VDJ Info 1/2024 vom 17.01.2024
Aufruf zur Teilnahme an den Kundgebungen zum Tag des bedrohten Anwalts am 24.01.2024 in Berlin und Hamburg
Am 24. Januar wird weltweit der Tag der bedrohten Anwältin und des verfolgten Anwalts begangen. Der Aktionstag wurde initiiert nach dem Mord an drei Gewerkschaftsanwälten, die 1977 von Neofaschisten in ihrer Kanzlei in Madrid getötet wurden. Vergangenes Jahr war der Tag Anwältinnen in Afghanistan gewidmet. In vielen weiteren Ländern protestieren Anwältinnen zur gleichen Zeit vor den Botschaften und Konsulaten der in den Fokus genommenen Staaten.
In diesem Jahr steht der Iran im Fokus. Dort hatte 2022 der Tod von Jina Masha Amini landesweite Proteste ausgelöst, denen das Regime seither mit grausamer Gewalt begegnet. Mindestens 600 Menschen wurden 2023 hingerichtet, Menschenrechte werden massenhaft verletzt. Mehrere unserer Kolleg*innen, darunter Rechtsanwalt Amirsalar Davoudi, für den der RAV eine Patenschaft übernommen hat, befinden sich allein wegen ihrer beruflichen Tätigkeit momentan dort in Haft.
Wir rufen dazu auf, sich an den Protestaktionen zu beteiligen. Anwältinnen und Anwälte sind gebeten, in Robe zu erscheinen.
Kundgebung in Berlin um 13 Uhr vor der Botschaft der Islamischen Republik Iran
In Berlin findet die Kundgebung vor der Botschaft der Islamischen Republik Iran in der Podbielskiallee 67, 14195 Berlin statt. Vor Ort wird eine Petition verlesen, die anschließend dem Botschafter übergeben werden soll. Weitere Infos finden sich hier.
Kundgebung in Hamburg um 15 Uhr vor dem Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran
In Hamburg findet die Kundgebung vor dem Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran in der Bebelstraße 18, 22299 Hamburg statt. Auch hier sind alle Berufskolleg*innen gebeten, in Robe zu erscheinen. Weitere Infos finden sich hier.
Weiterhin sinnvoll: Digital eintragen oder Daten aktualisieren in der Anwält*innensuche der VDJ
Bereits letzten Monat haben wir dazu aufgerufen, die Daten der Anwaltssuche zu aktualisieren oder neu zu hinterlegen. Das hilft Rechtssuchenden bei der Wahl der passenden Anwält*in. Wegen eines Linkfehlers im letzten Newsletter bieten wir hier die Weiterleitungen noch einmal an: Zum Aktualisieren der Daten oder zur Abmeldung, bitten hier klicken. Für die Neueintragung geht es hier entlang.
Lesenswert
Eine interessante Auseinandersetzung mit namhafter Beteiligung zur Frage der Eignung der INRA-Arbeitsdefinition für Antisemitismus als Grundlage für rechtstaatliche Verfahren findet sich aktuell auf dem Verfassungsblog. Die Autorinnen weisen darauf hin, dass die Arbeitsdefinition nie als rechtsverbindlicher Text gemeint war und die Anforderungen an die Bestimmtheit rechtsverbindlicher Texte auch nicht gewährt. Ihre Übertragung in verbindliches Recht würde Entscheidungen unvorhersehbar machen und birgt sowohl grundrechtlich wie diskriminierungsrechtlich Gefahren, was sich deutlich am Einsatz bei Asylverfahren zeigt, der von den Autorinnen abgelehnt wird. Der Beitrag kann hier nachgelesen werden.
Rechtsprechung
Die Frage, ob im Zielland einer Abschiebung rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden, ist aus grundrechtlichen Gründen im Asylverfahren zu klären. Das hat das BVerfG am 18.12.2023 im Fall eines Türken entschieden, der geltend gemacht hatte, dass das gegen ihn in der Türkei drohende Verfahren wegen eines Ausschlusses von der Gerichtsverhandlung nicht den Maßstäben an effektiven Rechtsschutz genüge. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass die zuständigen Fachgerichte ein solches Vorbringen prüfen und aufklären müssen. Die Entscheidung findet sich hier.
Weitere Termine
Bereits vormerken können sich alle Interessierten den Termin der Frühjahrstagung des Arbeitskreis Arbeitsrecht am Samstag, den 20.04.2024 in Frankfurt am Main. Aktuelle Informationen zur Tagung finden sich immer aktuell hier.