VDJ Info 9/2022 vom 25.11.2022

VDJ Info 9/2022 vom 25.11.2022

Neue Homepage mit verbesserter Anwaltssuche und Berichten von 50 Jahren VDJ im September in Frankfurt

Seit dieser Woche ist die neue Homepage der VDJ online, die viele, zum Teil neue Beiträge und ein Update der Anwaltssuche enthält, das die Suche einfacher und sicherer macht. Veröffentlicht ist ferner die Eröffnungsrede auf der Feier zu 50 Jahren VDJ unseres Vorsitzenden, Joachim Kerth-Zelter, in der er auf die Verbindung der Vereinigung zur arbeitenden Klasse und ihren Organisationen einging, an die Ausgrenzung in der Geschichte der Vereinigung erinnerte und Bezug auf gegenwärtige Herausforderungen nahm, wie die politische Polarisierung im Zuge der Corona-Maßnahmen und des Kriegs in der Ukraine. Der vollständige Beitrag findet sich hier. Die neue Seite enthält viele weitere Eindrücke von der Feier und Beiträge zu aktuelle Themen. Sie kann besucht werden unter www.vdj.de

Was war die VDJ und was wird sie sein? Ernstes und Heiteres aus 50 Jahren VDJ

Auf der Feier am 24.09.2022 im Literaturhaus Frankfurt sprachen Prof. Dr. Udo Mayer, Ursula Mende und Ra'in Lea Welsch über Vergangenheit und Zukunft der VDJ. Udo Mayer gab in seinem Beitrag einen Eindruck von der Phase der Gründung der Vereinigung und den Zustand der Bundesrepublik in dieser "heißen" Zeit. Ursula Mende akzentuierte die Zusammenarbeit der VDJ mit befreundeten Organisationen und ihr Verständnis als Bündnisorganisation, die sich in rechtspolitische Kämpfe einbringt und mit anderen solidarisiert. Lea Welsch ging auf Herausforderungen in der Zukunft ein und fragte nach dem Alleinstellungsmerkmal der VDJ, das sie in der gesellschaftskritischen Ausrichtungen der VDJ entdeckte. Die eindrücklichen Beiträge können hier nachgelesen werden.

Bürgergeld nach dem Vermittlungsausschuss - Vom Kompromiss eines Kompromisses

Als "größte Sozialreform der letzten zwanzig Jahre" hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den BMAS-Entwurf für die Einführung eines Bürgergeldes als Ersatz und teilweise Ablösung des Hartz-IV-Systems angekündigt. Ob der Begriff glücklich gewählt war, mag dahinstehen, hatte sich hinter Sozialreformen in den letzten zwanzig Jahren meist nichts anderes als Sozialabbau verborgen. Ohne grundsätzliche Abkehr von Hartz-IV sollte die Reform zumindest grobe Probleme mit dem alten System überwinden und einen stärkeren Fokus auf die Förderung von Betroffenen legen, den Regelsatz anpassen und die Pflicht zur Aufzehrung des Vermögens vom ersten Tag an beenden. Davon bleiben nach dem Vermittlungsausschuss eher Rudimente übrig. Insbesondere zwei Probleme des alten Systems werden auch in Zukunft fortdauern: Erstens ist die Sozialleistung nach Einschätzung von Wohlfahrtverbänden weiterhin schlicht nicht existenzsichernd. Zweitens wird der niedrige Beitragssatz und die Sanktionierung von Betroffenen weiter disziplinierenden Lohn- und Leistungsdruck auf die unteren Einkommenssegmente ausüben. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Niedriglohnsektor mit schlechten Lohn- und Arbeitsbedingungen bleibt damit erhalten.

Passend dazu: Sozialrechtstagung am 08.12.2022 in Frankfurt: "Systemwechsel - Von Hartz-IV zu Bürgergeld und Kindergrundsicherung" - jetzt anmelden!

Der Arbeitskreis Sozialrecht in der VDJ, das Ressort Arbeits- und Sozialrecht beim IG Metall Vorstand und das House of Labour laden ein zur Fachtagung Sozialrecht: „Systemwechsel? - Von Hartz IV zu Bürgergeld und Kindergrundsicherung“ - Vorstellung, Einordnung und Diskussion des Gesetzesentwurfs zum Bürgergeld am 08.12.2022 von 13-18 Uhr im House of Labour, Frankfurt am Main. Mit Vorträgen und Diskussion: Einführung zum Stand des Verfahrens
von Karin Butzmühlen, Ressortleiterin Arbeits- und Sozialrecht beim Vorstand der IG Metall; Das neue Bürgergeld – auch aus Perspektive von Betroffenen von Jörg Schindler, Rechtsanwalt in Berlin, Fachanwalt für Arbeitsrechts; Kinderarmut wirksam außerhalb des Bürgergeldes bekämpfen: Die Kindergrundsicherung von Alexander Nöhring, Geschäftsführer Zukunftsforum Familie e.V.; Moderation Dr. Andreas Engelmann, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht an der University of Labour

Anmeldung möglichst bald unter: anmeldung@vdj.de Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann eine Fachanwaltsfortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO über 5 Stunden ausgestellt werden. Weitere Infos hier.

"Stopp mit den Repressionen" - Kundgebung von VDJ, RAV und anderen juristischen Organisationen gegen die Todesurteile im Iran

Für den 07.11.2022 riefen VDJ, RAV, NRV und viele weitere Organisationen in Solidarität mit den Protestierenden im Iran zu einer Kundgebung am Brandenburger Tor auf und kritisierten insbesondere die im Zuge der Proteste ausgesprochenen Todesurteile und die Behinderung der Arbeit von Berufskolleg*innen im Iran. Viele Kolleg*innen kamen der Aufforderung der Organisator*innen nach, die Kundgebung in Roben abzuhalten. "Wir sind zutiefst entsetzt über die Repressalien, denen viele iranische Rechtsanwält*innen ausgesetzt sind – sie werden unter Druck gesetzt, erhalten Drohungen und werden verhaftet allein wegen der Ausübung ihres Berufs. Wir bekunden unsere Solidarität mit den angegriffenen Kolleg*innen", hieß es in dem Aufruf, der hier nachzulesen ist. Mit mehreren hundert Teilnehmenden war die Veranstaltung ein Erfolg.

Rechtsprechungsüberblick

BVerfG zu reduzierten Sonderbedarfen von Asylbewerber*innen in Sammelunterkünften: Mit Beschluss vom 19. Oktober 2022 (Az. 1 BvL 3/21) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass reduzierte Sonderbedarfe für Asylbewerber*innen in Sammelunterkünften nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar und deswegen verfassungswidrig sind. Es sei nicht erkennbar, dass in den Sammelunterkünften regelmäßig tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt werden oder werden können, die eine Absenkung der Leistungen um 10 % tragen würden. Die Pressemitteilung zu der erfreulichen Entscheidung des Gerichts findet sich hier.

BVerwG zu Ausgangssperren im Freistaat Bayern: Mit Urteil vom 22. November 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung rechtswidrig und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar waren (Az. 3 CN 2.21). Nach § 4 Abs. 2 BayIfSMV war das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dabei hatte der Freistaat die triftigen Gründe, die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigten, so eng gefasst, dass die Ausgangsbeschränkung im Ergebnis unverhältnismäßig gewesen waren.

BVerfG zur Übermittlungsbefugnis der Verfassungsschutzbehörden: Mit Beschluss vom 28.09.2022 hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht vereinbar sind. Das gelte, soweit sie zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden. Die Vorschriften verstießen gegen das Prinzip der Normenklarheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Normen gelten jedoch bis zum 31.12.2023 fort.

Weitere Termine

Am 01.12.2022 in Düsseldorf: Unter dem Titel "Perspektiven des Freihandels – CETA stoppen" - Informationsveranstaltung am 01.12.2022 in Düsseldorf lädt die VDJ Regionalgruppe Düsseldorf zur Informations- und Diskussionsveranstaltung: Perspektiven des Freihandels – CETA stoppen um 19 Uhr im Zakk, Studio, Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf. Referenten des Abends sind Prof. Dr. Andreas Fisahn, Bielefeld und Ridvan Ciftci, Rechtsanwalt Bielefeld. Sie werden unter anderem auf die Fragen eingehen, was CETA ist und welche Interessengruppen sich dafür einsetzen; wie weit der Entscheidungsprozess fortgeschritten ist und ob es noch Möglichkeiten gibt, CETA zu verhindern; welche Nachteile durch CETA drohen; ob CETA verfassungswidrig wäre und welche Verschiebungen im weltweiten Machtgefüge zu erwarten sind. Bei der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Diskussion insbesondere auch der Frage, welche Politik fortschrittliche Kräfte verfolgen sollten.

Am 08.12.2022 in Frankfurt: Arbeitskreis Sozialrecht zum Thema "Systemwechsel - Von Hartz-IV zu Bürgergeld und Kindergrundsicherung?". Alle Infos siehe oben.

Am 18.03.2023 in Frankfurt findet die Frühjahrstagung des Arbeitskreis Arbeitsrecht statt. Der Termin kann bereits vorgemerkt werden. Weitere Informationen werden noch bekanntgegeben.


Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern und die Nutzung der Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie Datenschutzrichtlinie