Pressemitteilung

PM des RAV, DAV und der VDJ: Alle Auslandsvertretungen müssen sich sofort für Visaverfahren afghanischer Staatsangehöriger zuständig erklären!

Angesichts der Beendigung der Evakuierung fordern Anwält*innen und Jurist*innenvereinigungen:

Alle deutschen Auslandsvertretungen müssen ab sofort für Visaverfahren afghanischer Staatsangehöriger zuständig sein und Visa umgehend erteilen. Die Kapazitäten in den Auslandsvertretungen sind sofort ausreichend aufzustocken.

Über 3.000 afghanische Staatsangehörige warteten im Mai 2021 auf einen Termin zur Vorsprache in den deutschen Visastellen in Neu-Delhi und Islamabad. Wie viele Angehörige sich über diese hinaus im überaus langwierigen Verfahren auf Erteilung eines Visums befanden, wird nicht erfasst (die Zahlen ergeben sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion). https://dserver.bundestag.de/btd/19/307/1930793.pdf).

DAV, RAV und VDJ fordern, dass diese, für Friedenszeiten vorgesehene und mit langen Wartezeiten verbundene Praxis sofort geändert wird, und nehmen hierzu Bezug auf den Forderungskatalog hinsichtlich der Situation in Afghanistan von DAV, RAV, Pro Asyl und anderen:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/rechtsbruch-beenden-erfuellung-der-menschenrechtlichen-verpflichtung-gegenueber-lokal-beschaeftigten-familienangehoerigen-und-schutzsuchenden-aus-afghanistan-aufnahme-jetzt-799

Ergänzend verweisen wir auf die Forderung von Amnesty International, die Visapflicht für Afghan*innen auszusetzen:
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/afghanistan-gefaehrdete-schutzsuchende-sofort-evakuieren

Das Ende der Evakuierungen darf nicht das Ende aller Hoffnungen für Schutzsuchende und ihre Familien sein, in naher Zukunft in Sicherheit und wieder zusammenleben zu können!

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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