Erklärung

Europas zweite Entführung

Der Rat der Europäischen Union steht gegenwärtig unter der Präsidentschaft eines Politikers - Silvio Berlusconi - dessen Verhalten in Italien und gegenüber den Organen der Europäischen Union eine ernsthafte Gefährdung des Ansehens der Europäischen Union und ihren vertraglichen Grundsätze darstellt.

Silvio Berlusconi führt seit gut zwei Jahren Italiens Regierung. Seine Politik ist gekennzeichnet durch regelmässige Verletzung der Prinzipien der Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte und der Grund- und Bürgerrechte. Diese wesentlichen rechtstaatlichen Prinzipien, wie sie zum Beispiel in Art. 6 Abs. 1 des Vertrages der Europäischen Union festgeschrieben sind, werden durch Berlusconi missachtet.

In diesem Zusammenhang soll insbesondere an folgende Vorgänge erinnert werden

* Die wiederholten Angriffe auf die Unabhängigkeit der Richter, die gegen Berlusconi wegen Vorgängen, die auf die Zeit vor seiner Wahl zum Premierministerzurückgehen von Berlusconi angegriffen werden, wobei er die nahezu gegebene Monopolposition im privaten Medienbereich in Verbindung mit der Erlangung der Kontrolle über die öffentlichen Medien zu nutzen sucht, um seine Machtposition durch Manipulation der öffentlichen Meinung zu sichern

* Der nicht mit dem Parlament und der Regierung abgestimmte, brutale Einsatz der Ordnungskräfte während des G-8-Treffens in Genua, mit der Konsequenz schwerwiegendster Vorfälle, bei denen unter anderem der junge Carlo Giuliani getötet wurde und Hunderte von Demonstranten Opfer ungerechtfertigter polizeilicher Gewalt und Folter wurden,

* Die Unterstützung des Aggressionskrieges von G.W. Bush gegen den Irak, und die vor kurzem getroffene Entscheidung - ohne UN-Mandat - Truppen in den Irak zu entsenden.

* Die schwere Beleidigung und Verunglimpfung der Justiz in Italien und in Europa

* Zahlreiche Bekundungen offen rassistischer Art, wie auch die diskriminierende Behandlung von ImmigrantInnen, die Weigerung die Europäischen Normen, hinsichtlich des Asylrechts und der Unterdrückung von Rassismus umzusetzen und schließlich die unerhörten Beleidigungen der jüdischen Opfer des Holocaust und der deutschen Bevölkerung und ihrer politischen Repräsentanten im Europäischen Parlament.

* Die Verharmlosung der Verbrechen von Mussolini

Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Ausübung der Präsidentschaft über den Rat der Europäischen Union durch Silvio Berlusconi sich gerade jetzt als besonders gefährlich erweist, denn die Europäische Union ist derzeit intensiv mit der Beratung über die gemeinsame Zukunft und über eine europäische Verfassung befasst.

Wegen des unverkennbaren Risikos einer schwerwiegenden Verletzung europäischer Normen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 des EU-Vertrages, durch die gegenwärtige italienische Regierung besteht dringender Handlungsbedarf. Die Europäische Union darf dieser Verletzung ihrer essentiellen Prinzipien nicht tatenlos und schweigend zusehen. Es ist vielmehr notwendig, das in Art. 7 des Vertrages der Europäischen Union vorgesehene Verfahren gegen Italien und Berlusconi einzuleiten, um den ansonsten unvermeidbaren Schaden von der Europäischen Union umgehend abzuwenden. Danach ist es möglich, bei einer fundamentalen Verletzung der Prinzipien der Europäischen Union durch einen Mitgliedsstaat diesen von der Teilhabe an Rechten des Vertrages auszuschließen.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: [email protected]
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