Am
20
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04
.
2024
ab
10:30
Uhr

Frühjahrstagung Arbeitskreis Arbeitsrecht

Wir freuen uns, euch erneut einladen zu können, und zwar bereits jetzt zur Frühjahrstagung am 20. April 2024 im IG Metall Vorstandverwaltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main

Unser Programm:

I.        KI: Die Arbeitswelt steht vor großen Veränderungen – Schaffen sich Arbeitsrecht und dessen Akteure gerade ab?

Referent: Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt/Wiesbaden

Nach dem äußeren Eindruck rollt alles das, was unter dem Oberbegriff KI subsumiert wird, ungebremst auf die Betriebe zu. Mithilfe unseres Referenten wollen wir versuchen, die umfänglichen Auswirkungen auf den Bestand und die Qualität der Arbeitsplätze einzuschätzen. Dabei geht es uns vor allem darum, vorhandene normative Schutzbestimmungen und ihre jeweiligen Anwendungsbereiche zu identifizieren und bei erkennbaren Defiziten bessere Schutzbestimmungen einzufordern.

Wir wollen klären, ob die Mitbestimmung helfen kann. Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 14.06.2021 ist § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG neu eingefügt worden, wonach bei Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz die Heranziehung eines Sachverständigen „als erforderlich“ gilt. Reicht das?

Der eigentliche Mitbestimmungstatbestand in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist hingegen unverändert geblieben. Auch in Richtung eines erweiterten Arbeitnehmerdatenschutzes hat sich bislang wenig bewegt.

Wo stehen wir in diesem dynamischen Umfeld, wo sind die Gestaltungsspielräume für Interessensvertreter und z. B. ihre Anwälte? Gibt es eine Mitbestimmung und wenn ja, mit welchem Regelungsansatz gehe ich dann beispielsweise auf ChatGPT zu? Welche Auswirkungen für die betriebliche Praxis hat die im Dezember 2023 beschlossene KI-Verordnung der EU auf die betriebliche Praxis?

Ein Meer an ungelösten Fragen, mit Peter Wedde als Lotsen wollen wir hier durchnavigieren. Gemeinsam mit ihm wollen wir bewerten und einordnen, welche Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume es gibt und welche Lösungen erkennbar oder schon praktisch erprobt sind.

Peter Wedde ist Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft im Fachbereich Informatik und Ingenieurwissenschaften an der Frankfurt University UAS a.D., wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung – d + a consulting – in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Anwaltskanzlei Steiner – Mittländer – Fischer in Frankfurt. Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu Fragen der Künstlichen Intelligenz.

II.      Neues zum Mutterschutzgesetz

Referentin: Prof. Dr. Katharina Dahm, Professorin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Mainz

Das MuSchG wurde zum 1.1.2018 reformiert. Die ersten Änderungen schlagen sich nun in der Praxis nieder. Der Vortrag wird diese Aktualisierungen im Bereich des Mutterschutzes beleuchten und darüber hinaus einen Überblick über neue Rechtsprechung zu den nicht reformierten Normen bieten. Katharina Dahm referiert zum neuen, erheblich erweiterten Anwendungsbereich des MuSchG (insbesondere auch für Studierende), zum arbeitszeitrechtlichen Gesundheitsschutz, zur Freistellung zum Stillen und für Untersuchungen (§ 7 MuSchG und § 23 MuSchG), zu den §§ 9 ff. MuSchG: Betrieblicher Gesundheitsschutz/Arbeitsplatzsicherheit sowie zum Entgelt bei mutterschutzrechtlichen BeschäftigungsverbotenKündigungsschutz liegen (§ 17 MuSchG), nicht aber ohne noch Zeit für Fragen und Diskussionen zu haben.

Katharina Dahm hat zum Thema Familiendiskriminierungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) promoviert. Ihre Habilitationsschrift verfasste sie zum Ehevertrag, ihr Habilitationsvortrag erfolgte zum sportrechtlichen Thema der Weitergabe von Verbandsstrafen an den Fußballfan. Seit Januar 2018 besitzt Katharina Dahm die venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Sportrecht und ist seit März 2018 Professorin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Mainz. Dort leitet sie den Masterstudiengang im Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement LL.M. und ist zentrale Gleichstellungsbeauftragte.  

Unsere Referentin forscht an der Schnittstelle von Familien- und Arbeitsrecht. Sie kommentiert u.a. die §§ 87-101 BetrVG im Löwisch/Kaiser/Klumpp und das MuSchG im BeckOK/Arbeitsrecht. In der RdA 2023, S. 311-316 veröffentlichte sie eine Anmerkung zur Berechnung der Schwangerschaftsdauer durch das BAG (24.11.2022 – 2 AZR 11/22).

III.   Die Arbeitnehmerschaft als treibende Kraft der ökologischen Transformation: Vorstellung eines Analysetools für Betriebsräte und Gewerkschaften

Referentin: Verena Diemer, LL.M., Doktorandin und wissenschaftl. Mitarbeiterin an der Hochschule Mainz

Drei von vier Beschäftigten ist es wichtig, dass Nachhaltigkeit im Unternehmen einen hohen Stellenwert hat. Doch noch immer sind in etwa 20 % der Unternehmen die sog. ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nicht oder fast nicht verankert. Für einzelne Beschäftigte ist es schwer bis unmöglich, den/die Arbeitgeber*in zu mehr nachhaltigem Handeln anzuhalten, insbesondere zu mehr Klima- und Umweltschutz. In Betracht kommt hingegen ein Einsatz für mehr Nachhaltigkeit über die kollektiven Interessenvertretungen. Diese verlieren jedoch zunehmend an Rückhalt. So werden nur noch etwa 40% der Beschäftigten durch einen Betriebsrat repräsentiert und auch in Gewerkschaften geht die Mitgliederzahl eher zurück. Den geringsten Zuspruch erhalten sie von den jüngeren Generationen. Doch das muss so nicht bleiben! Eine intensive Auseinandersetzung mit der ökologischen Nachhaltigkeit als DEM Gegenwarts- und Zukunftsthema würde kollektivrechtliche Vertretungsorgane für alle Personengruppen interessanter machen.

Hier setzen wir mit der Entwicklung eines Analyse-Tools für Betriebsrat und Gewerkschaft an. Mithilfe einer Web-App sollen diese prüfen können, welche Möglichkeiten sie haben, um nachhaltige Maßnahmen konkret in einem Unternehmen durchzusetzen. Wir geben einen Vorgeschmack auf diese Anwendung.

Verena Diemer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin für das Verbundprojekt EMPOWER an der Hochschule Mainz und promoviert  zum Thema nachhaltiges Kollektivarbeitsrecht. Ihr Bachelorstudium im Sozialrecht LL.B. absolvierte sie an der Hochschule Fulda (2015-2019);  anschließend das Masterstudium Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement LL.M. an der Hochschule Mainz (2019-2021). Praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht sammelt Verena Diemer durch ihre Arbeit als Fachredakteurin für Arbeitsrecht bei der Haufe Group (seit 2020).  

Moderation der Tagung:

Dr. Sandra Carlson
Nils Kummert und
Jens Peter Hjort

Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:

Für Fachanwälte/innen gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und nach der Tagung versandt. Der Tagungsbeitrag beträgt EUR 150,00 sowie EUR 50,00 für Studierende, Referendare/innen, Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn sowie Berufsaussteiger (Rentner u. Pensionäre ohne zusätzliches Erwerbseinkommen). Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.

Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift: AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de erforderlich.

Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.

Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde. Wir bitten um Verständnis.

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