
Waffen aus Deutschland – Tod in Gaza. Was sagt das Recht?
Diskussion zu aktuellen rechtlichen Interventionen gegen Waffenexporte nach Israel
am Mittwoch, den 19.06.2024, um 18:30 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Straße 3, 10405 Berlin
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin sind verschiedenen Eilanträge und Klagen zur Beendigung der Waffenexporte an Israel anhängig. Das Berliner Anwaltskollektiv und das ECCHR haben die Eilanträge bezüglich der Waffenlieferuengen gestellt.
Wir wollen der Frage nachgehen, warum ein Export von Waffen für die israelische Militäroperation beendet werden muss. Ist ein Waffenexportstopp durch die Verfahren möglich? Welche Schutzpflichten der Bundesregierung ergeben sich aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit, Art. 2 GG, und dem Kriegswaffenkontrollgesetz? Wie ist der aktuelle Stand der Verfahren und welche politischen und rechtlichen Konsequenzen müssten gezogen werden? Wie wirken sich die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und der Antrag auf Haftbefehl gegen die Hamas und israelische Regierungsvertreter des Internationalen Strafgerichtshofs auf das Verfahren aus? Lena Rohrbach, Fachreferentin Rüstungsexporte bei Amnesty International, wird das Verfahren in die aktuelle Praxis der Rüstungsexportkontrolle deutscher Waffen in Krisengebiete einordnen.
Es diskutieren:
Alexander Schwarz, ECCHR
Ahmed Abed, Rechtsanwalt, Berliner Anwaltskollektiv
Lena Rohrbach, Amnesty International, Fachreferentin Rüstungsexporte
Moderation: Prof. Margarita Tsomou
Veranstaltet von der VDJ Regionalgruppe Berlin und der Internationalen Liga für Menschenrechte (www.ilmr.de)
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