Wir fordern die sofortige Beendigung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Türkischen Republik!
Die jüngere Geschichte der Türkei ist durch die Zerstörung rechtsstaatlicher Standards nach innen und völkerrechtswidrige Aggression und Kriegsverbrechen nach außen geprägt. Weder die Bombardierung der eigenen Zivilbevölkerung in den Jahren 2015 und 2016, noch die Umgestaltung des türkischen Staates zu einer Präsidialdiktatur in den Folgejahren hatten eine entschiedene Reaktion der europäischen Regierungen zur Folge. Die Entlassung von mehr als hunderttausend Staatsbediensteten, die Inhaftierung hunderter Journalist*innen und Rechtsanwält*innen, die drakonische Verfolgung und Bestrafung der Wahrnehmung demokratischer Rechte, Wahlmanipulationen und die Nichtanerkennung von Wahlergebnissen, die Erdoğan nicht passen, wie auch der völkerrechtswidrige Angriff auf den syrisch-kurdischen Kanton Afrin, waren für die europäischen Regierungen kein Anlass, die Zusammenarbeit mit dem Erdoğan-Regime in Frage zu stellen. Ein unsäglicher Grund hierfür ist das mit Erdoğan geschlossene Bündnis zur Verhinderung der Weiterwanderung flüchtender Menschen nach Kerneuropa.
Die Unterzeichnenden fordern angesichts der aktuellen Geschehnisse in Nordsyrien ihre jeweiligen Regierungen auf, endlich die längst überfälligen Konsequenzen gegenüber dem die Menschenrechte und Völkerrecht mit Füßen tretenden autoritären Erdoğan-Regime zu ziehen.
Die Athener Rechtsanwältin Yiota Massouridou von der EDA erklärt: »Der türkische Staat hat seine völkerrechtswidrige Aggression gegenüber den nordsyrischen Kurdinnen und Kurden offen mit dem Ziel eines Bevölkerungsaustauschs begründet. Ein Staat, der ethnische ›Säuberungen‹ propagiert, in dem die grundlegenden Bürger- und Menschenrechte nicht gelten, in dem blanke Willkür herrscht und der Völkerrechtsverbrechen begeht, darf von keiner europäischen Regierung als Partner behandelt werden«.
Wir fordern:
- die sofortige Beendigung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Türkei,
- die Aufkündigung des sogenannten Flüchtlingsdeals sowie
- die Rücknahme jeglicher Verfolgungsermächtigungen in den Staatsschutzverfahren mit Bezug zur Türkei. Der türkische Staat in seiner aktuellen Verfasstheit kann weder Partner in der Flüchtlingspolitik noch Schutzobjekt deutschen Strafrechts sein.
Angesichts der politischen Verfolgung jeglicher Opposition, der gewaltsamen Unterdrückung der kurdischen Minderheit und der offenkundigen Zusammenarbeit des türkischen Staates mit Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat, birgt die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der Republik Türkei die reale Gefahr der Verstrickung europäischer Behörden in Unterdrückung, Folter und Staatsterrorismus.
Der Frankfurter (Main) Rechtsanwalt Stephan Kuhn vom Organisationsbüro der Deutschen Strafverteidigervereinigungen: »Nur durch den strikten Verzicht auf justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit mit türkischen Behörden lässt sich ausschließen, dass durch Informationen deutscher Behörden Unterdrückungsmaßnahmen, Folter und Unrechtsurteile in der Türkei erfolgen. Umgekehrt dürfen deutsche Gerichte und Behörden keine Informationen verwenden, denen offenkundig der Verdacht anhaftet, durch rechtsstaatswidrige Methoden gewonnen worden zu sein. Die Bundesregierung darf ein solches Regime durch Nichts unterstützen«.
* Avocats Européen Démocrates / European Democratic Lawyers (AED/EDL)
* Çağdaş Hukukçular Derneği | Progressive Lawyers Association
* European Association of Lawyers for Democracy & World Human Rights (ELDH)
* Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
* Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
* Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
* Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
Kontakt:
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