VDJ Info 4/2023 vom 08.03.2023

Erinnerungen an Heinrich Hannover von Rolf Gössner

Anlässlich des Todes von Heinich Hannover berichtet Rolf Gössner über berufliche Begegnungen mit dem Strafverteidiger und Publizisten, über gemeinsame Aktivitäten, sowie über ein düsteres Kapitel der deutschen Justiz, die Verfolgung von Kommunist*innen und andere Linken. Die schönen Erinnerungen, die im Ossiezky erschienen sind, finden sich in zwei Teilen auf unserer Seite hier und hier.

Letzte Chance zur Anmeldung: Frühjahrstagung des Arbeitskreis Arbeitsrecht am 18.03.2023 in Frankfurt

Für die Frühjahrstagung des Arbeitskreis Arbeitsrecht sind letzte Plätze verfügbar. Die Tagung findet von 10.30 Uhr-16.00 Uhr im House of Labour, Eschersheimer Landstr. 155 - 157 in 60323 Frankfurt/Main statt. Auf dem Programm stehen Vorträge von VorRi am BAG Kristina Schmidt ("(Nichts?) Neues zur betrieblichen Mitbestimmung vom Bundesarbeitsgericht") und Prof. Dr. Daniel Ulber (II. Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung). Die Tagung wird moderiert von Dr. Sandra Carlson, Nils Kummert und Jens Peter Hjort. Es kann ein Teilnahmenachweis nach § 15 FAO erstellt werden. Der Tagungsbeitrag beträgt EUR 150,00 sowie EUR 50,00 (reduziert). Eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de ist erforderlich. Weitere Informationen zu Vorträgen, Referent*innen und Organisation finden sich hier.

Symposium zum Gedenken an Martin Kutscha am 12.05.2023 in Berlin - Demokratie und Rechtsstaat verteidigen!

Im September 2022 ist der ehemalige Vorsitzende der VDJ, Prof. Dr. Martin Kutscha, gestorben. Zu seinem Gedenken veranstaltet die Humanistische Union (HU) in Kooperation mit der VDJ und der IALANA am 12.05.2023 an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin ein Symposium mit dem Titel "Demokratie und Rechtsstaat verteidigen!". Die behandelten Themen werden sein "Das Friedensgebot des Grundgesetzes" (Otto Jäckel, IALANA), "Versammlungs- und Polizeirecht" und "Berufsverbote" (Dr. Philipp Thurn). Eine Würdigung des wissenschaftlichen Werks von Martin Kutscha liefert Marianne Egger-de Campo. Eine Teilnahme an der Veranstaltung wird nach vorheriger Anmeldung allen Interessierten möglich sein - der Termin kann vorgemerkt werden.

Entwurf für ein Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz - Kritik von Sachverständigen

Mit Entwurf von November 2022 hat die Hessische Landesregierung einen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitgesetz vorgelegt, mit dem das Bundesgesetz ersetzt werden soll. Die dritte Lesung soll noch im März 2023 stattfinden. Trotz der Betonung der "Versammlungsfreiheit" im Namen sehe Sachverständige den Entwurf kritisch. Der Abbau der Polizeifestigkeit von Versammlungen, die Ausweitung des Uniformierungsverbots auf ein Militanzverbot und die Einbeziehung von Kleinstveranstaltung bei der Anzeigepflicht gegenüber der Versammlungsbehörde werden kritisch gesehen. Auch werden die Kompetenzen zur Überwachung und Aufzeichnung als zu weitreichend wahrgenommen. Insgesamt wird die Gefahr einer "staatlichen Umklammerung" (Prof. Dr. Clemens Arzt) wahrgenommen. Eine lesenswerte Stellungnahme des Komitees für Grundrechte und Demokratie zu den Problemen des neuen Versammlungsgesetzes von Michèle Winckler findet sich hier.

Spendenaufruf für Kolleg*innen in der Türkei

Die EDHL-Mitgliedsorganisationen in der Türkei CHD und ÖHD haben mit der Union der Anwaltskammern in der Türkei (TTB) eine speziell auf Anwält*innen zugeschnittene Spendenaktion aufgelegt. Viele von Ihnen sind durch Zerstörung ihrer Kanzleiräume daran gehindert, ihre anwaltliche Tätigkeit auszuüben. Neben den Bedürfnissen aller Erdbebenopfer geht es bei den Anwält*innen darum, die Arbeitsfähigkeit ihrer Kanzleien und die Rechtspflege wiederherzustellen. Von staatlicher Seite und auch von großen Hilfsorganisationen können sie keine Unterstützung erwarten. Spenden sind möglich an ein Sonderkonto der Union der türkischen Anwaltskammern

Der Name der Bank: DENIZBANK
Zweigstelle der Bank: BALGAT BRANCH
Name des Kontoinhabers: T. BAROLAR BIRLIGI BASKANLIGI [Bitte vergewissern Sie sich, dass der Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Spende Erdbebenopfer" an.

EURO-Konto der TTB:

Name: richtig geschrieben und wie er hier steht, kopieren und einfügen
IBAN: TR270013400000265362702335
Swift Code: DENITRIS134XXX

Die TBB kann bis zum 15. März 2023, 17:00 Uhr (türkische Zeit), Spenden auf diese Konten annehmen.

Rechtsprechungsüberblick

Mit Urteil vom 16.02.2023 hat das BVerfG entschieden, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Sie ermächtigen die Polizei, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten. Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Eine Stellungnahme der Humanistischen Union findet sich hier.

Einene Fortschritt beim "equal pay", der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Entlohnung im Arbeitsverhältnis, stellt das Urteil des BAG ebenfalls vom 16.02.2023 dar. Vom Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" darf nicht deswegen abgewichen werden, weil ein Mann ein höheren Gehalt fordert. Der Begründung, der Mann habe besser verhandelt, erteilte das Gericht eine Absage.

In diesem Sinne grüßt die VDJ alle kämpfenden Kolleg*innen zum Internationalen Frauenkampftag!

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