Erklärung

Für eine dynamische, dauerhafte und stichtagsfreie Bleiberechtsregelung

Trotz diverser Bleiberechtsregelungen - zuletzt einer gesetzlichen Regelung und speziellen Bleibebedingungen für Jugendliche - leben noch immer ca. 75.000 Menschen länger als sechs Jahre ohne Perspektive auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet. Die VDJ hat sich vor der bevorstehenden Innenministerkonferenz im Dezember 2011 an die Inneminister der Länder und des Bundes gewandt und sie aufgefordert, eine fortlaufende stichtagsfreie Regelung zu schaffen, deren Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts realistisch sind.

Erklärung der VDJ für eine neue Bleiberechtsregelung:

In der Vergangenheit sind Regelungen zum Bleiberecht wiederholt Gegenstand der Innenministerkonferenz gewesen. Nach mehreren Beschlüssen der IMK, zuletzt einer gesetzlichen Regelung und speziellen Bleibebedingungen für Jugendliche, leben immer noch ca. 75.000 Menschen länger als sechs Jahre ohne Perspektive auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet.

Auch dann, wenn 60.000 Menschen zwischenzeitlich ein vorläufiges Aufenthaltsrecht erhalten haben, besteht daneben die Praxis von Kettenduldungen fort. Zehntausende Menschen leben seit vielen Jahren in einem Warteraum der Ungewissheit und Angst vor Abschiebung. Selbst diejenigen, die inzwischen bleiberechtigt sind, müssen befürchten, dass das Aufenthaltsrecht nicht verlängert wird, wenn ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wird oder wegen sonstiger Umstände der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist.

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen schließt sich ausdrücklich den Forderungen von Pro Asyl an und  fordert von den Innennministern, sich nachdrücklich für diese Menschen einzusetzen und das Bleiberecht dauerhaft zu regeln. Hierfür ist nötig:

  • Eine fortlaufende stichtagsfreie Regelung. Eine Bleiberechtsregelung darf nicht an einen einmaligen Stichtag geknüpft werden, sondern muss fortlaufend die Aufenthaltsdauer der Betroffenen zur Voraussetzung machen.                                    
  • Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen realistisch sein. Bei Erwerbslosigkeit muss die Bemühung um Erzielung von Erwerbseinkünften ausreichen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass dieser Personenkreis nach der Einreise ins Bundesgebiet in einigen Bundesländern zunächst keinen bzw. nur einen stark beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hatte, was Dequalifikation befördert, Integration und Anschluss behindert hat. Niedrige Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen treffen diese Gruppe besonders. Sie dürfen nicht zum Ausschluss vom Bleiberecht führen.
  • Von restriktiven Ausschlussgründen ist abzusehen.
  • Eine Bleiberechtsregelung darf nicht zur Familientrennung führen. Eine Regelung, die die Ausreise der Eltern zur Voraussetzung für das Bleiberecht des Kindes macht, ist mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie unvereinbar.

Die VDJ fordert daher die Innenministerkonferenz auf,  eine dauerhafte Regelung für die hier seit Jahren lebenden Menschen mit einer sicheren Aufenthaltsperspektive  zu schaffen.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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