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Mitteilung

Laudatio an Regina Kalthegener und Eren Keskin

von Liane Lehnhoff, Vorstandsfrau von TERRE DES FEMMES


Als Überschrift der Laudatio für die zwei Powerfrauen Eren Keskin und Regina Kalthegener - und diesen so modernen Begriff Powerfrauen möchte ich verwenden, weil nur Powerfrauen das schaffen können, was die beiden tun - möchte ich das Motto setzen, das Regina Kalthegener über ihre Arbeit stellt: „Die Juristerei ist ein Handwerk, das auch menschenrechtlich sinnvoll eingesetzt werden kann." Dieses Motto gilt auch für Eren Keskin und es kann ergänzt werden durch ein Zitat von August Bebel, das ich in einem Bericht über die Arbeit von Eren Keskin fand: „Bevor es Sklaven gab, war die Frau schon längst Sklavin."

Betrachtet man, was die beiden Preisträgerinnen verbindet, deren Herkunft doch ziemlich weit auseinander liegt – einmal die Deutsche aus dem Rheinland, einmal die Türkin mit kurdischer Abstammung, so bietet die Kombination der beiden Sätze eine gute Klammer.

Eren Keskin und Regina Kalthegener sind Rechtsanwältinnen, die in ihrem menschenrechtlichen Engagement, das schon in der Schulzeit begann, weit über das übliche Maß hinausgehen. Sie setzen im Beruf und in ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten ihr juristisches Wissen ein, um Menschenrechte besonders für Frauen vom schönen Traum zur handfesten Realität werde zu lassen. Auch wenn es in diesen Bemühungen oftmals herbe Enttäuschungen zu ernten gibt, lassen sie sich nicht entmutigen.

Ihr gemeinsamer Beruf bildet dabei nur zum Teil das Verbindungsglied zwischen Eren Keskin und Regina Kalthegener. Vielmehr verbindet sie ihr unermüdlicher Einsatz, um Menschenrechte auch für Frauen durchzusetzen oder besser gesagt, ihr ständige Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen. Diese Konzentration ihres Engagements auf die größte Minderheit der Erde, die immerhin über die Hälfte der Bevölkerung ausmacht, hat nach wie vor gute Gründe.

In den Deklarationen und Konventionen der UNO, die seit ihrem Bestehen angenommen und von einem Großteil der Staaten ratifiziert wurden, wird die Gleichheit von Mann und Frau erwähnt bzw. bekräftigt. Wenn man in ihnen liest könnte man sogar zweifeln, daß Frauen, die ihnen zugesagten Menschenrechte, nicht ungehindert genießen könnten. Denn die Staaten das ratifizierte auch anzuwenden und irgendwie klingt es unlogisch, etwas zu ratifizieren, das man nicht anwenden will.

So sieht das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" von 1979 (Anm. 1) vor, daß die Staaten, in denen die Konvention ratifiziert wird (und nur 27 Staaten der Völkergemeinschaft sind dem bisher nicht nachgekommen), den Frauen alle Menschenrechte in gleicher Weise wie den Männern zugestehen. Doch ein Verstoß dagegen galt bis zur Menschenrechtskonferenz in Wien 1993 nicht als spezifische Menschenrechtsverletzung. Zudem war in dieser Konvention das Problem der Gewalt gegen Frauen noch nicht berücksichtigt. Erst in der „Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen" vom 20.12.1993 (Anm. 2) wurde dies auf Anregung der vorangegangenen Menschenrechtskonferenz nachgeholt. Die Möglichkeiten der Vereinten Nationen, die Staaten zur Verwirklichung ihrer Zusagen zu bewegen sind jedoch äußerst gering und so weicht die Realität weit von den Vorgaben in den Deklarationen und Konventionen ab.

Millionen in die Prostitution gehandelter Frauen und Mädchen, genital verstümmelter Frauen und Mädchen, zwangsverheirateter Frauen, Frauen, die in Kriegsgebieten, im Gefängnis, in der Ehe vergewaltigt werden zeigen ein ganz anderes Bild der alltäglichen Wirklichkeit. Frauen sind in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse in Fabriken und Haushalten gepreßt, da ihnen häufig die Ausbildung fehlt, um eine bessere Arbeit zu wählen. Sie sind durch das Erbrecht oft vom Besitz ausgeschlossen denn nur 10% des Besitzes auf dieser Welt gehört Frauen, und können in etlichen Staaten noch immer keine eigenen Rechtsgeschäfte abwickeln. Zudem ist die Überwiegende Zahl der Analphabeten weiblich, obwohl Frauen und Mädchen Bildungsangebote bei gleicher Zugangschance weit mehr nutzen als ihre männlichen Pendants. In den Macht und Entscheidungspositionen sind Frauen nur ungenügend vertreten, so sind Frauen in den Parlamenten im Weltdurchschnitt nur zu 12,4 % beteiligt bei über 50% Anteil an der Bevölkerung, wie schon gesagt. Das ist nicht sehr demokratisch und zeigt, warum der Einsatz der Preisträgerinnen so nötig ist.

Diese Liste könnte ich noch beliebig fortsetzen, denn Menschenrechte werden in mannigfaltiger Weise verletzt und an Frauen werden sie immer noch etwas mehr verletzt. Doch Menschenrechtsverletzungen an Frauen sind heute kein Geheimnis mehr, dank Frauen wie Eren Keskin und Regina Kalthegener. Denn um diesen Mißstand endlich zu beseitigen engagieren sich die beiden Preisträgerinnen unermüdlich.

Ich komme nun zum Leben der beiden Preisträgerinnen. Da die beiden noch so jung sind und bestimmt noch viel von ihrem Engagement zu hören sein wird, kam mir eine genau Abhandlung über ihren Lebenslauf zu statisch vor. Ich wollte der dynamischen Fortsetzung ihres Engagements den Schwung nicht nehmen, deshalb hier nur ein kleiner Überblick ihrer Tätigkeiten im Namen der Menschenrechte für Frauen:

Seit 16 Jahren arbeitet Eren Keskin als Rechtsanwältin, doch neben dem Beruf übernimmt Eren Keskin seit 10 Jahren ehrenamtlich Aufgaben in diversen Vorstandsgremien des türkischen Menschenrechtsvereins "Insan Haklar Denergi" kurz IHD. Derzeit ist sie Vorsitzende des Istanbuler Vereins und damit selbst Ziel von Verfolgung und Bedrohung. Der Verein organisiert Friedenskaravanen, Demonstrationen, setzt sich für verfolgte Kurden ein und äußert sich offen zur Menschenrechtslage in der Türkei. Dies hat Eren Keskin schon etliche Anklagen eingebracht und ebenso einige Verurteilungen wegen Meinungsäußerung, hauptsächlich wegen unerlaubter Presseerklärungen. Die Mißachtung der Einschränkung der Meinungsfreiheit hat sie schon ein Jahr ins Gefängnis gebracht, die anderen Verurteilungen sind zur Bewährung ausgesetzt. Sie läßt sich durch die Verletzung ihrer Menschenrechte, jedoch nicht einschüchtern oder gar den Mund verbieten.

Sie wertet vielmehr ihre Erfahrungen aus der Haft aus und wendet sie praktisch an. Seit 4 Jahren arbeitet sie zusammen mit 4 Kolleginnen im „Büro für juristische Unterstützung gegen sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung in Polizeihaft". Hier leisten sie Frauen, die Opfer staatlicher, sexueller Gewalt wurden, rechtlichen Beistand. Den Frauen muß oft erst bewußt gemacht werden, daß sie gegen die Gewalt vorgehen können und sie nicht widerstandslos erdulden müssen. Wenn sie vor türkischen Gerichten kein Recht erhalten, sollen die Frauen ihren Fall wenigstens vor der europäischen Menschenrechtskommission vortragen können, damit auf diesem Weg Einfluß auf die Türkei genommen werden kann. Die Arbeit ist nicht immer erfolgreich, aber jeder noch so kleine Erfolg führt einen kleinen Schritt weiter zur Verwirklichung der Menschenrechte für Frauen.

Kommen wir nun zu Regina Kalthegener, die sich mit Eren Keskin den Preis teilt. Regina Kalthegener arbeitet seit 14 Jahren ehrenamtlich für TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau. Zuerst neben der Ausbildung und seit 1991 neben der Arbeit als Rechtsanwältin. TERRE DES FEMMES ist ein Verein, der weltweit gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen kämpft. Dies geschieht vor allem in Form von Öffentlichkeits- und Lobbyarbweit hier in Deutschland, aber auch durch Unterstützung von Projekten in anderen Ländern.

Sie war einige Zeit im Vorstand von TERRE DES FEMMES tätig, vertrat TERRE DES FEMMES im Forum Menschenrechte, wobei sie 2 Jahre auch als Mitglied des Koordinierungskreises und Convenerin des Forums tätig war, und dieses Kombination ergab einen Fulltimejob, unter dem die eigene Karriere und das Privatleben oft litten. Sie leitete 3 Jahre redaktionell den Rundbrief zur Information der Mitfrauen und setzt sich aktuell als ehrenamtliche Expertin in der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit ein.

Ihr Engagement gegen Gewalt, die sich gegen Frauen richtet, zeigt sich in vielfältiger Form. Begonnen hat sie mit Aktionen gegen Heiratshandel, eine oft unterschätzte Form des Frauenhandels. In der Erwachsenenbildung klärt sie auf über Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Gewalt gegen Frauen in anderen Bereichen. Ihr besonderer Einsatz gilt frauenspezifischen Fluchtgründen als Asylgrund, doch darüber muß ich heute bestimmt nichts sagen.

Ihr Sachverstand war schon oft von Regierung, Bundestag und Parteien in Sachverständigenanhörungen gefragt. Das ist für mich die effektivste Lobbyarbeit, denn da wird auf sie gehört. Zudem war sie vom Forum Menschenrechte aus Vertreterin Deutschlands bei den Sino-europäischen Konferenzen über Frauenrechte, arbeitete im STOP Programm gegen Kinderprostitution der EU mit, baute eine Frauenrechtsdatenbank auf und reist von Vortrag zu Vortrag, um ihr Wissen mit anderen zu teilen. Dabei stellt sie bei allen Anfrage das Privatleben zurück, um sich den Menschenrechten für Frauen zu widmen. Doch hier will ich mit dem kurzen Überblick enden.

Ich könnte über den unermüdlichen Einsatz der Juristerei als Handwerk im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und für die bessere und gerechtere Anwendung der Menschenrechte, den die Preisträgerinnen täglich leisten, noch viel sagen, doch das hartnäckige „immer wieder beginnen„, weil noch keine oder eine zu kleine Veränderung erzielt wurde läßt sich nur schwer in Worte fassen. Das muß man selbst erleben. Lieber sollen sie hier und jetzt den Hans Litten Preis als Anerkennung für ihr Engagement erhalten und dann ungebremst ihren Einsatz fortsetzen.


Anmerkung:
1) Vgl. Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18.12.1979, in: Menschenrechte Dokumente und Deklarationen; Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1995; S. 135 ff
2) Vgl. Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Resolution 48/104 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, in: Menschenrechte Dokumente und Deklarationen; Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn 1995; S. 149 ff

Die Laudatio ist entnommen: Manuskript der Autorin

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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