Erklärung

Wenn schnelle Abschiebungen zum alleinigen Ziel werden, nimmt der Rechtsstaat Schaden.

Es ist leider nicht alles so einfach, wie manche Angehörige in der Politik es sich wünschen mögen. Dass gerade im Bereich des Asylrechts und dann auch der möglicherweise erforderlichen Abschiebungen oft schwierige Rechts- und Sachfragen zu klären sind, sollte eigentlich Interessierten und erst recht Politikerinnen und Politikern bekannt sein. Wenn nun die Eskalation in der Landesunterkunft in Ellwangen eines lehrt, dann eben dieses, dass es  nicht  sinnvoll ist, durch eine Zusammenballung von Menschen in prekärer Lage, Situationen zu schaffen, die dann  nur noch durch einen Großeinsatz der  Polizei wieder gelöst werden können, wo doch sonst für eine normale Abschiebung wenige Beamte der Polizei ausreichend sind. Weil es dabei oft um schlimme menschliche Schicksale der Geflüchteten geht und die Materie deshalb eine sorgfältige Prüfung erfordert, ist es so schädlich, wenn mit einer  „Hau-drauf-Rhetorik á la Dobrindt" nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern zugleich auch sämtliche Rechtschutzgarantien des Grundgesetzes über Bord geworfen werden. Es ist zudem nicht hinnehmbar, dass die im Asylrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dafür massiv angegriffen werden, dass sie  nichts anderes als ihren Job machen. Wenn bei den Betroffenen aufgrund realer Erlebnisse Befürchtungen und Ängste vor einer Verfolgung im Heimatland bestehen, so ist  es unabdingbar, dass die Betroffenen vor Gericht gerade wegen der ihnen möglicherweise drohenden Gefahren angehört werden. Dies und nichts anderes wird durch Klagen und Rechtsmittel erreicht. Genau das aber  ist  wesentlicher Bestandteil der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes (Art. 19 Abs.4 GG).

Der Rechtsstaat verkommt zur Farce, wenn Vertreterinnen und Vertreter des Staates oder des Volkes die Anwaltschaft diffamieren und deren berufliches Handeln als „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“ titulieren. Hierdurch wird aber nicht nur ein Berufsstand diskreditiert, sondern der Rechtsstaat als Ganzes nimmt Schaden, wenn auf diese aggressive Weise  Mandant und Rechtsanwalt  als „unter einer Decke steckend“ gesehen werden. Bisher  konnte man annehmen, dass solche Sichtweise allenfalls in autokratischen Staaten wie der Türkei an der Tagesordnung ist.

Wenn wir zudem von den zu uns Geflüchteten verlangen, sich „fit für den Rechtsstaat“ zu machen, dann ist es sicherlich zu erwarten, dass die Politik hier mit gutem Beispiel vorangeht  und deutlich macht, worin denn genau die Vorteile unseres Rechtsstaates  bestehen, statt für einen billigen Stimmenfang und ohne Not die Axt an Grundfesten eben dieses Rechtsstaates zu  legen.

Das Schicksal derjenigen, die zu uns flüchten mussten, darf nicht für billige Propaganda im Wahlkampf instrumentalisiert werden.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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