Erklärung

Beschwerde gegen Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen der Morde in Oradour-sur-Glane

Zerstörtes Dorf Oradour-sur-Glane, Foto: © Martin Graf *)

Gegen die Entscheidung der 4. großen Strafkammer des LG Köln vom 09.12.2014 , das Hauptverfahren gegen das ehemalige Mitglied der Waffen-SS Werner C. nicht zu eröffnen, hat die Staatsanwaltschaft Dortmund zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt. Dem Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich begangener Mord an 25 Menschen und Beihilfe zum Mord an mehreren hundert Menschen in Oradour-sur-Glane vorgeworfen. Bei der Tat handelte es sich um einen Rache- und Abschreckungsakt der Waffen SS.

Der Bundesvorstand der VDJ hat in einem Schreiben vom 15.12.2014 an den Leiter der Zentralstelle in NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen, Oberstaatsanwalt Andreas Brendel seine Bestürzung über die gerichtliche Entscheidung und die Hoffnung ausgedrückt, dass das Verfahren durch sofortige Beschwerde fortgesetzt werden kann.

  • Az. 104 Ks 81/13
  • Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen einen wegen der Morde in Oradour-sur Glane angeklagten 89-jährigen Kölner
  • Sofortige Beschwerde

Sehr geehrter Herr Brendel,

mit großem Interesse und großer Anteilnahme hatten wir die Berichte über das von Ihnen eingeleitete Verfahren und die Anklageerhebung Anfang diesen Jahres gegen eines der letzten noch lebenden Mitglieder des SS Panzergrenadier-Regiments „Der Führer“ zur Kenntnis genommen, welches für die Ermordung von 642 Einwohnern von Oradour-sur-Glane verantwortlich war.

Im Geiste von Fritz Bauer haben wir in diesem Verfahren eine vermutlich letzte Gelegenheit gesehen, die in Oradour-sur-Glane verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit gerichtlich aufzuklären und damit den Angehörigen und Freunden der Opfer sowie der französischen Bevölkerung insgesamt eine – wenn auch sehr späte – rechtliche Genugtuung für die durch die deutsche Besatzung, insbesondere von der Waffen-SS begangenen Verbrechen zukommen zu lassen. Die Erklärung des Bundespräsidenten in Oradour-sur-Glane vor zwei Jahren gilt noch, dass er mit den Überlebenden und den Familien und Freunden der Opfer die Bitterkeit darüber teilt, „dass die Mörder nicht zur Verantwortung gezogen wurden, dass schwerste Verbrechen ungesühnt bleiben“.

Gleichzeitig sehen wir in dem Verfahren eine Chance die in Deutschland und auch in Frankreich immer noch sehr aktiven Leugner der Verbrechen des Nationalsozialismus in die Schranken zu weisen und der historischen Wahrheit Geltung zu verschaffen.

Umso bestürzter sind wir über die Bekanntgabe der Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht Köln. Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich durch diese Entscheidung nicht entmutigen lassen und durch eine sofortige Beschwerde die Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ursula Mende

-Bundesgeschäftsführerin-

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*) aus: Florence Hervé/ Martin Graf: Oradour – Geschichte eines Massakers / Histoire d’un massacre, Köln 2014

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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