann im 8. Senat. Seit Januar 2023 ist sie Richterin am Bundesarbeitsgericht a.D., setzt verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten – u.a. als unabhängige Ombudsperson für das Kinderhilfswerk Plan International Deutschland e.V. – sowie ihre Veröffentlichungen und Vorträge fort.

 

  1. Industrieunfall oder Industrieverbrechen? Dekolonialisierung durch Rom II? Internationale Solidarität praktisch

Referent: RA Dr. Rüdiger Helm LL.M., München

Unser Kollege Rüdiger Helm wird von einem spannenden Verfahren am LG München I berichten: Es geht um die sog. Brumadinho Damm-Katastrophe in Brasilien. Der am 25.1.2019 eingetretene Dammbruch verursachte neben unabsehbaren Umweltschäden den Tod von 270 Menschen. Klaggegner ist der TÜV SÜD, der nur wenige Monate vor dem Dammkollaps diesen als sicher zertifizierte. Maximiliano Nagl Garcez (Brasilia/Sao Paulo/Brumadinho) und unser Referent haben ein gewerkschaftlich orientiertes Netzwerk für Angehörige von Getöteten sowie Gewerkschaftsmitglieder aufgebaut, in deren Namen der Rechtsstreit geführt wird. Dieses Verfahren wird von der IG BCE unterstützt.

Rüdiger Helm ist Gründungsmitglied der Kooperation Arbeitnehmeranwälte und u.a. aktiv bei ELW (European Lawyers for Workers)-Network und ILAW (International Lawyers Assisting Workers)-Network. Vor seinem mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung absolvierten Jurastudium war er Gesamtbetriebsratsvorsitzender einer bundesweiten Steak-Restaurant-Kette. Er hat zum Spannungsfeld zwischen befristeter Beschäftigung und dem Arbeitsschutzrecht promoviert. Im Laufe seiner engagierten anwaltlichen Tätigkeit hat Rüdiger Helm immer wieder spannende Verfahren initiiert und begleitet, so u.a. in Sachen „Mangold/Helm“ und zum Arbeitnehmerstatus von Plattformarbeitern. In dem neuen Verfahren könnte sich wieder eine wegweisende Gerichtsentscheidung anbahnen.

Moderation der Tagung:

Dr. Sandra Carlson
Nils Kummert und
Jens Peter Hjort

Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:

Für Fachanwälte/innen gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und nach der Tagung versandt. Der Tagungsbeitrag beträgt EUR 150,00 sowie EUR 50,00 für Studierende, Referendare/innen, Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn sowie Berufsaussteiger (Rentner u. Pensionäre ohne zusätzliches Erwerbseinkommen).

Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.

Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift:

AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de erforderlich.

Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.

Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde. Wir bitten um Verständnis.

Auch wenn es bis zur Tagung noch einige Monate hin ist, werden ab jetzt die Anmeldungen entgegengenommen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen oder Kennenlernen!

 

Mit besten kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt Jens Peter Hjort           

 - Fachanwalt für Arbeitsrecht -    

Rechtsanwältin Dr. Sandra Carlson

- Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Nils Kummert

- Fachanwalt für Arbeitsrecht

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