Stellungnahme

Stellungnahme zur Abstimmung zum Verfassungsentwurf in Chile - Militärdiktatur und Kolonialismus endgültig überwinden

Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) vom 02.09.2022

Militärdiktatur und Kolonialismus endgültig überwinden – Stellungnahme zur Abstimmung zum Verfassungsentwurf in Chiles

Am 4. September 2022 stimmt die chilenische Bevölkerung über den Entwurf einer neuen Staatsverfassung ab. Die Chilen:innen haben dabei die Wahl, durch ein „apruebo“ dem Inkrafttreten der neuen Verfassung zuzustimmen, oder durch ein „rechazo“ der unter Militärdiktator Augusto Pinochet erarbeiteten Verfassung von 1980 bis auf Weiteres Fortgeltung zu verleihen. Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) nimmt dies zum Anlass, alle demokratischen Kräfte zur Unterstützung des Entwurfs einer neuen Verfassung aufzurufen.

Die derzeit geltende Verfassung von 1980 ist Sinnbild für den Fortbestand der während der Militärdiktatur aufgebauten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Sie wurde in den 1970er Jahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit und jeder anderen Form demokratischer Partizipation von einer kleinen Gruppe neoliberal und radikal rechts ausgerichteter Experten erarbeitet. Beteiligt war daran auch der CSU-nahe Würzburger Verfassungsrechtler Dieter Blumenwitz, der den Staatsstreich 1973 gegen die verfassungsmäßige Regierung Allendes mit mindestens 2.125 Toten und 1.102 Verschwundenen, systematischem Einsatz von Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen mit dem Widerstandsrecht zugunsten der „Menschen- und Freiheitsrechte“ und „einer als freiheitssichernd verstandenen demokratischen Ordnung“ verteidigte und die Verfassungsgebung als „Prozess der Konstitutionalisierung eines Militärregimes“ verteidigte.

Während im Zuge der formalen Demokratisierung zwischen 1989 und 2005 Teilaspekte wie die insbesondere die Linke treffende politische und gewerkschaftliche Betätigungsverbote, aber auch bestimmte Privilegien des Militärs, die Besetzung des Senats mit nicht demokratisch legitimierten Mitgliedern usw. gestrichen wurden, blieb insbesondere die unter Pinochet installierte neoliberale Wirtschaftsverfassung im Kern unberührt. Chile ist das wohl einzige Land, in dem die Privatisierung von Wasser verfassungsrechtlich abgesichert ist (Art. 19 Nr. 24 Verfassung 1980) und de facto der Avocado-Anbau verfassungsrechtlich Vorrang vor der Versorgung der Menschen mit ausreichendem Wasser genießt. Problematisch ist vor allem die in der Verfassung verankerte Subsidiarität des Staates im Verhältnis zur Privatwirtschaft. Sie ist verantwortlich dafür, dass Bildung, Gesundheitswesen, Rentensystem und andere soziale Dienste den Interessen des Marktes unterworfen sind und ein extremes Gefälle aufweisen, das ärmeren Teilen der Bevölkerung eine gesellschaftliche Teilhabe verwehrt.

Chilenische Jurist:innen weisen zurecht darauf hin, dass die Verfassung von 1980 eine Art „Mogelpackung“ („cheating constitution“/„constitución tramposa“) ist. Wesentliche Entscheidungen in Bezug auf das Gesundheits-, das Rentensystem und andere wesentliche Sozialsysteme sowie die Wirtschaft wurden vor der Demokratisierung in sog. Verfassungsgesetze gefasst, die nur im Konsens der politischen Lager geändert werden können. Die Systementscheidung zugunsten eines neoliberalen Staates wurde damit durch die Diktatur quasi verewigt, die systemischen Grundentscheidungen wurden vor der Demokratie „geschützt“. Die Verfassung von 1980 steht im Übrigen in der Tradition des lateinamerikanischen Kolonialismus, der sich gerade in Chile erst nach der Loslösung und Unabhängigkeit der ursprünglich aus Europa kommenden Kolonisator:innen vom spanischen Königshaus voll entfalten konnte. Den verbliebenen elf Prozent ursprünglicher (indigener) Bevölkerung ist bis heute die Selbstverwaltung ihrer Gebiete ebenso verwehrt wie die politisch-kulturelle Selbstorganisation. Stattdessen wird der indigene Widerstand gegen die forstwirtschaftliche Zerstörung des südlichen Chile (Auraucanía) seit vielen Jahren mithilfe der Notstandsordnung der Verfassung aus der Diktatur militärisch bekämpft.

Der auf den Estallido Social, den Aufstand vom 18. Oktober 2019 zurückzuführende Verfassungsentwurf steht für eine Abkehr von diesem Weg. An die Stelle des subsidiären Staates tritt der soziale und demokratische Rechtsstaat. Konkretisiert wird dieses Staatsmodell durch ein auf dem Stand der lateinamerikanischen und globalen Menschenrechtsentwicklung stehendes umfassendes Gerüst an Grund- und Menschenrechten, einschließlich des Rechts auf ausreichendem Trinkwasser als Bestandteil der allgemeinen Daseinsvorsorge. Das Demokratieprinzip wird im Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit auch für die globale Rechtsentwicklung vorbildlich gelöst. Erstmals wird in einer Verfassung die paritätische Vertretung von Männern und Frauen in Gremien und Institutionen festgelegt und die substantielle Gleichheit der Geschlechter garantiert.

Der zentralistisch-koloniale Staat soll in Form des plurinationalen, stärker regionalisierten Staates überwunden werden. Indigene Völker und Gemeinschaften sollen erstmals seit Eroberung und Kolonisierung der Araucanía im Süden Chiles in den 1880er Jahren umfassende Selbstorganisationsrechte erhalten. Jahrhunderte der Unterdrückung, Enteignung und Ausbeutung werden dadurch nicht automatisch beendet. Die Beteiligung der indigenen Bevölkerung an der Erarbeitung des Verfassungsentwurfs durch proportional-repräsentative Vertretung und direkte Partizipationsmechanismen, symbolisch verstärkt durch die erste indigene Vorsitzende des Verfassungskonvents, Elisa Loncón, zeigt aber wenigstens den Weg einer Beteiligung auf Augenhöhe auf. Verstärkt wird dieser Weg durch Anerkennung indigener Forderungen wie eigenen subjektiven Rechten der Natur oder dem Verfassungsprinzip des Guten Lebens (Buen Vivir) als indigenem Verfassungsprinzip des Lebens in Harmonie von staatlichen Institutionen, Mensch und Natur.

Der Estallido social wie auch der Verfassungsentwurf machen deutlich, dass das OECD-Mitglied noch einen weiten Weg vor sich hat, bis eine inklusive, demokratische Ordnung erreicht wird. Bereits die Einberufung des Verfassungskonvents erfolgte insofern innerhalb der Schranken der Pinochet-Verfassung, als dass der unter der alten Verfassung gewählte Kongress dem Verfassungskonvent organisatorische und inhaltliche Schranken setzte, denen eine verfassungsgebende Versammlung typischerweise nicht unterliegt und die gerade in der jüngeren lateinamerikanischen Verfassungsgeschichte beispiellos sind. Nichtsdestotrotz würde eine Annahme des Entwurfs eine erheblich stärker demokratisch legitimierte und vor allem eine demokratischere Ordnung ermöglichende Gesellschaftsordnung hervorbringen.

Die VDJ stellt sich daher im Kampf um die neue Verfassung eindeutig auf die Seite der Demokrat:innen und gegen diejenigen, die das subsidiär-neoliberale, im Kolonialismus gegründete Modell der Pinochet-Verfassung verteidigen. Wir schließen uns insbesondere auch der Resolution der deutschen Sektion der IALANA vom 5. August 2022 an, die den friedenspolitischen Kern dieses Verfassungsentwurfs herausarbeitet. Als Organisation, die insbesondere nach dem Militärputsch 1973 intensiv Solidarität mit den demokratischen Kräften in Chile geübt hat und der das Schicksal der vielen verfolgten, gefolterten und getöteten politischen und gewerkschaftlichen Aktivist:innen in dauerhafter Erinnerung bleibt, sehen wir in dem Entwurf ein Symbol für die Hoffnung und Erwartung, dass die menschenverachtende neoliberale Weltordnung, die in Chile ihren Anfang nahm, durch eine inklusionsorientierte, demokratische Ordnung überwunden wird.

Pressekontakt: Dr. Andreas Engelmann, Rechtsanwalt und Bundessekretär der VDJ, bundessekretaer@vdj.de, 069 71163438

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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