Erklärung

Erklärung der VDJ zum Krieg in Gaza

Januar 2009 „Es gibt keinen sicheren Ort im Gazastreifen – keine sichere Zuflucht, keinen Bunker und die Grenzen sind geschlossen, Zivilisten haben keinen Ort zum Fliehen.“

Dies ist die Bilanz, die das UNO Office for the Coordination of Human Affairs in seinem wöchentlichen Bericht für dem Zeitraum 1.1. -8.1.2009 zieht. In diesem Bericht

„Es gibt keinen sicheren Ort im Gazastreifen – keine sichere Zuflucht, keinen Bunker und die Grenzen sind geschlossen, Zivilisten haben keinen Ort zum Fliehen.“

Dies ist die Bilanz, die das UNO Office for the Coordination of Human Affairs in seinem wöchentlichen Bericht für dem Zeitraum 1.1. -8.1.2009 zieht. In diesem Bericht wird die Lage der Zivilbevölkerung im Kriegsgebiet als erschreckend beschrieben. Diese humanitäre Katastrophe ist eine unmittelbare Folge des Angriffes der israelischen Armee auf den Gazastreifen. Die Kämpfe im Gazastreifen haben nach einem offiziellen Bericht der UNO schon in den ersten 2 Wochen über 800 Palästinensern das Leben gekostet, darunter über 257 Kindern. Allein am 05.01.2009 wurden bei einem direkten Angriff auf Einrichtungen der UNO, in denen Flüchtlinge untergebracht worden waren, 33 Palästinenser getötet. Nicht mitgezählt sind dabei die Tausenden von Verletzten, unter ihnen eine besonders hohe Zahl von Kindern und Frauen. Dies ist eine direkte Folge der Luftangriffe und des Artilleriefeuers auf das am dichtesten bevölkerte Gebiet der Welt. Solche Angriffe können die vom Kriegsvölkerrecht geforderte Unterscheidung zwischen geschützten Zivilisten und legitimen Kampfgegnern nicht gewährleisten und töten und verletzen zwangsläufig Zivilpersonen. Angesichts der hohen Bevölkerungsdichte und der Unmöglichkeit sich den Angriffen durch Flucht zu entziehen, ist der Vorwurf der israelischen Armee unhaltbar, dass die zivilen Opfer darauf beruhen, dass die Hamas-Kämpfer sich hinter Zivilisten versteckten und sie als Schilde missbrauchten.

Festzuhalten ist weiterhin, dass nach eigenen Angaben des israelischen Verteidigungsministers Ehud Barak der Angriff gegen den Gazastreifen nicht eine spontane Aktion zum Schutz der israelischen Zivilbevölkerung vor den Hamas-Angriffen durch Raketen, sondern von langer Hand vorbereitet gewesen ist.

Die Angriffe der Hamas mit Raketen auf israelische Städte sind ebenso wie der Angriff der Israelis auf den Gazastreifen ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Auch die Hamas hat diese Angriffe einzustellen. Der Schutz der Zivilbevölkerung ist für die Hamas genauso oberstes Gebot wie für die israelische Armee.

Die in der VDJ organisierten Juristinnen und Juristen fordern von der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten, dass sie auf Israel einwirken, die Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 08.01.2009, in dem dieser einen sofortigen Waffenstillstand und den Rückzug Israels aus dem Gazastreifen sowie die ungehinderte Versorgung der Bevölkerung des Gazastreifens mit Nahrungsmitteln, Treibstoff und Medikamenten verlangt, einzuhalten.

Ferner fordern wir, dass Israel das Recht auf die Verweigerung des Kriegsdienstes anerkennt und Soldaten, die sich dem Krieg in Gaza verweigern, nicht bestraft. Inhaftierte Kriegsdienstverweigerer sind freizulassen.

Wir fordern die EU und die Bundesregierung weiterhin auf, unverzüglich notwendige Hilfsaktionen für die palästinensische Bevölkerung einzuleiten bzw. diesbezügliche Aktivitäten der UNO zu unterstützen. Dies gilt insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit dringend benötigter medizinischer Hilfe und mit Nahrungsmitteln.

Wir fordern überdies, dass die Vorgänge im Gazastreifen auch auf mögliche Kriegsverbrechen hin durch ein unabhängiges UN-Tribunal untersucht werden.

Die VDJ wird sich dafür einsetzen, soweit möglich auch zusammen mit anderen JuristInnen-Organisationen, dass die Gewalt in Israel und Palästina ein Ende findet, die Ursachen der Gewalt, insbesondere die illegale Okkupation Palästinas durch die israelische Armee und israelische Siedler beendet und die Verantwortlichen für die von ihnen begangenen Verbrechen bestraft werden.

Alle JuristInnen sind aufgerufen, diese Erklärung und auch die Aktivitäten der europäischen Dachorganisation EJDM zu unterstützen und sich, soweit möglich, an humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung durch Spenden zu beteiligen. Spenden sind möglich auf das Konto der EJDM, Postbank Essen, Konto-Nr. 334697462, BLZ: 44010046.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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