VDJ Info 4/25 vom 22.04.2025

VDJ Info Rechtspolitischer Newsletter

Schuldenbremse abschaffen statt weiterer Schattenhaushalte

In einer Erklärung vom 12. März 2025 wendet sich die VDJ mit vier weiteren Bürgerrechtsorganisationen gegen eine Änderung des Grundgesetzes, die noch in den letzten Tagen vor der Neukonstituierung des Bundestages mit den alten Mehrheiten verabschiedet wurde. Neben einer Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Aufrüstung sieht die Verfassungsänderung ein Sondervermögen für Investitionsausgaben vor. Nach Auffassung der Unterzeichner werden damit nicht nur demokratische Gewohnheiten über Bord geworfen, sondern zugleich der Handlungsspielraum zukünftiger Parlamente übermäßig beschränkt. Denn zukünftige Parlamente müssen die Schuldentilgungen und Zinszahlungen, die - anders als die Militärausgaben - nicht von der Schuldenbremse ausgenommen sind, aus den normalen Haushalten finanzieren. Demokratische Spielräume werden dadurch weiter beschnitten. Außerdem ist die Chance auf die dringend notwendige Aufhebung der Schuldenbremse damit de facto verstrichen. Zusätzlich warnen die Unterzeichnenden vor einer inneren und äußeren Militarisierung und erinnern an die Friedensorientierung des Grundgesetzes.

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"Lange vor dem Blutvergießen im Krieg beginnt die Militarisierung im Innern"

Anlässlich der vorstehenden Erklärung haben der Bundessekretär der VDJ, Dr. Andreas Engelmann und Rainer Rehak vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) einen Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau vom 25. März 2025 zum "Friedensgebot des Grundgesetzes" veröffentlicht. Darin skizzieren sie die Notwendigkeit, die Existenz einer Streitkraft mit den Anforderungen des Friedensgebots als normativem Verfassungsgebot in praktische Konkordanz zu bringen. Aus dem Friedensgebot folge die Pflicht, die Bundesrepublik als einen Staat einzurichten, der in all seinen Handlungen auf die Erhaltung und Sicherung des Friedens gerichtet sei. Die Verfasser stellen sich grundsätzlich gegen das Primat von Aufrüstung und Militarisierung und skizzieren Alternativen zur gegenwärtigen Kriegsorientierung.

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"Kein Wille, den rechten Hintergrund auzfzuklären!"

Im März 2024 wurde in Solingen ein Brandanschlag verübt, bei dem vier Menschen ohne deutschen Pass zu Tode kamen. Ein politisches Motiv hat die Polizei schnell ausgeschlossen und diese Einschätzung auch nicht revidiert, als in der Wohnung des Täters rechtsradikale und nationalsozialistische Literatur und Devotionalien gefunden wurden. In seiner Prozessbeobachtung schreibt Rechtsanwalt Joachim Kerth-Zelter von dem Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal, in dem die Vertreterin der Geschädigten versucht, eine politische Aufklärung zu bewirken und dabei auf Granit bei den Ermittlungsbehörden beißt. Der lesenswerte Beitrag kann unter dem nachfolgenden Link in voller Länge gelesen werden!

­Link zur Prozessbeobachtung­­

Verfolgung von Jurist*innen in der Türkei geht weiter

In einer Erklärung vom 25. März 2025 wenden sich der RAV, die VDJ, die RAK-Berlin und die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen gegen die Absetzung des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Istanbul. Der Präsident der Anwaltskammer hatte unabhängige Untersuchungen in verschiedenen Morddelikten gefordert und war daraufhin des "Terrorismus" bezichtigt worden. Die gerichtliche Absetzung zeigt, in welchem Ausmaß die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei mittlerweile verloren ist.

Am 16.04.2025 ist der Rechtsanwalt und Litten-Preisträger Selçuk Kozağaçlı nach sieben Jahren Haft in der Türkei aus dem Gefängnis entlassen worden. Aber die internationalen Grußworte zum Willkommen in der Freiheit waren noch nicht überliefert, da wurde Kozağaçlı unter prozessualen Vorwänden erneut unrechtmäßig inhaftiert. Wir fordern die sofortige Freilassung unseres Kollegen und aller wegen ihrer Berufsausübung inhaftierten Kolleg*innen!

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Arbeitsrechtsfortbildungen im Herbst

Für alle Kolleg*innen, die nach arbeitsnehmerorientierten Fortbildungsmöglichkeiten zu typischen Beratungsthemen im Herbst suchen, macht die VDJ in Kooperation mit ver.di bub ein breites Angebot. Unsere Veranstaltungen nach § 15 FAO umfassen jeweils fünf Zeitstunden im Sinne der FAO.

Betriebsänderung – Verhandlung und Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplan mit RA Dr. Arendt Gast und RA Simon Dilcher am 5.12.2025 in Hamburg.

Aufhebungsvertrag und Abfindung in der anwaltlichen Praxis mit RA Jens Peter Hjort am 27.11.2025 in Frankfurt am Main.

Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats in Einigungsstellen und Beschlussverfahren mit RA Dr. Julian Richter und RAin Madlen Lübker am 11.11.2025 in Hamburg.

Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit RA Dieter Hummel am 28.11.2025 in Berlin.

Eckpfeiler des Tarifrechts – Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und prozessuale Fragestellungen mit dem Vorsitzenden Richter am BAG Prof. Dr. Jürgen Treber am 11.11.2025 in Frankfurt am Main.

VDJ-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 80 Euro bei den Teilnahmebeiträgen. Mitgliedschaft bitte bei der Anmeldung angeben!

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Stellenausschreibung: Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag

Ab sofort sucht der Bundestagsabgeordnete Luke Hoß (Die Linke) eine Volljurist*in für die Arbeit als Wissenschaftliche Mitarbeiter*in zur fachlichen Unterstützung und Begleitung des Rechtsausschusses im Bundestag mit Standort in Berlin. Bewerbungsfrist für diese äußerst interessante Stelle ist der 25.04.2025 mit den üblichen Unterlagen per Mail an luke.hoss@bundestag.de

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Termine

Am 14. Juni 2025 startet das diesjährige Fortbildungsprogramm im Familienrecht mit einer Veranstaltungen zu „Aktuellen Verfahrensfragen im Familienrecht mit den Schwerpunkten Zugewinnausgleich, Sonstige Familiensachen (§ 266 FamFG), Änderungen bei Unterhalt und Versorgungsausgleich.“ Referent ist der Vorsitzende Richter a. D. am OLG Frankfurt, Herr Werner Schwamb. Alle Informationen dazu und zu den weiteren Terminen des Arbeitskreises finden sich hier.

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