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Strafanzeige gegen Rumsfeld

Vier Menschenrechtsorganisationen haben sich mit einer Beschwerde an den UN- Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten gewandt. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV, Berlin), die Internationale Liga für Menschenrechte (FIDH, Paris), das Center for Constitutional Rights (CCR, New York) und Lawyers against the War (LAW, London) beklagen, dass der Generalbundesanwalt im Frühjahr 2005 die gegen den US- Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen der Foltervorfälle in Abu Ghraib erstattete Strafanzeige aus politischen Gründen zurückgewiesen hat, um den Weg für die Teilnahme Rumsfelds an der Münchener Sicherheitskonferenz freizumachen.

Montag, 27. Februar 2006
Gemeinsame Presseerklärung des RAV und anderer  Menschenrechtsorganisationen im Fall Rumsfeld

Die heute bei den Vereinten Nationen eingereichte Beschwerde beklagt, dass Generalbundesanwalt Nehm bei der Einstellung des deutschen Strafverfahrens gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld u.a. wegen Folter und Kriegsverbrechen dem US-Druck nachgegeben hat.

Vier Organisationen, die sich an den UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten wandten, haben sich darüber beschwert , dass das Rumsfeld-Verfahren von der Bundesanwaltschaft eingestellt wurde, damit Rumsfeld die Münchener Sicherheitskonferenz besuchen konnte.

Die Beschwerde kritisiert, dass der Generalbundesanwalt die von irakischen Folteropfern im November 2004 gegen US- Verteidigungsminister Rumsfeld u.a. erstattete Strafanzeige wegen Folter und Kriegsverbrechen aus politischen Gründen am 10. Februar 2005 eingestellt hatte. Die Beschwerde wurde dem UN-Sonderberichterstatter Leandro Despouy im Namen von irakischen Bürgern überreicht, die während ihrer Inhaftierung durch das US Militär Opfer von Folter sowie grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung in dem irakischen Gefängnis Abu Ghraib sowie anderen Hafteinrichtungen geworden sind. Die Beschwerde wurde gemeinsam vom Center for Constitutional Rights aus New York (CCR), dem Dachverband der Internationalen Liga für Menschenrechte aus Paris (FIDH), der Organisation ‚Lawyers Against the War aus Montreal (LAW) und Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck vom RAV eingereicht.

Mit der Beschwerde wird bezweckt, die Aufmerksamkeit des Sonderberichterstatters Leandro Despouy auf die fehlende Unabhängigkeit des Generalbundesanwaltes zu richten, die in der Entscheidung vom 10. Februar 2005 zum Ausdruck kam. Damals wurde das Strafverfahren gegen zehn hochrangige zivile und militärische Vorgesetzte, einschließlich US- Verteidigungsminister Rumsfeld, nach heftigen, von US-Stellen ausgeübten Drucks eingestellt. Die Beschwerdeführer reklamieren, dass die Vereinigten Staaten von Amerika das universell anerkannte Prinzip der Unabhängigkeit von Staatsanwälten verletzt haben. Daneben kam der Generalbundesanwalt seiner Pflicht, die angezeigten Kriegsverbrechen unabhängig, neutral und objektiv zu ermitteln und zu verfolgen, nicht nach.

Die ursprüngliche Strafanzeige war von RAV, CCR, FIDH and LAW im November 2004 auf der Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) eingereicht worden. Das VStGB lässt in Deutschland eine weltweite Strafverfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zu, bzw. gebietet diese sogar in manchen Fällen. Den in der Strafanzeige beschuldigten US-Militärs und zivilen Vorgesetzten wird zur Last gelegt, im VStGB normierte Kriegsverbrechen angeordnet, zumindest ihre Begehung durch Untergebene nicht pflichtgemäß verhindert zu haben. Die deutsche Justiz musste deswegen angerufen werden, weil die USA selbst eindeutig und wiederholt deutlich gemacht hatten, dass sie sich weigern die kriminelle Verantwortlichkeit der in der Anzeige benannten Personen zu untersuchen.

Bereits kurz nach der Anzeigenerstattung in Deutschland übten die Vereinigten Staaten von Amerika starken Druck aus, um die sofortige Einstellung des Verfahrens zu erzwingen. Das Pentagon warnte deutsche Stellen davor, dass wenn derart „frivolous lawsuits“ (unbegründete/unsinnige Strafverfahren) ernst genommen würden, das deutsch-amerikanische Verhältnis stark belastet werden würde. Darüber hinaus wurde die Teilnahme des US-Verteidigungsministers Rumsfeld auf der jährlich im Februar stattfindenden Münchener Sicherheitskonferenz zunächst abgesagt. Zwei Tage vor Konferenzbeginn, am 10. Februar 2005, stellte der Generalbundesanwalt schließlich das Strafverfahren ein und das Pentagon gab kurz darauf bekannt, dass Rumsfeld die Konferenz besuchen würde.

“Den irakischen Anzeigenerstattern, Opfern schwerster Menschenrechtsverletzungen” führte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck aus, „wurde bisher jeglicher Zugang zur Justiz verwehrt: weder im Irak, dem Tatortstaat, noch in den USA haben eine unabhängige Staatsanwaltschaft oder ein unabhängiges Gericht die strafrechtliche Verantwortlichkeit der an den Folterstraftaten beteiligten Vorgesetzten untersucht. Ihr erster Versuch in Deutschland scheiterte an dem unzulässigen politischen Druck, der auf den Generalbundesanwalt ausgeübt wurde.“ CCR- Präsident Michael Ratner fügt hinzu, “dass dieser unakzeptable und schwerwiegende Mangel an Rechtschutzmöglichkeiten in Staaten stattgefunden hat, die für sich in Anspruch nehmen, Modelle für Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu sein.“ „Die Bush-Administration sollte daran gehindert werden, mit dem internationalen Rechts-System so umzugehen, wie mit den in ihrem Gewahrsam befindlichen Gefangenen“, ergänze Michael Mandel von LAW.

Sidiki Kaba, FIDH- Präsident, hofft gemeinsam mit dem RAV, CCR and LAW, “dass der UN-Sonderberichterstatter, auf die Ernsthaftigkeit der Situation aufmerksam gemacht, seine Kritik äußern und Empfehlungen an die beteiligten Parteien richten wird und die Rechtsverletzungen durch die US-Regierung und bundesdeutsche Justizstellen öffentlich machen wird.“

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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