Rechtsstaat

Unserem Verständnis nach steht der Rechtsstaat für eine Einschränkung der hoheitlichen, faktischen oder ökonomischen Macht. Gegenüber der unkontrollierten Ausübung von Gewalt verteidigen wir die Rechtsform, das geordnete Verfahren und die Kontrolle, die es den Menschen in ihrer tatsächlichen Unterlegenheit gegenüber dem Staatsapparat und anderen Mächtigen ermöglichen, auf eine Durchsetzung des Rechts zu dringen. Tendenzen zur Auflösung rechtsstaatlicher Verfahren sowie das Flirten mit Notstand und Sonderrecht verfolgen wir mit Sorge.

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