Aktuelles

VDJ fordert mehr Schutz vor Arbeitslosigkeit und verbesserte Arbeitnehmerrechte

Nach der wahlpolitischen Niederlage der Kohl-Regierung wird es Zeit, nun auch mit den rechtlichen Hinterlassenschaften der von CDU/CSU und F.D.P. geführten Regierung aufzuräumen. Es gilt, Bilanz zu ziehen:

Die in den letzten Jahren durch die Regierungspolitik durchgesetzten arbeits- und sozialrechtlichen Verschlechterungen haben entgegen den amtlichen Begründungsansätzen den Arbeitsplatzabbau nicht stoppen können - im Gegenteil. Die neoliberale Lehre der reinen Marktwirtschaft, daß nämlich nur möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Unternehmer der breiten Masse der Bevölkerung zu Arbeitsplätzen und Wohlstand verhelfen können, ist nicht nur empirisch widerlegt, sie findet auch trotz permanenter Propaganda keine ausreichende Resonanz mehr. Dies belegt die eindeutige Abwahl ihrer politischen Verfechter.

Unter einer SPD-Grünen-Regierung, die u.a. mit dem globalen Ziel der Gerechtigkeit ange-treten ist und deren Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 die Überschrift trägt "Aufbruch und Erneuerung - Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert" sollte es daher möglich sein, zugunsten der Arbeitnehmer/innen die notwendigen Korrekturen und Veränderungen vorzunehmen.

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen fordert daher folgendes:

* Stärkung des Kündigungsschutzes durch Rückkehr zu der Gesetzesfassung des Kündigungsschutzgesetzes vor dem 01.10.1996. Aufhebung des Schwellenwertes für Kleinbetriebe in § 23 Abs. 1 KSchG. Abschaffung der sogenannten Namensliste in § 1 Abs. 5 KSchG.

* Wiedereinführung einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle in Höhe von 100 %.

* Aufhebung der mit Wirkung ab 05.04.1999 obligatorisch eintretenden Anrechnung von Abfindungszahlungen auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach § 140 SGB III

* Keine Rücknahme der steuerlichen Privilegierung von Abfindungszahlungen nach §§ 3 Ziff. 9, 24 und 34 EStG, jedenfalls für solche Abfindungen, die bei betriebsbedingten Entlassungen vereinbart werden und einen Freibetrag von DM 150.000,-- nicht übersteigen.

- (Nach den gegenwärtig erkennbaren Plänen der neuen Bundesregierung soll die steuerrechtliche Privilegierung von Abfindungen fast ganz entfallen, jedenfalls bei Abfindungen, die Beträge von DM 50.000,-- übersteigen. Gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen sind solche Abfindungen in dieser Größenordnung aber ohnehin nur geeignet, kurzfristige Zeiträume materiell zu überbrücken, so daß ein erheblich höherer Ansatz für einen entsprechenden Grenzwert anzusetzen ist. Darüber hinaus ist die von der Bundesregierung in den Raum gestellte Neuregelung der Anrechnung der Entlassungsentschädigung im Rahmen des SGB III ohne nähere inhaltliche Präzisierung lediglich Teil des Verhandlungspakets für das von der Bundesregierung angestrebte Bündnis für Arbeit und Ausbildung. Während die steuergesetzlichen Veränderungen kurzfristig bevorstehen - vgl. Handelsblatt vom 29.10.1998 - ist damit die Rücknahme der Verschlechterungen im Bereich der Arbeitsförderung an nicht prognostizierbare Verhandlungsergebnisse und längere Zeitabläufe gebunden. Dies könnte im Ergebnis zu einer dann auch verfassungsrechtlich problematischen Kulminierung von praktisch voller Versteuerung der Abfindungen und Anrechnung der verbleibenden Restbeträge auf das Arbeitslosengeld führen, so daß im Ergebnis der soziale Schutz, den Abfindungen bieten sollen, bis auf einen minimalen Prozentsatz zusammengeschmolzen wird. Das kann auch die neue Bundesregierung nicht wollen.)

* Gesetzliche Klärung des Arbeitnehmerbegriffes zur Bekämpfung des um sich greifenden Problems der sogenannten Scheinselbständigkeit unter Anknüpfung an die wirtschaftliche Abhängigkeit.

* Förderung von Teilzeitarbeit und deren sozialer Absicherung auch bei sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

* Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes und anderer Mitbestimmungsgesetze an die veränderte Wirklichkeit. Dies bedeutet:

- Gesetzliche Definition eines Betriebsbegriffes, der an den Arbeitszusammenhängen ansetzt, ungeachtet der rechtlichen Zuordnung des jeweiligen arbeitsteiligen Arbeitsvorganges zu rechtlich scheinbar unabhängigen Unternehmen

- Generelle Anerkennung von Übergangsmandaten für Betriebs- und Personalräte für den Fall von Outsourcing, solange dort keine neuen Betriebsräte installiert sind

- Rücknahme der unklaren Veränderungen in § 113 Abs. 3 BetrVG und gesetzliche Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei Betriebsänderungen und Umwandlungsvorgängen

- Obligatorische Einrichtung europäischer Betriebsräte bei multinational tätigen Unternehmen. Schutz des deutschen Mitbestimmungsstatuts vor Deregulierung auch bei Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft.

* Verstärkung des Bestandsschutzes bei Arbeitsverhältnissen durch Beschränkung von Befristungen auf Fälle sachlicher Notwendigkeit. In diesem Zusammenhang verlangt die VDJ, daß Maßnahmengesetze, wie z. B. das Beschäftigungsförderungsgesetz, dessen § 1 am 31.12.2000 ausläuft, nicht verlängert werden.

* Förderung von Arbeitszeitverkürzungen insbesondere auch durch notfalls gesetzlich verordnete Einschränkung von Überstunden; Änderung des öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitrechts, so daß die gesetzlich zulässige Höchstdauer der Wochenarbeitszeit grundsätzlich 40 Stunden beträgt.

* Materielle Absicherung und gesetzliche Regelung eines Rechtes auf Aus- und Weiterbildung - Sicherung eines jeweils ausreichenden Kontingents an qualifizierten Ausbildungs- und Studienplätzen.

* Sicherung der Tarifautonomie durch Schaffung eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaften und erleicherte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.

* Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen, so daß ein effektiver gesetzlicher Schutz gegen Lohndumping gewährleistet wird (vgl. z.B. bereits jetzt § 6 Abs. 3 Nr. 3 PostG)

* Eröffnung eines breiten, alle gesellschaftlichen Gruppen einbeziehenden Diskurses über die wirksamsten Wege zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, über aktive Beschäftigungsförderung und Perspektiven des sogenannten zweiten Arbeitsmarktes.

Die VDJ begrüßt ausdrücklich, daß die neue Bundesregierung die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Vordergrund ihres Handelns stellt und sich daran messen lassen will, welche Erfolge sie in diesem elementaren Politikfeld erzielt. Die hier vorgeschlagenen Schritte sind nach Auffassung der Juristinnen und Juristen der VDJ, die insbesondere über längjährige Erfahrungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts verfügen, geeignet, eine solche Politik wirksam zu unterstützen. Ergänzend verweisen wir für das umfassende Konzept auf die Thesen der VDJ "Offensive für die Verteidigung und den Ausbau des Sozialstaates" aus September 1997, die unverändert Gültigkeit besitzen.

Berlin, 01. November 1998

(Einstimmig beschlossener Antrag auf der Bundesmitgliederversammlung der VDJ am 01.11.1998)

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern und die Nutzung der Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie Datenschutzrichtlinie