Laudatio an Selçuk KOZAĞAÇLI
von Prof. Dr. Beate Rudolf
Sehr geehrte Damen und Herren,
die vornehmste Aufgabe der Anwaltschaft ist es, Menschenrechte zu verteidigen. Mit der Verleihung des Hans-Litten-Preises an Selçuk Kozağaçlı ehren wir heute einen Mann, der sich diese Aufgabe zur Lebensaufgabe gemacht hat ‑ und der hierfür Verfolgung bis hin zur Inhaftierung erfährt. Mit der Preisverleihung ehrt die VDJ sein Engagement für Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, und sie ehrt zugleich auch das Engagement seiner Anwaltskolleg_innen im Verein Progressiver Anwälte und Anwältinnen, ÇHD, dessen Präsident Selçuk Kozağaçlı ist.
Das berufliche Leben von Selçuk Kozağaçlı ist untrennbar mit dem ÇHD verbunden. Bereits seine Ausbildung zum Rechtsanwalt absolvierte er 1995 beim ÇHD; er wurde dann Anwalt und praktiziert seitdem in der Kanzlei „People’s Law Office“, die sich als Verteidigerin der Menschenrechte Unterdrückter versteht. 2007 wurde Selçuk Kozağaçlı Generalsekretär des ÇHD und wenige Jahre später dessen Präsident.
Als Anwalt war Selçuk Kozağaçlı in zahlreichen Verfahren beteiligt, die auch international Aufmerksamkeit erregt haben. Gleich zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit trat er in dem Verfahren zum Brandanschlag von Sivas von 1993 auf, in dem 35 Menschen, darunter viele alevitische Intellektuelle und Künster_innen, zu Tode kamen. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der türkische Staat das alevitische Kulturfestival hinreichend geschützt habe und ob er sich hinreichend um die Rettung der im Feuer Eingeschlossenen bemüht habe. Beteiligt war Selçuk Kozağaçlı am Verfahren wegen des Mordes an dem türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink, wo insbesondere die Beteiligung oder Unterstützung des minderjährigen Mörders durch staatliche Stellen in Frage stand. Selçuk Kozağaçlı war auch in den sogenannten KCK-Verfahren aktiv, einem kurdischen Dachverband, den die türkische Regierung als städtischen Arm der PKK ansieht, während etwa EU und USA die Organisation nicht als terroristisch oder gewalttätig einschätzen. Selçuk Kozağaçlı verteidigte dort zunächst Personen, denen die Mitgliedschaft in der Vereinigung vorgeworfen wurde, als auch als Verteidiger von Berufskolleg_innen, die im Zusammenhang mit ihrer anwaltlichen Vertretung der Betroffenen angeklagt worden waren. Zu den prominenten Fällen zählt schließlich auch das Verfahren wegen der Tötung des nigerianischen Asylsuchenden Festus Okey durch die Polizei in Polizeigewahrsam, wo die Frage nach der rassistischen Motivation der Tat aufgeworfen wurde. Doch dies sind nur einige der international bekannten Prozesse, an denen Selçuk Kozağaçlı mitwirkte. Die vielen weniger bekannten Fälle betreffen ein weites Spektrum von Menschenrechtsverletzungen ‑ der Tod von Gefangenen, Tötungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung durch das Militär, Polizeigewalt, familiäre Gewalt gegen Frauen bis hin zum Einsatz von Umweltgruppen gegen den Bau von Zementwerken.
Heute sind Selçuk Kozağaçlı und 14 seiner Kolleg_innen aus dem ÇHD im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Verteidiger von Menschen angeklagt, die der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigt werden. Wir haben eben erschreckende Berichte über das Ermittlungsverfahren und den bisherigen Prozessverlauf gehört, insbesondere über die Verletzung des türkischen Rechts. Hierauf komme ich später noch zurück.
Auch wenn man ‑ so wie ich ‑ bislang nicht das Privileg hatte, den Preisträger persönlich kennenzulernen, gibt die Aufzählung der Verfahren, an denen Selçuk Kozağaçlı als Anwalt beteiligt war, doch eine Ahnung davon, was ihn umtreibt und antreibt: Die Verletzung von Menschenrechten, gerade auch der kurdischen Bevölkerung in der Türkei, aber auch von Schwachen und Ausgegrenzten und der Wille, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei steht für Selçuk Kozağaçlı gerade auch die Verteidigung der Meinungsfreiheit im Mittelpunkt, ohne die es keine demokratische Gesellschaft geben kann. Ihn treibt die Erkenntnis an, dass Menschenrechtsverteidiger selbst Verteidiger brauchen, wenn sie staatliche oder gesellschaftliche Verfolgung erfahren. Und er ist getragen von der Überzeugung, dass die Beachtung und Sicherung der Verteidigungsrechte die unverzichtbare Grundlage für faire Gerichtsverfahren sind. In diesem Sinne ist sein Einsatz für verfolgte Berufskolleg_innen auch ein Einsatz für Rechtsstaatlichkeit.
Ich freue mich, dass auch anderen den Einsatz unseres Preisträgers für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit trotz hohen persönlichen Risikos anerkennen: So wurde Selçuk Kozağaçlı vor einer Woche in Freiburg der Kant-Weltbürger-Preis verliehen.
Welche persönlichen Eigenschaften braucht es, um sich ‑ wie Selçuk Kozağaçlı ‑ fast 20 Jahre lang als Anwalt für Menschenrechte einzusetzen? Eine Eigenschaft liegt auf der Hand: Hartnäckigkeit. Und damit verbunden die feste Überzeugung, dass das Recht sich gegen alle Widerstände durchsetzen wird, weil nur die öffentliche, und dazu gehört ganz wesentlich auch die gerichtsöffentliche, Befassung mit Menschenrechtsverletzungen ein Umdenken in Staat und Gesellschaft bewirken kann.
Weiter braucht es Mut ‑ Mut, den Selçuk Kozağaçlı zeigt, wenn er gerade in Fällen, in denen die öffentliche Debatte aufgeheizt ist, seinen Pflichten als Anwalt nachkommt. Mut, den er gezeigt hat, als er im vergangenen Jahr aus Syrien in die Türkei zurückkehrte, als seine Kanzlei bereits durchsucht worden war, seine Anwaltskolleg_innen bereits inhaftiert waren und ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Mut, der sich darin zeigt, dass Selçuk Kozağaçlı sofort nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft nach Soma gereist ist, um den Opfern des Minenunglücks und ihren Familien seine Hilfe anzubieten. Angesichts der maßlosen Reaktionen der türkischen Regierung auf die Kritik der örtlichen Bevölkerung musste er wissen, dass er Gefahr lief, wieder verhaftet zu werden. Und so ist es ja auch gekommen.
Drittes hilft Humor ‑ und Selçuk Kozağaçlı hat Humor. Lesen Sie den Brief, den er aus der Untersuchungshaft geschrieben hat, über seine Bemühungen, eine Schreibmaschine zu erhalten, und die absurden Reaktionen der Gefängnisverwaltung, die ihn stattdessen darauf verweist, dass doch Gitarrenunterricht angeboten würde. Oder hören Sie sich an, wie Selçuk Kozağaçlı auf der Konferenz der Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in London spöttisch davon spricht, dass er anscheinend nicht mehr so gefährlich sei wie früher ‑ schließlich sei ihm ja die Ausreise erlaubt worden. Humor ist die Waffe des Schwachen gegenüber den Mächtigen, und auch durch seinen Humor stellt Selçuk Kozağaçlı die Willkür staatlicher Organe bloß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Hans-Litten-Preis wird Selçuk Kozağaçlı auch stellvertretend für seine engagierten Anwaltskolleg_innen im Verein Progressiver Anwälte und Anwältinnen, ÇHD, verliehen. Der ÇHD wurde 1974 gegründet, musste während der Militärdiktatur seine Tätigkeit einstellen und wurde 1990 von 48 Anwält_innen wieder gegründet. Sein erklärtes Ziel ist es, „die Gesetze im Sinne der Humanität zu verbessern, ein Rechtssystem zu errichten, welches gegründet ist auf der freien Entfaltung der Humanität und der Demokratie, die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere das Recht auf Leben und die Menschenwürde". Heute hat der ÇHD über 2.500 Mitglieder in allen Regionen der Türkei, die sich für die Verwirklichung dieser Ziele einsetzen. 21 ÇHD-Mitglieder sind zusammen mit Selçuk Kozağaçlı am 24.12.2013 angeklagt worden; acht von ihnen waren ebenfalls inhaftiert.
Ich denke, es ist offenkundig geworden, dass die VDJ einen Anwalt auszeichnet, der unser aller Hochachtung dafür verdient, dass er sich unter hohem persönlichem Risiko unermüdlich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt.
Die Preisverleihung ist ein Zeichen der Solidarität. Zugleich richtet sie die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger_innen weltweit. Das, was wir über den Prozess gegen Selçuk Kozağaçlı und seine Kolleg_innen erfahren haben, ist paradigmatisch für die Situation von Anwältinnen und Anwälten in vielen Ländern der Welt, die die Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertreten, wie wir sie auch aus den Berichten der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger_innen kennen. Die staatlichen Repressionsmaßnahmen beruhen zumeist darauf, dass der Anwalt oder die Anwältin mit dem Mandanten gleichgesetzt wird. Die Übernahme der Verteidigung wird als inhaltliche Solidarisierung gewertet: Wer Verteidiger_in ist, ist zwangsläufig Sympathisant_in ‑ so die verquere, Menschenrechte völlig ignorierende Logik. Damit wird Verteidiger_innen von vornherein ihre Kernaufgabe abgesprochen, Beschuldigte zu vertreten. Den Beschuldigten wird das Recht auf eine Verteidigung abgesprochen.
Oft sehen sich Staatsorgane in ihrer Fehlwahrnehmung, Verteidiger_in und Mandant_in steckten unter einer Decke, bestärkt, wenn Anwältinnen oder Anwälte öffentlich Menschenrechtsverletzungen an ihren Mandant_innen, etwa bei der Festnahme, während der Haft oder im Ermittlungsverfahren, anprangern. Dabei ist genau das die Aufgabe der Verteidigung: den Staat und seine Organe zu zwingen, sich öffentlich zu rechtfertigen, und gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die vom Beschuldigten behauptete Beschränkung seiner Menschenrechte dem Staat erlaubt war. Gewiss: Oft besteht zwischen Verteidiger_in und Mandant_in auch eine politische Nähe, zumal wenn die Verteidigung übernommen wurde, um am Beispiel des Einzelfalls zugleich die systematische Verfolgung von Regierungsgegnern anzuprangern. Das ist jedoch, wie die Berichte und Analysen der UN-Sonderberichterstatterin belegen, oft ein nur allzu berechtigtes Anliegen. Der Staat hat solche grundsätzliche Kritik auszuhalten und in der Sache zu widerlegen ‑ gerade auch in Gerichtsverfahren, und eben nicht mit Diffamierung des Verteidigers zu reagieren. Umgekehrt sollten sich Verteidiger_innen auch bei systematischer staatlicher Repression nicht dazu hinreißen lassen, in ihren öffentlichen Äußerungen rechtliche Maßstäbe zu verzerren. Wer etwa jeden Misshandlungsvorwurf mit dem Verdikt „Folter“ belegt, macht sich als Menschenrechtsverteidiger unglaubwürdig und schadet seinem Mandanten. Und schließlich: Öffentlichkeitsarbeit von Verteidigung ist auch ein Gebot der Waffengleichheit: Wenn die Justiz Pressearbeit macht und darin ihre rechtliche Bewertung eines Sachverhalts verbreitet, dann muss das auch dem Beschuldigten möglich sein. Denn Zweck der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist es ja gerade, Verfahren und Entscheidungen auch öffentlich einer kritischen Debatte zu unterziehen.
Auch in einer weiteren Hinsicht sind die staatlichen Reaktionen gegen Selçuk Kozağaçlı und seine Kolleg_innen paradigmatisch für die Situation von Anwältinnen und Anwälten in vielen Ländern der Welt: Verteidiger_innen wird oft der Vorwurf der Komplizenschaft gemacht, wenn sie die menschenrechtlich garantierten Verteidigungsrechte und das Recht auf ein faires Verfahren ernst nehmen. An erster Stelle zu nennen ist hier das Schweigerecht eines Angeklagten, welches auf dem menschenrechtlichen Grundsatz beruht, dass sich niemand selbst belasten muss. Anwält_innen, die ihren Mandant_innen raten, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen, wird aber häufig vorgeworfen, Täter_innen zu schützen und damit die wirksame Strafverfolgung zu behindern. Dieser Vorwurf beruht auf einem Freund-Feind-Denken, welches den Charakter eines Rechtsstaats völlig verkennt. Der Rechtsstaat ist menschenrechtlich gebunden; er betreibt eben nicht Strafverfolgung um jeden Preis. Das gilt auch, wenn schwerste Straftaten in Rede stehen. Selbst der bekennende Terrorist ist Träger aller Menschenrechte; er ist gerade nicht der mit allen Mitteln zu vernichtende, außerhalb der Rechtsordnung stehende Feind. Nur durch die Beachtung der Menschenrechte bewährt sich der Rechtsstaat in der Bedrohung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Berichte der Beobachter_innen des Prozesses gegen Selçuk Kozağaçlı und seine Kolleg_innen, die wir heute gehört haben, zeigen, wie wichtig es ist, die Staaten immer wieder an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen zu erinnern. Verpflichtungen, die aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Zivilpakt, herrühren und oft – wie im Falle der Türkei ‑ auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Immerhin sollte nicht vergessen werden, dass die Türkei von Anfang an zu den Vertragsparteien der EMRK gehört. Ich will hier nur zwei Verpflichtungen beispielhaft herausgreifen: Das Recht auf Freiheit und das Recht auf wirksame Verteidigung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont in seiner Rechtsprechung zum Recht auf Freiheit, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip zentraler Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung ist. Freiheitsentziehung darf immer nur das letzte Mittel sein und sie muss insbesondere in Bezug auf den verfolgten Zweck angemessen sein. Deshalb sind die Anforderungen an Untersuchungshaft besonders hoch, sowohl materiell wie verfahrensrechtlich: Es bedarf einer Entscheidung über die Verhängung von Untersuchungshaft, die den Umständen des Einzelfall gerecht wird. So darf Fluchtgefahr nicht einfach unterstellt werden, auch nicht bei Straftaten, derentwegen hohe Haftstrafen drohen. Untersuchungshaft darf keine vorgezogene und der Unschuldsvermutung widersprechende vorgezogene Strafvollstreckung sein. In verfahrensrechtlicher Hinsicht verlangt das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Untersuchungshaft eine regelmäßige gerichtliche Überprüfung. Dies ist auch deshalb bedeutsam, weil sich die Abwägung mit Zeitablauf verändert: Je länger die Untersuchungshaft dauert, desto weniger gewichtig werden die Haftgründe und desto größeres Gewicht kommt dem Recht auf Freiheit zu. Untersuchungshaft ist also keine bequeme Ausrede für die Untätigkeit staatlicher Organe. Im Gegenteil: Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen der Behandlung von Fällen, in denen die beschuldigte Person in Untersuchungshaft genommen wurde, mit besonderer Priorität bearbeiten. Dies alles gilt in besonderer Weise bei der Verhängung von Untersuchungshaft gegen Verteidiger_innen. Denn hierbei steht neben dem Recht auf Freiheit der Anwältin oder des Anwalts zusätzlich das Recht des Mandanten oder der Mandantin auf effektive Verteidigung, welches in die Waagschale zu werfen ist.
Damit kehren wir zurück zu der menschenrechtlichen Verpflichtung der Staaten, das Recht auf effektive Verteidigung zu achten und zu sichern. Sie umfasst neben all dem bereits Gesagten den Schutz der anwaltlichen Akten und der Schutz der Kommunikation mit Mandant_innen. Die Abwehr vermuteter Gefahren rechtfertigt es nicht, dass der Staat sich Wissensvorteile verschafft, die den menschenrechtlichen Grundsatz der Waffengleichheit unterlaufen. Verstöße hiergegen verletzen die Menschenrechte im konkreten Einzelfall und unterminieren den Rechtsstaat. Ohne effektive Verteidigung gibt es keinen Zugang zum Rechts. Noch einmal: Der Rechtsstaat ist menschenrechtlich gebunden, oder er ist keiner.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
als Ende letzten Jahres die Strafverfahren gegen die ÇHD-Anwält_innen eröffnet wurden, demonstrierten am Vorabend der Prozesseröffnung rund 2.000 Rechtsanwält_innen gegen die Strafverfolgung ihrer Berufskolleg_innen. Internationale Anwaltsvereinigungen, darunter die EJDM, haben Berufskolleg_innen zur Prozessbeobachtung entsandt. Mitglieder der VDJ und des RAV haben sich an diesen Delegationen beteiligt und uns ja heute auch über ihre Erfahrungen berichtet. Solche Prozessbeobachtung durch internationale Anwaltsvereinigungen hat eine dreifache Funktion: Sie trägt zum einen zur Rechenschaftslegung des Staates auf nationaler und internationaler Ebene bei. Sie verhindert, dass Staaten die Rechtsverletzungen vertuschen. Durch das offene Benennen von Rechtsverletzungen verstärkt sie den Druck auf den Staat, sein Vorgehen zu rechtfertigen ‑ vor den Medien im In- und Ausland, im Parlament und gegenüber anderen Staaten und internationalen Gremien. Zum anderen schützt internationale Prozessbeobachtung Gerichte vor der Einflussnahme der Exekutive. Drittens ist Prozessbeobachtung zugleich ein wichtiges Zeichen von Solidarität. So hat sich auch Selçuk Kozağaçlı nach seiner Freilassung am 21. März dieses Jahres für die Solidarität, die er während seiner Inhaftierung erfahren hat, bedankt. Er betonte, dass er sich deshalb in den 14 Monaten seiner Inhaftierung keinen Moment allein gefühlt habe. So wie dem Preisträger geht es vielen verhafteten Anwältinnen und Anwälten. Ich möchte daher die Mitglieder von VDJ und RAV nachdrücklich ermutigen, ihre wichtige Arbeit der Prozessbeobachtung fortzuführen.
Die heutige Preisverleihung an Selçuk Kozağaçlı und zugleich stellvertretend an seine Kolleg_innen im ÇHD ist ein weiterer und ein starker Ausdruck von Solidarität ‑ einer Solidarität, die mehr ist als die Solidarität unter Berufskolleg_innen. Die Preisverleihung ist Ausdruck einer menschenrechtlich begründeten und menschenrechtlich gebotenen Solidarität: Damit Menschenrechte umfassend und für alle verwirklicht werden, braucht es den solidarischen Einsatz für die Rechte anderer. Anwältinnen und Anwälte, die sich für die Rechte anderer einsetzen, sind Menschenrechtsverteidiger_innen. Sie bedürfen der Solidarität aller.
Sehr geehrter Herr Kozağaçlı, ich gratuliere Ihnen herzlich zum Hans-Litten-Preis 2014!