Erklärung

CDU/CSU/SPD-Sondierungsergebnisse verletzen Menschenrechte und Völkerrecht

Gemeinsame Erklärung von Pro Asyl, den Flüchtlingsräten Berlin und Nordrhein-Westfalen, der Internationalern Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen

CDU/CSU/SPD-Sondierungsergebnisse verletzen Menschenrechte und Völkerrecht

Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen appellieren an Parteimitglieder, ihre Zustimmung zu verweigern

„Damit die Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden können, erfolgt künftig deren Bearbeitung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den ANkER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung stattfinden.“

So steht es in den Sondierungsergebnissen von CDU, CSU und SPD vom 12.1. 2018. Die rechtsstaatliche Idee, dass Betroffene und Behörden gleichberechtigte Verfahrensbeteiligte gegenüber einer unabhängigen Justiz sind, gefällt den Sondierern der geplanten „großen Koalition“ nicht mehr. Stattdessen soll die Justiz mit den auf eine schnelle Abschiebung ausgerichteten Behörden „Hand in Hand arbeiten“, letztlich also ihre Handlangerin sein. Diese Formulierung des Sondierungspapiers ist nicht bloß eine Entgleisung, sie beschreibt sehr genau, was in den „ANkERn“ geschehen soll: Geflüchtete sollen weitgehend ohne anwaltlichen Beistand zum Objekt der Behördenmaschinerie werden. An zentralen Orten, wo ihnen der Kontakt zu Deutsch sprechenden Landsleuten und zu Anwält*innen fehlt, soll ihnen jede effektive Möglichkeit genommen werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich der Maschinerie der „Hand in Hand“ arbeitenden Institutionen entgegenzustellen.

Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorgebracht haben, bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland Gefahr zu laufen, dass gegen sie die Todesstrafe verhängt oder vollstreckt wird, dass sie Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung erleiden oder dass ihr Leben oder ihre Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts bedroht wird – solchen üblicherweise als „subsidiär Schutzberechtigte“ bezeichneten Menschen soll der Familiennachzug weiterhin dauerhaft verwehrt werden. Die Zahl von 1.000 Familiennachzügen, die nach dem Sondierungspapier zugelassen werden sollen, ist willkürlich. Statt von den tatsächlichen Verhältnissen des Privat- und Familienlebens der Antragsteller und ihren Grund- und Menschenrechten hängt der Anspruch von einer willkürlichen Zahl und damit von Voraussetzungen ab, auf die sie keinen Einfluss haben. Bestimmte Gruppen sollen vom Familiennachzug ganz ausgeschlossen werden, beispielsweise Menschen, die das Pech haben, von den deutschen Sicherheitsbehörden nach vagen Kriterien, auf die sie keinen Einfluss haben, als „Gefährder“ eingeschätzt zu werden, oder die Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. All diese Einschränkungen sind mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, der die Bundesrepublik Deutschland wie alle anderen Mitgliedstaaten des Europarats zur Achtung des Privat- und Familienlebens seiner Einwohner verpflichtet. Gleichermaßen verletzen sie, soweit Kinder und Jugendliche betroffen sind, Artikel 16 der Kinderrechtskonvention, der Privatleben und Familie von Kindern und Jugendlichen schützt, und Artikel 3 dieser Konvention, nach dem das Kindeswohl bei Entscheidungen über Anträge zum Familiennachzug als ein vorrangiger Gesichtspunkt zu berücksichtigen ist.

Das bedeutet: Die Bundesrepublik Deutschland verletzt Menschenrechte und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Auch die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, die in ihrem Artikel 24 die Mitgliedstaaten verpflichtet hat, sobald wie möglich nach Zuerkennung des internationalen Schutzes sowohl dem Schutzberechtigten selbst als auch ihren Familienangehörigen einen Aufenthaltstitel auszustellen, wird durch die Verweigerung des Familiennachzugs verletzt.

Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären, hat mit der Realität dieser Ländern und den erlittenen Schicksalen der Geflüchteten nichts zu tun – dies gilt auch für Länder, die bisher schon zu „sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden.

Die Unterzeichner dieser Erklärung rufen daher alle Mitglieder von SPD, CDU und CSU auf, denen die Menschenrechte der in Deutschland lebenden Menschen und die völkerrechtliche Vertragstreue der Bundesrepublik Deutschland am Herzen liegen, diesen Sondierungsergebnissen nicht zuzustimmen und gegebenenfalls der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen auf dieser Basis ihre Zustimmung zu verweigern.

Unterzeichner, jeweils vertreten durch ihre Vorstände:

Flüchtlingsrat Berlin e. V.
Flüchtlingsrat NRW e. V.
Förderverein PRO ASYL e. V.
Internationale Liga für Menschenrechte e. V.
Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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