Erklärung

Strafverteidigung wird in der Türkei weiter kriminalisiert

Am 24.12.2013 hat in Silivri bei Istanbul das sogenannte ÇHD-Verfahren gegen 22 Anwältinnen und Anwälte begonnen. Es handelt sich neben dem sogenannten KCK Anwält_innenprozess mit 46 Angeklagten und dem Prozess gegen 10 Vorstandsmitglieder der Istanbuler Anwaltskammer um den dritten Massenprozess gegen Anwält_innen in Istanbul. Die Anwält_innen sind alle Mitglieder der Zeitgenössischen Juristenvereinigung (ÇHD), einer Mitglieds- organisation der EJDM, einer europäischen Juristenvereinigung, die sich für Menschenrechte einsetzt.

Aus Deutschland waren Vertreter_innen der EJDM, des RAV und der VDJ anwesend, die das Verfahren als Teil einer internationalen Delegation von Berufsverbänden u.a. aus Italien, Belgien, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Österreich und der Schweiz beobachteten.

Die Angeklagten waren an der Strafverteidigung von angeblichen DHKP-C Mitgliedern beteiligt, einer Organisation, die als Terrororganisation eingestuft wird. Ihnen wird Mitgliedschaft bzw. Leitung dieser Organisation vorgeworfen. 9 von ihnen befinden sich seit dem 18. Januar 2013 in Untersuchungshaft.

Am ersten Verhandlungstag waren ca. 500 türkische Rechtsanwält_innen anwesend, die gemeinsam aus Solidarität die Verteidigung aller Angeklagten übernommen haben. Darunter befanden sich u.a. der Präsident des Dachverbandes der türkischen Anwaltskammern sowie mehrere Kammerpräsidenten. Weitere Kammervorsitzende haben als Beobachter teilgenommen.

Die türkische Anwaltschaft bringt damit ihren Widerstand gegen den Angriff auf ihre Unabhängigkeit zum Ausdruck.

Die Anklagevorwürfe beziehen sich in weiten Teilen auf die rechtsanwaltliche Tätigkeit der Angeklagten. So wird Ihnen beispielsweise vorgeworfen, dass sie ihren Mandant_innen geraten haben, ihr verfassungsmäßiges Recht zu schweigen wahrzunehmen. Die gemeinsame Annahme und Bearbeitung von Mandaten wird als Beleg für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation bewertet. Dem ÇHD Vorsitzenden Selçuk Kozaǧaçlı wird angelastet, er habe den Vorsitzenden der DHKP-C trotz Kenntnis von dessen Funktion verteidigt.

Nach der auszugsweisen und damit wertenden Verlesung der Anklageschrift durch das Gericht gaben die Angeklagten eine Stellungnahme ab.

In seiner sechsstündigen Verteidigungsrede trug Selçuk Kozaǧaçlı u.a. vor, dass ihm die Teilnahme an Beerdigungen von Mandanten als Ausdruck der Mitgliedschaft in der DHKP-C zum Vorwurf gemacht wurde. Immer wieder betonte er, dass die anderen Angeklagten und er nur ihren Beruf ausgeübt hätten.

Der Vorsitzende der VDJ, Dieter Hummel kündigte in diesem Zusammenhang an, dass Selçuk Kozaǧaçlı in seiner Eigenschaft als ÇHD Vorsitzender am 17. Mai 2014 in Berlin der Hans-Litten-Preis verliehen werde. Damit soll die mutige Haltung der ÇHD-Kolleg_innen gewürdigt werden.

Thomas Schmidt, der Generalsekretär der EJDM, erklärte: „Mit dem Prozess und der schon fast 1 Jahr andauernden Inhaftierung des ÇHD Vorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder soll der ganze ÇHD kriminalisiert und weitere regierungskritische Arbeit verhindert werden.“

EJDM, RAV und VDJ fordern die sofortige Beendigung des Verfahrens und damit die Freilassung der inhaftierten Kolleginnen und Kollegen.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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