Erklärung

Kein Ausnahmezustand in Hamburg während des G20-Gipfels!

Mit einem Offenen Brief vom 19.04.2017 wenden sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, die Humanistische Union und die Liga für Menschenrechte an die Regierungsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie befürchten, dass die Stadt Hamburg anlässlich des G20-Gipfeltreffens Anfang Juli 2017  in einen Ausnahmezustand versetzt wird. In einer Demokratie darf weder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt, noch die Bewegungsfreiheit der Bürger und Bürgerinnen massiv eingeschränkt werden.

Die fünf bundesweit aktiven Bürgerrechtsorganisationen schreiben:  „Eine Stadt, die sich ein solches Gipfeltreffen in die Stadt holt, darf damit nicht einen Ausnahmezustand in Kauf nehmen, der zur Aussetzung grundlegender Freiheitsrechte der Bürger*innen führt. Würden Grundrechte nur in guten und unkomplizierten Zeiten gelten, wären es keine Grundrechte und hätte ihre verfassungsmäßige Garantie keinerlei Wert.  Sicherheitsinteressen des Staates können die Grundrechte, die Freiheitsrechte der Bürger*innen sind, nicht verdrängen. Demokratie verliert jede Substanz, wenn Sicherheitsinteressen die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte aushebeln.“

Sie werden sich rund um den G20-Gipfel auf ihre je unterschiedlichen Weisen für die Verteidigung der Grundrechte, insbesondere das auf Versammlungsfreiheit, einsetzen.

gez. Dr. Elke Steven

·         Humanistische Union e.V.

·         Internationale Liga für Menschenrechte e.V.

·         Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.

·         Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

·         Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

Der Wortlaut des Offenen Briefes als pdf

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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