PKK-Verbot aufheben - Die Bundesregierung muss den Friedensprozess in der Türkei aktiv unterstützen
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hubig,
sehr geehrter Herr Minister Dobrindt,
im Mai 2025 hat die kurdische Arbeiterpartei PKK ihre Auflösung und das Ende des bewaffneten Kampfes beschlossen. Seit mehreren Monaten gibt es einen schwierigen Dialogprozess mit der türkischen Regierung, in einer parlamentarischen Kommission besprechen (fast) alle Parteien miteinander den Weg zum Frieden, auch Forderungen nach einer Amnestie werden erhoben. Die PKK demonstriert dabei immer wieder die Ernsthaftigkeit, einen wirklichen Friedensprozess zu verfolgen. Zuletzt gab es wieder Entwaffnungen von PKK-Kämpfer*innen und einen Rückzug sämtlicher Kämpfer*innen aus der Türkei in den Nordirak.
Zugleich besteht in Deutschland das seit 1993 verhängte Verbot der PKK unverändert fort. Begründet wurde dies seinerzeit mit der Gefährdung der inneren Sicherheit in Deutschland durch die PKK. Ungeachtet der nun erfolgten Auflösung der PKK und des eingeleiteten Friedensprozesses in der Türkei gibt es immer noch zahlreiche strafrechtliche Verfahren gegen mutmaßliche PKK-Mitglieder aufgrund von §§ 129a und b StGB, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen und Überwachung. Am 6. September 2011 wurde durch die Bundesjustizministerin eine generelle Ermächtigung nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB ausgesprochen, um mutmaßliche PKK-Gebiets- und Sektorleiter strafrechtlich zu verfolgen. Zusätzlich gibt es noch im Einzelfall Ermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung gegen andere Kurd*innen, die nicht von der Pauschalermächtigung erfasst werden. Alleine im Jahr 2024 wurde gegen fünf Kurd*innen wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der PKK in Deutschland die Hauptverhandlung eröffnet und acht verurteilt. In 2025 wurden bislang zehn Kurd*innen angeklagt und acht verurteilt. Erst zuletzt haben Sie, Herr Minister Dobrindt, auch das verwaltungsrechtliche Verbot bekräftigt. In der EU ist die Partei weiterhin als terroristische Organisation gelistet. Diese fortdauernde Repression ist ein gravierendes Hindernis für den laufenden Friedensprozess. Wie kann sich die kurdische Community hierzulande frei und ohne Angst zum Friedensprozess bekennen, ohne gleichsam Repression befürchten zu müssen?
Als juristische Organisationen haben der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) schon seit Jahren auf ein Ende der Repression gedrängt.
Mit besonderem Nachdruck fordern wir die Bundesregierung in der jetzigen Situation dazu auf,
- das Verbot der PKK und der ihr nahestehenden Organisationen in Deutschland endlich aufzuheben und die vor dem VG Berlin anhängige Klage der PKK gegen das Verbot anzuerkennen
- auf europäischer Ebene auf eine Streichung der PKK von der Terrorliste zu drängen.
- Die Pauschalermächtigung muss nach § 129b durch die Bundesjustizministerin zurückgenommen werden.
- Es sollen keine Einzelermächtigungen zur strafrechtlichen Verfolgung wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK erteilt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland sollte mit gutem Beispiel vorangehen und den Friedensprozess durch ein Ende der Repressionsmaßnahmen gegenüber mutmaßlichen PKK-Mitgliedern unterstützen. Deutschland hat mit der größten kurdischen und türkischen Community außerhalb der Türkei zugleich eine besondere Verantwortung bereits hier eine Versöhnung zu fördern. Als Friedensnobelpreisträgerin ist die Europäische Union zudem in einer besonderen Verpflichtung aktiv auf den Frieden hinzusteuern. Die Kriminalisierung muss ein Ende finden, um eine Basis für Gespräche zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl (Bundesvorsitzender der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen)
Angela Furmaniak (Vorstandsvorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins)