Erklärung

Bundesregierung erfüllt ihre Verpflichtung für die Sicherheit Israels nur, wenn sie auf einen völkerrechtskonformen Frieden hinwirkt – ohne Gewalt und ohne Vertreibung!

Stellungnahme der VDJ vom 18.05.2021 zur völkerrechtlichen Situation in Israel/Palästina

Die Bundesregierung erfüllt ihre Verpflichtung für die Sicherheit Israels nur, wenn sie auf einen völkerrechtskonformen Frieden hinwirkt – ohne Gewalt und ohne Vertreibung!

Die Welt ist entsetzt über den Ausbruch der Gewalt in Israel und den besetzten Gebieten Palästinas, die sich zu einem neuen Krieg auszuweiten droht. Weil jedoch alle Appelle an beide Parteien, die Gewalt einzustellen, nichts bewirken werden, solange keine Klarheit über die Gründe der erneuten Eskalation besteht, nimmt die VDJ wie folgt Stellung und stellt folgende Forderungen an die Bundesregierung:

Wer in den Raketen aus dem Gazastreifen die Ursache für den neuen Krieg sieht, sollte sich zunächst klar machen: Nicht die Palästinenser:innen haben Israel besetzt, sondern Israel Palästina, und das ist seit Beginn der Besatzung 1967 völkerrechtwidrig. Seit Jahrzehnten wird von jüdischen Siedler:innen und der israelischen Armee immer weiteres Land in den besetzten Gebieten enteignet und geraubt. Das Wahlrecht, das in den Oslo-Verträgen garantiert ist, wird beschnitten, um die israelische Souveränität über Ost-Jerusalem zu untermauern. Seit Beginn des Ramadan wird muslimischen Gläubigen die Bewegungs- und Glaubensfreiheit auf dem Haram Al Harif/Tempelberg durch radikale Siedler und Polizei eingeschränkt, während zionistische Schlägertrupps durch die Altstadt ziehen und die Bewohner:innen provozieren. Nach jahrzehntelanger völkerrechtswidriger Unterdrückung und zunehmender Perspektivlosigkeit reichte vorhersehbar ein Funke für den Ausbruch von Empörung, Widerstand und Gewalt.

Anlass für den Ausbruch der Gewalt war die unmittelbar bevorstehende Räumung von Häusern in der von Palästinenserfamilien bewohnten Siedlung Sheikh Jarrah in Ost-Jerusalem. Die Bewohner*innen hatten diese Häuser als Ersatz für ihre Häuser in Westjerusalem erhalten, die sie nach der Teilung der Stadt räumen mussten. Die israelische Regierung begründet die geplante Enteignung der Häuser in Sheikh Jarrah mit jüdischem Eigentum vor der Staatsgründung. Durch die jetzige Räumungsanordnung werden die Bewohner:innen zum zweiten Mal ihrer Häuser beraubt. Der Rechtmäßigkeit des diesbezüglichen israelischen Gesetzes steht nicht nur entgegen, dass das Gesetz nur zugunsten von jüdischen israelischen Bürgern gilt nicht jedoch zugunsten von Palästinenser:innen. Vielmehr gilt das humanitäre Völkerrecht der IV. Genfer Konvention, die in Art. 49 die zwangsweise Umsiedlung von Menschen in besetzten Gebieten durch das Besatzungsregime ausschließt und damit völkerrechtlich verbietet, dass israelische Staatsangehörige ohne Einverständnis der Betroffenen von den betroffenen Grundstücken Besitz ergreifen und zurückkehren dürfen.

Dazu hat der Sprecher des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschrechte am Freitag den, 7.5.2021 erklärt, dass Israel nicht befugt sei, im besetzten Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalem eigene Gesetze aufzulegen, um Palästinenser:innen aus ihren Häusern zu vertreiben. Er betonte, dass Ost-Jerusalem weiterhin Teil des besetzten Gebietes ist, in dem humanitäres Völkerrecht gilt. Die Besatzungsmacht muss das Privateigentum in besetzten Gebieten respektieren und kann es nicht beschlagnahmen, und sie muss, sofern sie nicht absolut daran gehindert wird, die im Lande geltenden Gesetze respektieren. Dieser zutreffenden Bewertung schließt sich die VDJ an.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat die Siedlungs- und Enteignungspolitik in seine Untersuchungen über mögliche Kriegsverbrechen der israelischen Regierung und Streitkräfte aufgenommen. Die VDJ fordert die deutsche Bundesregierung auf, ihrer Verpflichtung zur Unterstützung der Arbeit des IStGH uneingeschränkt nachzukommen. Die VDJ fordert die Bundesregierung ferner auf, sich dafür einzusetzen, dass die Familien in Sheikh Jarrah nicht aus ihren Häusern vertrieben werden. Vieles spricht dafür, dass der Zugriff auf das Viertel Teil eines Plans ist, das völkerrechtswidrig annektierte Ost-Jerusalem von der arabischen Bevölkerung zu säubern.

Es gibt nur einen Weg, die Gewalt dauerhaft zu stoppen: Finger weg von Sheikh Jarrah und die Beendigung der Besatzung und täglichen Gewalt. Sie sind der Kern für das Elend, die Verzweiflung und die Gewalt des Widerstandes der palästinensischen Bevölkerung in den von Israel besetzten Gebieten. Man kann ein Volk nicht Jahrzehnte lang unter Missachtung des Völkerrechts unterdrücken, ohne dass es sich schließlich auch mit völkerrechtswidrigen Mitteln zur Wehr setzt. Um diesen permanenten Kriegszustand wirksam zu beenden, muss die Bundesregierung erkennen, dass sie ihre selbst übernommene Verpflichtung für die Sicherheit Israels nur dann erfüllen kann, wenn das palästinensische Volk ohne Besatzung und Unterdrückung in Frieden und Selbstbestimmung neben dem jüdischen Volk leben kann. Für dieses Ziel muss sie in der EU und der UNO werben, statt einseitig die Interessen der israelischen Regierung zu vertreten. Frieden ist nur mit allseitiger Beachtung des Völkerrechts und Abkehr von der Gewalt zu erreichen.

Die VDJ fordert daher die Bundesregierung auf, ihre direkten Kontakte zur israelischen Regierung, ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen zu nutzen, um die jüngste Gewalteskalation in Israel und Palästina zu beenden und die fortgesetzten Militäraktionen im Gazastreifen zu stoppen. Die einseitige Parteinahme des deutschen Außenministers zugunsten der israelischen Regierung ist in diesem Sinne völlig kontraproduktiv. Sie ermuntert die israelische Regierung, den bereits begangenen Verbrechen noch schwerere folgen zu lassen.

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