Mitteilung

Urteil im Prozess wegen des tödlichen Brandanschlags in Solingen ergangen

Prozessbeobachtung von RA Joachim Kerth-Zelter, Juli-August 2025

Wie nicht anders zu erwarten ist der 40jährige Angeklagte Daniel S. aus Solingen in der Sitzung des Landgerichts Wuppertal vom 30.07.2025 wegen vierfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zur Höchststrafe – nämlich lebenslänglicher Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und der Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung - verurteilt worden.

Trotz dieses Ergebnisses bleibt ein ungutes Gefühl. Es ist erst durch das intensive Bemühen der Nebenklage und hier insbesondere der Rechtsanwältin Başay-Yıldız gelungen, mögliche rechtsextreme Hintergründe der Taten des Angeklagten in den Blick zu bekommen. Diese waren von der Polizei weitgehend „übersehen“ und nicht zur Akte genommen worden.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Kötter hat die Polizei im Rahmen der Ermittlungen Fehler gemacht, die von der Nebenklage benannt wurden und Anlass dafür waren, dass die notwendigen Ermittlungen im laufenden Gerichtsverfahren nachgeholt werden konnten. Rechtsanwältin Başay-Yıldız führte in ihrem Plädoyer dazu aus: „Also die Hitler-Bücher gehören dem Vater. Die 166 Bilder mit rechtsradikalem Inhalt sind auf einer Festplatte der Lebensgefährtin. Und der Angeklagte hatte mit nichts davon etwas zu tun“.

Das Gericht vertrat die Meinung, dass nicht nachweisbar sei, dass der Angeklagte die Brandanschläge aus rechtsradikaler Gesinnung begangen habe. Es war der Ansicht, dass es dem Angeklagten bei seinen Taten nach der Einschätzung des psychiatrischen Gutachters vornehmlich um ein Ventil gegangen sei, Selbstwirksamkeit zu erlangen. Dass bei einem Angeklagten mehrere Motive vorliegen können, ist zu wenig beachtet worden.

Letztlich bleiben die Motive des Angeklagten im Unklaren, was besonders für die Opfer und Hinterbliebenen unbefriedigend ist. Auch der Umstand, dass die weitere Brandstiftung in der Wuppertaler Normannenstraße aus dem Jahre 2022, für die nach menschlichem Ermessen kein anderer Täter in Frage kommt, letztlich nicht mehr in das Verfahren eingeführt werden konnte, lässt einen unbefriedigt zurück.

Es ist der Rechtsanwältin Başay-Yıldız zuzustimmen, wenn sie hierzu ausführt, dass die Opfer des 2024 von dem Angeklagten verübten Brandanschlags in Solingen vielleicht noch am Leben wären, wenn seinerzeit die Polizei diesen Brandanschlag als solchen erkannt hätten und den Täter damals ermittelt und einer Verurteilung zugeführt hätten.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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