Erklärung

Die Beziehungen zur Türkei neu bestimmen: Menschenrechte und Demokratie dürfen nicht länger zur Handelsware verkommen

Schon seit Jahren werden in der Türkei schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung demokratischer Grundsätze festgestellt. Dies geschieht nicht nur durch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch. Auch die Europäische Kommission kommt in ihren sogenannten "Fortschrittsberichten" zum selben Ergebnis, auch wenn diese Berichte oft mit Rücksicht auf die Beziehungen zur türkischen Regierung geschönt werden. Der Anfang des Jahres zurückgetretene Menschenrechtsbeauftragte warnte ebenfalls vor einem Menschenrechtsrabatt für die Türkei, und beklagte die schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte, der Pressefreiheit. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Richterbund bei der Eröffnung des Deutschen Juristentages in diesem Jahr.

Die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V. (EJDM) , der auch die die VDJ angehört, mit Mitgliedern in 18 Europäischen Ländern (darunter auch in der Türkei) gelangte nach zahlreichen Prozessbeobachtungen, Wahlbeobachtungen und Fact-Finding-Missions zu denselben Feststellungen . In zwei Massenprozessen gegen Änwält*innen mit 46 angeklagten Anwält*innen im sogenannten KCK-Anwält*innen Prozess und mit 22 angeklagten Anwält*innen im sogenannten ÇHD Anwält*innen Prozess (alle 22 angeklagte Anwälte sind Spitzenfunktionäre des türkischen Anwaltsvereins ÇHD) gewannen die den Prozess beobachtenden Jurist*innen den Eindruck, dass Anwält*innen daran gehindert werden sollten politische Gegner*innen der türkischen Regierung vor Gericht zu vertreten.

Eine von der EJDM zusammen mit anderen Juristenorganisationen, darunter auch die VDJ, nach Diyarbakir entsandte Beobachterdelegation kam zu dem Ergebnis, dass die mit monatelangen Ausgangsverboten verbundene Belagerung kurdischer Städte im Südosten der Türkei, der hunderte Zivilist*innen zum Opfer fielen, und hundertrausende vertrieben wurden, sowie die willkürliche Zerstörung zahlloser Wohnhäuser als schwerste Verletzung nationalen und internationalen Rechts einzustufen sind.

Ergänzt wurde dieses skandalöse Vorgehen schon vor dem gescheiterten Militärputsch durch massenweise Versetzung oder auch Entlassung von Staatsanwält*innen, Richter*innen und Polizist*innen. Die Unabhängigkeit der Justiz als tragende Säule jeder Demokratie wurde auf den Bereich reduziert, der für das politische Regime in der Türkei ungefährlich ist.

Nach dem gescheiterten Militärputsch hat diese selbst nach türkischen Recht rechtswidrige Praxis mit zigtausenden Entlassungen und Verhaftungen von Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen, Hochschulbeschäftigten, Lehrer*innen und vieler anderer Staatsbediensteter und Gewerkschafter*innen sowie weiteren politischen Massenprozessen Dimensionen angenommen, die zumindest kurzfristig zahlreiche Regierungen veranlassten ihre Bedenken öffentlich zu äußern. Dieser demokratische Reflex währte jedoch nicht lange. Das Interesse an einer Verhinderung der Ankunft von Flüchtlingen und deren Inanspruchnahme des ihnen zustehenden Asylrechts gewannen in der deutschen Politik wieder die Oberhand. Dazu passte es gut, dass auch die NATO wegen ihrer militärischen Interessen in der Region, sich nach dem gescheiterten Putsch an die Seite der türkischen Regierung stellte und nur leise den Respekt der demokratischen Ordnung, rechtsstaatlicher Regeln und der Menschenrechte einforderte.

Die Vereinigung Demokratischer Jurist*innen (VDJ) hat keinerlei Verständnis für diese "Appeasement-Politik" der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union. Sie ruft die Bundesregierung dazu auf energisch einzutreten

  • für die sofortige Beendigung des Ausnahmezustandes in der Türkei, der militärischen Angriffe auf die kurdische Bevölkerung und der damit verbundenen Einschränkung von Menschenrechten und demokratischen Grundregeln;
  • für die Respektierung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundregeln, der Menschenrechte und insbesondere der Pressefreiheit in der Türkei;
  • für die Wiederzulassung oppositioneller Medien, für die Einstellung der politisch motivierten Gerichtsverfahren in der Türkei und die Rücknahme der Ermächtigung für die in Deutschland laufenden § 129 b StGB Verfahren; zahlreiche politisch Oppositionelle aus linken und kurdischen Organisationen stehen in Deutschland auf Wunsch der türkischen Regierung und mit ausdrücklicher Genehmigung des deutschen Justizministers vor Gericht oder verbüßen zum Teil langjährige Haftstrafen;
  • für die Freilassung von inzwischen tausenden politischen Gefangenen in der Türkei;
  • für die Streichung von oppositionellen türkischen Organisationen von der Terrorliste der Europäischen Union;
  • die Wiederherstellung der richterlichen Unabhängigkeit und der freien Berufsausübung von Rechtsanwält*inen und Staatsanwält*innen;
  • für die Wiedereinstellung aller aus politischen Gründen entlassenen oder suspendierten Richter*innen, Staatsanwält*innen, sowie anderer Staatsbediensteter;
  • für einen sofortigen Abschiebestop in die Türkei.
Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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